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Gössi Petra · Nationalrat · 2014-11-25

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-25

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat beim Voranschlag 2015 insgesamt über fünf Bundesbeschlüsse und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2014 über zwei Bundesbeschlüsse zu beschliessen.

Zuerst zum Budgetentwurf des Bundesrates: Am 20. August 2014 hat der Bundesrat die Budgetbotschaft verabschiedet. Der Bundesrat leitete dann den Finanzkommissionen noch drei Nachmeldungen zu, die Verwaltungsdelegation eine. Sie finden die betroffenen Voranschlagspositionen entsprechend gekennzeichnet auf der Fahne.

Zu den Annahmen: Der Voranschlag geht von folgenden volkswirtschaftlichen Annahmen aus: einem Wachstum des realen BIP von 2,6 Prozent; einem Wachstum des nominalen BIP von 3,1 Prozent; von einer Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise von 0,4 Prozent; von langfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel 1,3 Prozent betragen; von kurzfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel 0,1 Prozent betragen; von einem Wechselkurs von US-Dollar zu Schweizerfranken von 90 Rappen im Jahresmittel und von einem Wechselkurs von Euro zu Schweizerfranken von Fr. 1.20 im Jahresmittel.

Damit der Bundesrat einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag vorlegen konnte, musste er Sparmassnahmen in der Höhe von rund 703 Millionen Franken beschliessen. So hat er im Voranschlag 2015 wesentliche Teile des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaketes (KAP) umgesetzt. Dies ergibt aufgerundet einen Betrag von 376 Millionen Franken. Dann hat er eine Querschnittkürzung im Umfang von 1,1 Prozent bei den schwach bis mittelstark gebundenen Ausgaben vorgenommen, weil die Teuerung tiefer ist als die im Finanzplan 2015-2017 eingeplanten 1,5 Prozent. Aus dieser Querschnittkürzung resultiert eine Entlastung von rund 288 Millionen Franken. Schliesslich hat er zusätzliche Kürzungen des Sach- und Betriebsaufwandes um 1 Prozent beschlossen, was eine Senkung der Ausgaben um 39 Millionen Franken erbrachte.

Diese Kürzungen haben die Debatte in der Kommission massgeblich beeinflusst, weil einzelne Aufgabenbereiche stark davon betroffen sind. So liegen zahlreiche Anträge vor, welche die Sparmassnahmen des KAP rückgängig machen sollen; dies ist insbesondere bei der Landwirtschaft der Fall.

Ich komme zu den Hauptzahlen bei den Einnahmen und Ausgaben, also zu Artikel 6 des Bundesbeschlusses I: Die bundesrätliche Botschaft sieht unter Einbezug der Nachmeldungen Gesamtausgaben von rund 67 Milliarden Franken und Gesamteinnahmen von rund 67,65 Milliarden Franken vor. Dies führt in der Finanzierungsrechnung zu einem Einnahmenüberschuss von rund 652 Millionen Franken.

Zur Erfolgsrechnung - das betrifft Artikel 1 des Bundesbeschlusses I -: Der Bundesrat legt dem Parlament unter Einbezug der Nachmeldungen einen Budgetentwurf mit einem Gesamtaufwand von rund 66,6 Milliarden Franken und Erträgen von rund 67,6 Milliarden Franken vor. Der Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt damit rund eine Milliarde.

Zur Schuldenbremse: Erstmals seit sechs Jahren verlangt die Schuldenbremse wieder einen konjunkturellen Überschuss. Der K-Faktor, der den Zustand der Konjunktur in den Haushalt überträgt, beträgt 0,995 für das Voranschlagsjahr 2015. Das bedeutet, dass die Ausgaben mindestens 0,5 Prozent unter den budgetierten Einnahmen liegen müssen. Oder anders ausgedrückt: Es muss ein Überschuss von mindestens 338 Millionen Franken erzielt werden. Da das ordentliche Finanzierungsergebnis nach den Nachmeldungen 514 Millionen Franken beträgt, weist der strukturelle Saldo eine Höhe von 176 Millionen Franken auf. Theoretisch können die Räte die Ausgaben also um 176 Millionen Franken aufstocken, und der Voranschlag wäre immer noch verfassungskonform. Wird um mehr aufgestockt, so würden die Vorgaben der Bundesverfassung nicht mehr eingehalten.

Ich werde Ihnen nun die Entwicklung auf der Einnahmenseite kurz näher erläutern. Kollegin Amaudruz äussert sich danach zur Entwicklung der Ausgaben.

Die im Jahr 2015 erwarteten Einnahmen wachsen gegenüber dem Voranschlag 2014 um 1,9 Prozent auf knapp 67,5 Milliarden Franken. Die Einnahmen sind jedoch basierend auf den aktuellen Konjunkturprognosen und den bis Mai des laufenden Jahres durchgeführten Massnahmen geschätzt worden. Nach dieser Schätzung liegen die Einnahmen 2014 deutlich unter dem Budgetwert, nämlich um 1,3 Milliarden Franken. Die grosse Differenz ist hauptsächlich auf die direkte Bundessteuer, minus 800 Millionen Franken, die ausgefallene Ausschüttung von [PAGE 1901] Nationalbankgewinnen, minus 300 Millionen Franken, und die Tabaksteuer, minus 200 Millionen Franken, zurückzuführen. Es wird sich zeigen, ob sich dieser Trend fortsetzt. Da sich die Konjunktur aus verschiedenen Gründen abkühlt, ist dies nicht auszuschliessen.

Mit 23,77 Milliarden Franken ist die Mehrwertsteuer die ertragreichste Steuer des Bundes. Die Mehrwertsteuereinnahmen steigen gegenüber dem Voranschlag 2014 um 3,5 Prozent oder 810 Millionen Franken. Mit budgetierten Einnahmen von rund 20,4 Milliarden Franken folgt die direkte Bundessteuer an zweiter Stelle. Gegenüber dem Voranschlag 2014 steigt sie um rund 256 Millionen oder 1,3 Prozent. Die Gewinnsteuern der juristischen Personen haben sich in den letzten Jahren noch dynamischer entwickelt als die Einkommenssteuer der natürlichen Personen. Entsprechend machen die Gewinnsteuern mittlerweile 47 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer aus. Diese weist im Vergleich zu den gesamten Fiskaleinnahmen insgesamt eine ausgesprochen dynamische Entwicklung auf. Für das Jahr 2014 zeichnet sich ab, dass bei der direkten Bundessteuer weniger eingenommen wird als budgetiert. Der Bundesrat geht in der Hochrechnung per Ende September 2014 von Mindereinnahmen gegenüber dem Budget 2014 von 1,4 Milliarden Franken aus. Es ist zu hoffen, dass sich dieser Trend nicht fortsetzt.

Zur Verrechnungssteuer: Der Bundesrat schätzt die Einnahmen auf rund 5,134 Milliarden Franken. Gegenüber dem Voranschlag 2014 ergeben sich Mehreinnahmen von 477 Millionen Franken oder 9,9 Prozent.

Noch etwas zu den Schulden: Die Bruttoschulden betragen Ende 2015 gemäss Hochrechnung rund 109,6 Milliarden Franken. Die Rechnung 2013 wies noch Bruttoschulden von 111,638 Milliarden auf. Die Schuldenquote des BIP beträgt Ende 2015 brutto 17,2 Prozent, die Schuldenquote netto - das sind die Bruttoschulden abzüglich des Finanzvermögens - 12,1 Prozent. Die Quoten in Prozent des BIP sind in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken, dies hauptsächlich aufgrund der guten Abschlüsse.

Noch zur Kommissionsberatung: Wo hat die Kommission vor allem etwas geändert? Ich erwähne lediglich die Anträge der Mehrheit der Kommission. Die wesentlichsten Kürzungen finden sich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, aufgestockt wurde hingegen bei der Landwirtschaft. In beiden Bereichen sind zahlreiche Positionen des Voranschlags betroffen, und es liegen auch viele Minderheitsanträge vor. Diese beiden Aufgabenbereiche werden sicher den Kern der diesjährigen Budgetdebatte bilden.

In der Herbstsession hat die Kommission aufgrund der Entscheidung der Räte zur familienergänzenden Kinderbetreuung die entsprechende Position beim Bundesamt für Sozialversicherungen um 7,5 Millionen Franken aufgestockt. Weil ein Minderheitsantrag Schwander dazu vorliegt, werden wir das diskutieren können.

Wir werden bei der Detailberatung auf diese Änderungen zurückkommen. Der Kommission nicht vorgelegen haben die meisten der später noch eingereichten Einzelanträge. Darauf werden wir dann noch zurückkommen.

Wie haben sich nun die Gesamtzahlen nach der Beratung verändert, wenn man der Berechnung die Mehrheitsanträge der Kommission zugrunde legt? Gekürzt wurde bei der Entwicklungszusammenarbeit um 99 Millionen Franken, bei der Bundesversammlung die Position "Internationale Beziehungen" um 150 000 Franken. Die Positionen mit Bezug zur Landwirtschaft und die Voranschlagsposition zum "Schoggi-Gesetz" wurden um rund 110 Millionen Franken erhöht. Zusammen mit der Aufstockung von 7,5 Millionen bei der familienergänzenden Kinderbetreuung hat also Ihre Finanzkommission die Ausgaben um rund 19 Millionen Franken erhöht. Damit reduziert sich der strukturelle Überschuss auf noch 157 Millionen Franken.

Noch zum Nachtrag II zum Voranschlag 2014: Der Bundesrat ersucht um Zustimmung zu 17 finanzierungswirksamen Kreditnachträgen im Umfang von rund 202 Millionen Franken. Ein Nachtragskredit in der Höhe von 11,5 Millionen ergibt sich beim FinöV-Fonds. Die Nachtragskredite führten mit einer Ausnahme zu keinen grossen Diskussionen in der Kommission. Intensiv diskutiert wurde der Nachtragskredit von 700 000 Franken für die Leichtathletik-Europameisterschaften in Zürich: Hier beantragt die Kommission eine Kürzung auf 300 000 Franken, weil das Defizit nun geringer ausfällt, als bei der Verabschiedung der Botschaft angenommen wurde. Der Bund wird hier also seinen Anteil tragen.

Wir beantragen Ihnen, den Nachtragskrediten zuzustimmen.

Zu den Abstimmungsergebnissen zu den Bundesbeschlüssen: Die Finanzkommission beantragt mit 13 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2015 mit den vorgenommenen Änderungen zuzustimmen. Mit 24 Stimmen, d. h. einstimmig, beantragt die Kommission Zustimmung zum Bundesbeschluss II, FinöV-Fonds, mit 23 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Bundesbeschluss III, Infrastrukturfonds, mit je 22 Stimmen bei 2 Enthaltungen Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen IV, ETH-Bereich, und V, Eidgenössische Alkoholverwaltung. Die Finanzkommission beantragt Ihnen zudem, den Bericht zum Finanzplan 2016-2018 zur Kenntnis zu nehmen.