Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich bin froh, dass der vorangehende Absatz ganz ohne mein Zutun erledigt werden konnte.
Zu Absatz 1quater: Hier geht die Kommission davon aus, dass sich das Verhältnis zwischen Leistungserbringern und Versicherern grundsätzlich selber einpendeln sollte. Wenn dem nicht so ist, wenn man sieht, dass sich Schwierigkeiten ergeben könnten, dann haben die Kantone die Möglichkeit, hier Regeln aufzustellen und zu sagen, wie sie die Versorgungssicherheit in ihrem Gebiet garantiert haben möchten.
Das ist der Grund - ich wurde hierzu angefragt -, weshalb wir hier eine Kann-Formulierung gewählt haben und nicht schreiben: "Die Kantone regeln ...." Wir gehen also nicht davon aus, dass mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes jede Kantonsregierung einfach flächendeckend darlegen muss, wie viele Allgemeinpraktiker, Gynäkologen, Urologen und was auch immer sie in ihrem Kantonsgebiet unter Vertrag haben möchte. Aber wir gehen davon aus, dass eine Kantonsregierung entsprechende Regeln erlassen kann, wenn sie das Gefühl hat, es könnten Schwierigkeiten entstehen.
Ich habe schon gestern im Eintretensreferat darzulegen versucht, dass es dann im Ermessen der Kantonsregierung liegt zu schauen, wie sie die Versorgungssicherheit garantiert haben möchte - auch nach Branchen. Es wird also nicht generell über alle Ärzte eine Verfügung erlassen werden können, sondern es wird nach Spezialitäten geregelt werden müssen. Wir sehen auch, dass die Versorgungssicherheit über das ganze Gebiet der Schweiz sehr unterschiedlich geregelt ist. Wir haben zum Beispiel in der gesamten Ostschweiz erstaunlicherweise einen Mangel an Augenärzten; es gibt praktisch keine Augenärzte in der Ostschweiz. Dort werden also für diese Spezialisten noch vermehrt Möglichkeiten bestehen, sich anzusiedeln; in anderen Gebieten gibt es dagegen Überversorgungen. Deshalb haben wie die Sorge um die Versorgungssicherheit in die Hand der Kantone gelegt.
Gleichzeitig haben wir auch von Wahlfreiheit gesprochen. Auch hier ist es wichtig, dass man eine solche Auswahl zur Verfügung stellt, dass dem einzelnen Versicherten noch die Möglichkeit offen steht, zwischen verschiedenen Leistungserbringern auszuwählen.
Ich bitte Sie, Absatz 1quater zuzustimmen.