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Gysi Barbara · Nationalrat · 2014-12-11

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-11

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen und im Auftrag der Arbeitsgruppe Insieme. Kollege Ueli Leuenberger spricht in französischer Sprache. Wir haben eine inhaltliche Aufteilung vorgenommen, da wir lediglich 10 Minuten Redezeit haben. Das ist wenig, um über die Erkenntnisse der Aufarbeitung des Informatikdebakels und die Empfehlungen an den Bundesrat zu informieren.

Am 21. November 2014 wurde der 374-seitige Bericht öffentlich gemacht. Wie ist es dazu gekommen? Nachdem Bundesrätin Widmer-Schlumpf im September 2012 entschieden hatte, das Informatikprojekt Insieme abzubrechen, weil sie das Projekt als zu risikoreich einstufte, wurde in der Wintersession 2012 eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der beiden Finanzkommissionen und der beiden Geschäftsprüfungskommissionen eingesetzt, um die Vorfälle aufzuarbeiten, Transparenz zu schaffen und die Lehren aus dem Debakel zu ziehen. Vorausgegangen war eine Administrativuntersuchung des Eidgenössischen Finanzdepartementes, in deren Folge der Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung freigestellt wurde und das EFD Strafanzeige gegen den Leiter der Leistungsbezügerorganisation und gegen unbekannt einreichte. Bereits früher hatte es beim Projekt Insieme Probleme gegeben. Im Jahre 2007 wurde nach einer WTO-Ausschreibung der Auftrag für die ausführende Firma widerrufen und Insieme neu aufgesetzt.

Für das Informatikprojekt Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung wurden von 2001 bis 2012 insgesamt 115,9 Millionen Franken ausgegeben. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat mit Fiscal-IT ein Nachfolgeprojekt lanciert, dessen Kosten bei 85,2 Millionen Franken liegen. Die Oberaufsicht über Fiscal-IT hat die Finanzdelegation.

Das Untersuchungsmandat und der Bericht der Arbeitsgruppe Insieme unterlagen der Genehmigung der vier Stammkommissionen. Der Kredit für die Arbeitsgruppe Insieme betrug 1,5 Millionen Franken, und er konnte eingehalten werden.

Die Arbeitsgruppe Insieme hat im Wesentlichen das Projekt Insieme selber, die Aufsicht und Führung in der Linie, die Verantwortung des Bundesrates, die Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Oberaufsicht untersucht. Durch den Bundesrat untersuchen liess sie die Definition von Systemanforderungen, organisatorische Aspekte und den Einbezug externer Experten. Erschwerend für die gesamte Untersuchung war die teils desolate Aktenlage.

Die Arbeitsgruppe Insieme hat 22 Empfehlungen, eine Motion und zwei Postulate formuliert.

Für das Scheitern des abgebrochenen Informatikprojekts Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung spielten aus Sicht der Finanzkommissionen und der Geschäftsprüfungskommissionen unter anderem folgende übergeordnete Faktoren die entscheidende Rolle:

1. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der betroffenen Stellen und damit die eigentlich wahrzunehmenden Rollen waren wiederholt unklar; einzelne Stellen waren lange Zeit fehlbesetzt. Insgesamt waren mehr als 200 Rollendefinitionen von Externen formuliert worden. Das Projekt war dadurch phasenweise kaum mehr steuerbar.

2. Regeln wurden von den verschiedenen Akteuren nicht eingehalten, Vorgaben - teils bewusst, teils aus Unkenntnis - oft nicht befolgt, ohne dass dies sanktioniert worden wäre.

3. Berichte und weitere Informationen wurden an einen breiten Empfängerkreis gestreut, ohne die jeweiligen Empfänger darauf hinzuweisen, zu welchem Zweck sie diese erhielten; oftmals wurden diese Berichte nicht einmal stichprobenweise auf ihre Plausibilität hin überprüft.

4. Auf vorhandene Fähigkeiten und Fachkenntnisse ausserhalb der eigenen Einheit wurde nur ungenügend zurückgegriffen. So bestanden eine absolut mangelhafte Zusammenarbeit und eine unklare Rollenverteilung zwischen Eidgenössischer Steuerverwaltung, BIT und BBL.

Das Projekt Insieme misslang letztlich wegen Mängeln in der Führung und Aufsicht. Die Hauptverantwortung für das Scheitern von Insieme trägt die Leitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Sie führte und beaufsichtigte das Projekt nicht genügend und setzte sich mehrfach über Vorschriften und Vorgaben hinweg. Vor diesem Hintergrund wurde drei Monate vor dem Abbruch des Projekts der damalige Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung freigestellt.

Auch die während der Projektlaufzeit von Insieme mehrfach wechselnden Departementsleitungen des EFD, inklusive seines Generalsekretariats, tragen klar eine Mitverantwortung: Sie nahmen ihre Aufsichts- und Führungsfunktion über weite Strecken - insbesondere zwischen 2007 und 2010 - zu wenig wahr. Sie tolerierten auch eine mangelnde Zusammenarbeit zwischen Eidgenössischer Steuerverwaltung, BIT und BBL.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle, welche Insieme über die gesamte Projektdauer mehrfach prüfte, trägt aufgrund ihrer Funktion keine Verantwortung für das Scheitern des Projekts. Ihre Unterstützung des Bundesrates und der parlamentarischen Oberaufsichtsorgane war aber nicht immer angemessen. Die Motion schlägt darum Änderungen im Finanzkontrollgesetz vor.