Beerli Christine · Ständerat · 2001-10-04
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-10-04
Wortprotokoll
Ich könnte mich durchaus damit einverstanden erklären, alle übrigen Absätze von Artikel 35 in der Wintersession zu behandeln, ausser Absatz 1. Denn es ist wichtig, dass Sie einen Grundsatzentscheid fällen. Wir haben gestern davon gesprochen, dass wir ein Paket vor uns haben, und haben dessen Inhalt gestern in extenso dargelegt. Es besteht aus drei verschiedenen Teilpaketen. Wir müssen jetzt nicht den Entscheid über einen Pfeiler offen lassen, sondern Sie müssen uns - d. h. der Kommission - doch klar ein Zeichen geben, ob Sie den Kontrahierungszwang aufheben möchten.
Die Ausgestaltung werden wir Ihnen, wie gesagt, in der Wintersession vorlegen. Wenn Sie die Ausgestaltung allenfalls nicht gut finden, werden Sie noch einmal darauf zurückkommen und den Pfeiler Kontrahierungszwang herausstreichen können, falls Sie allenfalls nicht befriedigt sein sollten. Aber jetzt müssten wir doch einen Entscheid dazu haben, damit wir das ganze Paket beieinander behalten. Damit wir das haben, müssen wir über Artikel 35 Absatz 1 beschliessen. Die übrigen Absätze - Absatz 1ter und Absatz 1quater - können wir zurückstellen, die können wir Ihnen dann im Gesamtpaket im Winter unterbreiten. Wenn wir über Artikel 35 Absatz 1 beschliessen, können wir auch über Artikel 7a zu Beginn des Gesetzes beschliessen, der ein allgemeiner Artikel ist, den ich Ihnen dann noch ganz kurz darstellen werde. Dann hätten wir eine konsistente Beschlussfassung und könnten Ihnen die Ausgestaltung in der Wintersession zur Diskussion stellen.
Wir würden dann in der Zwischenzeit auch die Frage der Verfassungsmässigkeit noch prüfen, wie sie von Herrn Pfisterer und Herrn Bürgi angesprochen worden ist. Wir nehmen das sehr gerne entgegen, wobei ich persönlich auf den ersten Blick nicht glaube, dass wir auf ein Problem zumarschieren, aber wir werden es ganz sicher noch überprüfen.