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Schmid Martin · Ständerat · 2014-03-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-12

Wortprotokoll

Der Präsident der Kommission für Rechtsfragen hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es hier um eine grundsätzliche Diskussion geht, die wir beim SchKG vorwegnehmen. Es geht nämlich um die Frage, ob die Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel in unserer Rechtsordnung eingeschränkt werden soll. Das erste Anwendungsbeispiel, um hier eine solche Überprüfung vorzunehmen, ist das SchKG.

Die Minderheit ist der Auffassung, dass man das hier nicht tun sollte, da - wie es der Präsident schon gesagt hat - die Gafi dies ausdrücklich nicht fordert. Wir sind diesbezüglich frei. Wir, die Minderheit, sind der Auffassung, dass man diese Einschränkungen generell unterlassen sollte. Die gleiche Auffassung vertritt die Minderheit auch in Bezug auf die Frage von Immobilienkäufen und den Kauf von Fahrnisgegenständen; der Präsident hat diesbezüglich den Konnex schon hergestellt.

Wir sind der Auffassung, dass Bargeld auch zukünftig als gesetzliches und traditionelles Zahlungsmittel unabhängig von den Transaktionspartnern eingesetzt werden sollte. Es ist auch auf Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel zu verweisen, der besagt, dass schweizerische Banknoten unbeschränkt an Zahlung genommen werden müssen. Ich bin der Auffassung, dass diese Bargeldzahlungen nicht pauschal als kritisch oder gar als dubios gebrandmarkt werden dürfen. Wir müssen auch darauf hinweisen, dass wir mit Regulierungen immer nur diejenigen treffen, welche sich an die gesetzlichen Regelungen halten.

Der Schwellenwert ist beliebig. Warum 100 000 Franken, warum nicht 10 000 Franken? Hier sind auch die grundsätzlichen Befürchtungen der Minderheit begründet: Wenn wir erst einmal einen Schwellenwert einführen, wenn wir die Regulierung des Bargeldverkehrs in einem Bereich im Rechtssystem vornehmen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass wir in Kürze in diesem Parlament eine nächste Absenkung oder eine Erhöhung des Schwellenwerts diskutieren werden; dies vielleicht gerade auch unter dem Eindruck von Einzelfällen. Ich bin der Auffassung, dass dies dann faktisch dazu führen könnte, dass man zu einem Finanzintermediär gehen muss, da der Bürger auf Partner zurückgreifen muss, die Transaktionen nicht mehr selber abwickeln kann.

Ich meine, es kann keine grosse Wirkung in Bezug darauf erzielt werden, dass wir dem Risiko von Geldwäscherei in diesem Bereich Herr werden. Denn wer an einer öffentlichen Versteigerung teilnimmt, gibt sich ja prinzipiell schon als Person bekannt. Er muss das auch gegenüber den Behörden offenlegen. Wenn er dann noch Zahlungen leistet, ist in diesem Kontakt offensichtlich, wer der Transaktionspartner ist. Diesbezüglich erreicht man gar nichts in Bezug auf die Geldwäscherei. Und dort, wo eben illegale Zahlungen getätigt werden, wird auch der Grenzwert von 100 000 Franken nichts daran ändern, dass dies leider auch in Zukunft in der Praxis wieder vorkommen kann.

Aus grundsätzlichen Überlegungen möchte ich Ihnen mit der Minderheit beliebt machen, dass wir hier auf die Einführung dieses Bargeldzahlungsverbotes verzichten.

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