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Müller Leo · Nationalrat · 2014-11-25

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-25

Wortprotokoll

Der Bundesrat legt dem Parlament für das Jahr 2015 ein Budget mit Einnahmen von 67,5 Milliarden Franken und Ausgaben von 67 Milliarden Franken vor. Folglich resultiert ein Überschuss von rund einer halben Milliarde Franken. Der strukturelle Überschuss, also die Grösse, die für die Schuldenbremse relevant ist, liegt im grünen Bereich. Nach den drei Nachmeldungen des Bundesrates haben wir bezüglich der Schuldenbremse noch eine Reserve von rund 176 Millionen Franken. Von daher kommt das Budget solide daher.

Beim Finanzplan schlägt der Bundesrat eine Änderung gegenüber früher vor. Er schlägt vor, bis 2018 Überschüsse von rund 2 Milliarden Franken aufzubauen. Diese Überschüsse sollen für kommende Einnahmenausfälle eingesetzt werden. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt dieses Ansinnen. Diese Reserven sollen nämlich zur Finanzierung kommender Steuerausfälle eingesetzt werden können. Unsere Fraktion kämpft für die beiden Familien-Initiativen. Diese werden Steuerausfälle verursachen. Auch müssen die Steuerausfälle bei der Unternehmenssteuerreform III gegenfinanziert werden können, was ja gemäss Vernehmlassungsvorlage so vorgesehen ist.

Die CVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass der Bundesrat im Voranschlag 2015 falsche Prioritäten gesetzt hat. So sollen einzelne Bereiche sich sehr unterschiedlich entwickeln; am meisten sollen die Ausgaben bei den Beziehungen zum Ausland wachsen, nämlich um 3,7 Prozent. Auf der anderen Seite der Skala finden wir die Bereiche Landwirtschaft und Ernährung sowie Landesverteidigung. Der Bereich Landwirtschaft und Ernährung soll um massive 3,6 Prozent gekürzt werden. Das kann unsere Fraktion nicht unterstützen. Deshalb kritisiert unsere Fraktion diesbezüglich den Bundesrat. Es wird jetzt auch in diesem Raum gesagt, man könne nicht immer die Landwirtschaft unterstützen. Aber der Bundesrat hat noch selten so klare Versprechungen abgegeben, wie das im Bereich der Landwirtschaft war. Ich zitiere hier zwei Aussagen, die in diesem Raum gemacht worden sind.

In der Eintretensdebatte vom 19. September 2012, hier in diesem Raum, sagte Bundesrat Johann Schneider-Ammann: "In Anbetracht der Tatsache, dass die Landwirtschaft mit der Agrarpolitik 2014-2017 zusätzliche gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringt, auf dem Beschaffungsmarkt mit einer weiteren Teuerung konfrontiert ist und im Absatz ebenfalls den starken Franken zu spüren bekommt, scheint dem Bundesrat ein stabiles Agrarbudget angemessen." (AB 2012 N 1508) Mein zweites Zitat des Bundesrates, diesmal vom 26. September 2012: "Wir sind jetzt bei den Zahlungsrahmen. Diese sind abgestimmt auf das Konzept, das Ihnen der Bundesrat vorgelegt hat. Es ist ein Konzept, dem Sie eben zugestimmt haben ... Wir sprechen dementsprechend 13,7 Milliarden Schweizerfranken für die Periode 2014-2017. Das ist viel Geld, aber es ist, wenn das Konzept jetzt verfolgt wird, richtig investiertes und wichtiges Geld." (AB 2012 N 1711)

Nun schlägt der Bundesrat vor, bei der Landwirtschaft, entgegen diesen Versprechungen, um 128 Millionen Franken zu kürzen. Das geht nicht an. Ich bitte Sie deshalb, dieser Kürzung nicht zuzustimmen. Ich weise auch auf Folgendes hin: Wenn Sie den Anträgen der Mehrheit der Finanzkommission zustimmen, findet bei der Landwirtschaft trotzdem eine Kürzung von 1,1 Prozent statt. Die Querschnittkürzungen werden also trotzdem auch im Landwirtschaftsbereich vollzogen.

Noch ein Weiteres: Der Bundesrat wird jetzt argumentieren, man habe im Rahmen der Agrardebatte angedroht, dass die 37 Millionen Franken, die bei der Änderung des Importsystems verlorengingen, kompensiert würden. Dagegen gibt es zwei schlagkräftige Argumente: Erstens war es eine einseitige Androhung, und eine einseitige Androhung ist kein Konsens, ist keine Abmachung; diese hat keinen Konsenscharakter. Zweites Argument: Als man im Rahmen der Agrarpolitik 2007 auf das Importsystem der Kontingentversteigerung wechselte, ging man davon aus, dass rund 150 Millionen Franken in die Bundeskasse gespült würden. Tatsächlich betrugen die Mehreinnahmen 210 Millionen Franken. Dieses Geld ging in die allgemeine Bundeskasse. Wenn jetzt nun das Importsystem etwas geändert wird und dieser Geldsegen etwas kleiner wird, nämlich um 37 Millionen Franken, soll das gemäss Bundesrat nicht beim allgemeinen Bundesbudget gekürzt werden, sondern beim Agrarbudget. Diese Widersprüchlichkeit sollen und dürfen wir nicht dulden.

Ich bitte Sie demzufolge, die Anträge der Kommissionsmehrheit im Bereich Landwirtschaft zu unterstützen. Zu den übrigen Bereichen, wie natürlich auch zu diesem, werden wir uns bei der Behandlung der einzelnen Blöcke melden.