Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-11-26
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-11-26
Wortprotokoll
Vielleicht darf ich noch einmal wiederholen, was ich gestern mit Bezug auf die Zusicherungen, die man im Rahmen der Diskussion der Agrarpolitik 2014-2017 gegeben hat, schon gesagt habe. Bei der Agrarpolitik 2014-2017 stand, da sind wir uns sicher einig, ein Zahlungsrahmen bzw. ein Verpflichtungskredit zur Diskussion. Wir alle wissen, wie Verpflichtungskredite, Zahlungsrahmen finanzpolitisch zu nehmen sind. Das sind nicht einfach definitive Zahlen, die dann für die nächsten vier Jahre nicht geändert werden können, sondern das sind Richtgrössen, dies im Bereich Landwirtschaft, im Bereich Entwicklungshilfe, künftig auch im Bereich Militär. Das heisst nicht, dass wir an diesen Zahlen dann nichts mehr ändern könnten. Wenn das so wäre, dann würden wir heute einen grossen Teil des Budgets einfach binden, hätten keinen Spielraum mehr und müssten allfällige Massnahmen über die wenigen nichtgebundenen Bereiche abwickeln. Bis hierher sind wir uns sicher einig.
Ich kann Ihnen nicht sagen, was zugesichert wurde. Ich habe zugehört, was Sie gesagt haben, was in der Landwirtschaftsdebatte zugesichert worden sei. Sehr oft ist es aber [PAGE 1947] auch so, dass etwas gesagt wird und jemand anders dann das so hört, wie er es gerne hören möchte. Das ist nicht wertend gemeint, aber nicht alle hören immer dasselbe, wenn jemand etwas sagt. Nicht alle legen das, was von einem Dritten gesagt wird, immer gleich aus.
Meiner Meinung nach müssen wir uns an den Handlungsspielraum halten, den wir im Rahmen eines Zahlungsrahmens haben. Da ist es nun einfach so, dass alle diese Bereiche in gleicher Art und Weise den allgemeinen Massnahmen unterliegen. Das heisst mit anderen Worten: Wenn wir ein Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket machen müssen, dann gilt das für alle Bereiche, dann können wir nicht irgendeinen Bereich ausnehmen. Ich habe Ihnen das auch in einem Bereich aufgezeigt, der mich selbst betrifft, im Bereich Sicherheit, Grenzwacht, Zoll. Auch dort haben wir bestimmte Massnahmen, KAP-Massnahmen, Querschnittmassnahmen, ergreifen müssen. Wenn man solche Massnahmen macht, dann muss man sie überall vorschlagen und überall diskutieren.
Wenn wir jetzt zuerst einmal den Bereich KAP-Massnahmen anschauen, dann stellen wir Folgendes fest: Wir haben im Landwirtschaftsbereich Direktzahlungen von rund 2,8 Milliarden Franken. Wir haben Kürzungen aufgrund des KAP von 50 Millionen Franken und von 7 Millionen Franken aufgrund eines anderen Bereichs. Bei den Direktzahlungen sind es also 57 Millionen Franken. Das entspricht einer Kürzung bei den Direktzahlungen von 1,8 Prozent gegenüber dem, was wir als Zahlungsrahmen einmal festgelegt haben. Diese 1,8 Prozent Kürzung müssen auch andere Bereiche erbringen, damit wir die Ziele des KAP überhaupt erreichen können. Das ist der eine Punkt. Es sind die KAP-Massnahmen, Konsolidierungs-, Aufgabenüberprüfungsmassnahmen, die wir flächendeckend in der Verwaltung umsetzen.
Ein Weiteres ist die Frage der Wiedereinführung der Inlandleistung bei der Versteigerung von Fleischimportkontingenten; auch darüber haben wir diskutiert. Offenbar ist aber das, was verstanden wurde, nicht dasselbe wie das, was vonseiten des Bundesrates gesagt wurde; das ist mindestens meine Information. Im Rahmen der Agrarpolitik 2014-2017 wurde dies auch diskutiert; auf diese Diskussion hat mein Kollege, Herr Schneider-Ammann, hingewiesen. Wenn Sie diese Inlandleistung wiedereinführen, würden dem Bund 37 bis 40 Millionen Franken in der Bundeskasse fehlen. Dies müsste man im Agrarbudget dann korrigieren bzw. verrechnen. Genau das machen wir jetzt. Dieser Systemwechsel beim Fleischimport wird im Bereich Agrarbudget korrigiert. Das ist also auch etwas, was nicht eine grosse Überraschung ist, sondern etwas, was diskutiert worden ist.
Ich denke, das Vorgehen in diesen beiden Bereichen ist begründbar. Ich bitte Sie, bei dieser Linie zu bleiben; es ist etwas, was wir in der ganzen Verwaltung durchziehen.
Dann haben Sie beanstandet, Herr Nationalrat Ritter, dass wir bei den Investitionskrediten in der Landwirtschaft die Querschnittkürzung vorgenommen haben. Das heisst korrekt gesagt, 30 Millionen dieser 35 Millionen Franken werden bei den Investitionskrediten gekürzt. Das wurde vom zuständigen Departement so vorgeschlagen, und ich meine, dass das sehr wohl und sehr gut begründet ist. Weil man diese Querschnittkürzung, die wir in allen Departementen gemacht haben, nicht im Bereich der Direktzahlungen, wo ja jeder einzelne Bauer und jede einzelne Bäuerin betroffen wäre, machen wollte, hat man sie über die Investitionskredite gemacht. Man hat gesagt, dort schlage es weniger auf das Budget der einzelnen Betriebe durch. Es gibt schon eine Begründung für dieses Vorgehen; ich meine, sie ist auch nachvollziehbar. Ich unterstütze sie auch.
Um zu zeigen, dass nicht alles, was Sie sicher in guten Treuen vorschlagen und beantragen, nachvollziehbar ist - zumindest nicht für mich als Finanzministerin -: Wir haben einen Antrag zur Aufstockung der Umschulungsbeihilfen um 700 000 Franken. Das ist ein völliger Leerlauf. Wir haben seit 2004 die Möglichkeit, solche Umschulungsbeihilfen zu gewähren, um Bauern und Bäuerinnen zu qualifizierten ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeiten hinführen zu können. Sie wissen so gut wie ich, dass es seit 2004 nur rund zwei Dutzend Bäuerinnen und Bauern gegeben hat, die von diesem Angebot Gebrauch gemacht haben. Wir haben diese Gelder nie gebraucht. Darum wollten wir sie jetzt etwas zurückfahren. Wenn es in zehn Jahren wenige Dutzend Personen gibt, die wirklich ein Bedürfnis nach einer solchen Umschulung haben, und der Betrag nie ausgeschöpft wird, ist es schon etwas mutig, zu verlangen, ihn von 150 000 auf 850 000 Franken zu erhöhen. Bei allem Verständnis für die landwirtschaftlichen Sorgen und Nöte verstehe ich manchmal Ihre Berechnungen nicht.
Auch bei der Position "Qualitätssicherung Milch" verstehe ich Sie nicht ganz. Da ist man von den sehr intensiven Kontrollen weggekommen. Man macht nicht mehr die Kontrollen, die man früher machte, sondern man will Qualitätsüberprüfungen vornehmen. Statt der zehn Labore, die das früher gemacht haben, gibt es heute ein einziges privates Labor. Ich denke, es ist richtig, dass man da zurückgefahren ist. In diesem Bereich ist mit der Branche vereinbart worden, dass man etwas zurückfährt und die Beiträge etwas reduziert. Das ist für die Branche keine Überraschung, das wurde diskutiert. Ich möchte Ihnen sagen, das wurde heute auch schon erwähnt, dass es keine andere Branche in der Privatwirtschaft gibt - ich verstehe Landwirtschaft immer noch als Unternehmertum und Privatwirtschaft -, in welcher der Bund die Kontrollen bezahlt. Das ist in den anderen Bereichen Sache der Leistungsbezüger, der Produzenten oder der Abnehmer.
Herr Nationalrat Aebi, Sie können natürlich nicht sagen, man dürfe nicht nur diesen Bereich betrachten, man müsse gerade auch noch alle anderen anschauen; ich habe keine grossen Hoffnungen, dass wir in den anderen Bereichen wirklich überall die Anträge des Bundesrates durchbekommen, darum können Sie auch nicht prophylaktisch alles zusammenrechnen. Hier geht es darum, und das kann man nachrechnen, ob Sie den einzelnen bäuerlichen Betrieb um 85 Rappen pro Monat mehr belasten wollen. Das ist für Bauernbetriebe nicht eine Frage der Existenz! Wenn man in der Landwirtschaft auch etwas marktwirtschaftlich, etwas unternehmerisch denkt - und das tut man, das weiss ich -, dann muss man hier dem Bundesrat zustimmen und nicht der Mehrheit Ihrer Kommission.
Nun komme ich - alle Jahre wieder! - noch zu meinem Lieblingsthema, den Ausfuhrbeiträgen für die landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte, zum "Schoggi-Gesetz". Das hat mich jetzt allerdings schon sehr überrascht. In der Finanzkommission ist ja ein Antrag auf 82 Millionen Franken gestellt worden - der Bundesrat beantragt Ihnen 70 Millionen, mit 70 Millionen können Sie 85 Prozent der Preisnachteile ausgleichen -, das ist unbestrittenermassen mehr, als wir in den letzten Jahren haben machen können. Dann haben wir auch über andere Anträge diskutiert. Was Herr Nationalrat Schibli heute beantragt, erstaunt mich bei allem Wohlwollen für das "Schoggi-Gesetz" schon etwas.
Eine Aufstockung um 20 Millionen Franken heisst, dass Sie dann die Preisnachteile um 110 Prozent ausgleichen. Das scheint mir etwas zu viel zu sein. 100 Prozent ist schon ziemlich viel, aber 110 Prozent scheint mir, Herr Nationalrat, keine gute Idee zu sein, vor allem, weil Sie im gleichen Zusammenhang noch sagen, dass die Branche, also die Bauern und Bäuerinnen, dann einen Teil des Rohstoffnachteils selber tragen soll. Was sollen sie noch selber erbringen, wenn der Bund bereits 110 Prozent des Rohstoffnachteils bezahlt?
82 Millionen Franken für 100 Prozent sind bereits etwas zu viel. Ich würde Ihnen vorschlagen, bei 70 Millionen für 85 Prozent zu bleiben, wie wir das in den letzten Jahren auch gemacht haben. Wenn das, was Sie voraussagen, dass es nämlich eine noch schwierigere Situation gibt, dann tatsächlich eintreten sollte, haben wir auch schon den Nachweis erbracht, dass wir das Problem mit Nachtragskrediten in geeigneter Art und Weise lösen können.
Ich möchte Sie bitten, gemäss Bundesrat bei 70 Millionen Franken zu bleiben. [PAGE 1948]