Fischer Roland · Nationalrat · 2014-11-25
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2014-11-25
Wortprotokoll
Wir begründen ja die verschiedenen Minderheitsanträge gemeinsam, weshalb ich mich allgemein zur Stossrichtung meiner Minderheitsanträge zur Entwicklungszusammenarbeit äussere. Meine beiden Minderheitsanträge sind ja auch im Kontext des vorliegenden Budgets im Zusammenhang mit dem Antrag der Minderheit II (Quadranti) zu sehen. Denn es geht hier ja bei allen drei Positionen eigentlich darum, dem Bundesrat zu folgen und die Mehrheitsanträge abzulehnen, welche - zugunsten der Landwirtschaft - bei den Krediten zusätzlich zu den bereits vom Bundesrat beantragten KAP-Kürzungen oder -Massnahmen noch Kürzungen vornehmen wollen. Es geht jetzt bei diesen Minderheitsanträgen darum, diese zusätzlichen Kürzungen abzulehnen und hier dem Bundesrat zu folgen.
Die Grünliberalen haben das Ziel des Parlamentes, in der Entwicklungszusammenarbeit eine Ausgabenquote von 0,5 Prozent zu erreichen, stets unterstützt. Wegen der KAP-Massnahmen und allenfalls einer methodischen Anpassung bei der Berechnung des Bruttonationaleinkommens werden wir aber diese Quote wohl im nächsten Jahr nicht erreichen. Wir stehen aber trotzdem hinter den Massnahmen, welche sich aus dem KAP ergeben - auch im Entwicklungshilfebereich, denn die Einhaltung der Schuldenbremse ist aus unserer Sicht oberstes Ziel. Das ist ja durch die Bundesverfassung vorgegeben. Gerade diese Schuldenbremse garantiert ja die antizyklische Fiskalpolitik bereits, die heute Morgen verschiedentlich auch gefordert wurde. Denn durch die Schuldenbremse sparen wir in der Zeit und haben in der Not; sie folgt eigentlich genau diesem Prinzip. Was wir jedoch nicht akzeptieren, sind zusätzliche Kürzungen, welche zu einem Ungleichgewicht der Sparmassnahmen führen und somit die Opfersymmetrie, die eigentlich ursprünglich vorgesehen war, erheblich verletzen.
Warum soll man jetzt gerade bei der Entwicklungszusammenarbeit noch zusätzlich kürzen? Das macht aus unserer Sicht keinen Sinn, denn die Entwicklungszusammenarbeit ist ein Akt der Solidarität der im internationalen Vergleich sehr wohlhabenden Schweiz gegenüber der Bevölkerung in ärmeren Staaten. Die Entwicklungszusammenarbeit ist auch eine Investition in die Zukunft, nicht nur in die Zukunft der Länder, die davon direkt profitieren, sondern auch in unsere Zukunft. Denn durch Projekte, welche beispielsweise die medizinische Versorgung verbessern oder einen besseren Zugang zur Bildung ermöglichen, wollen wir in den Entwicklungsländern eine Linderung der Armut erreichen, mehr Demokratie, die Respektierung der Menschenrechte, weniger Konflikte, mehr Umweltschutz und letztendlich auch weniger Migration. Davon profitieren letztendlich alle, auch wir in der Schweiz. Klar, es gibt auch Rückschläge, wie überall. Aber das darf uns nicht davon abhalten, den eingeschlagenen Weg zu verfolgen, denn er ist aus unserer Sicht sinnvoll und auch nachhaltig.
Es gibt durchaus Bereiche, in denen die Entwicklungszusammenarbeit verbessert werden könnte, ich denke da z. B. an den gesamten Bereich der digitalen Nachhaltigkeit mit der Cyber Security. Das Internet ist letztendlich lediglich so sicher wie sein schwächstes Glied. Viele Staaten sind finanziell, organisatorisch und technisch nicht in der Lage, sich genügend zu schützen. Es besteht deshalb die Gefahr, dass ihre digitale Infrastruktur zu kriminellen Zwecken [PAGE 1927] missbraucht wird, welche dann bekanntlich weltumspannend sind, das heisst, sie betreffen auch uns. Es wäre beispielsweise gerade sinnvoll, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln etwas mehr in den Aufbau im Bereich der Cyber Security zu investieren. Das ist nur ein Beispiel, wie eben Ausgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit auch in der Schweiz zu einem konkreten Gewinn führen können.
Ich bitte Sie deshalb, im Sinne eines ausgewogenen und fairen Voranschlages meine beiden Minderheitsanträge zu unterstützen und hier dem Bundesrat zu folgen.