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preparatory:AB 160925

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Gestatten Sie auch mir zum Einstieg in die Differenzbereinigung in Block 1 ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu den bisherigen Beratungen im Bereich dieser Vorlage.

Endlich hat es auch die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen begriffen, dass kraftmeierische Abweichungen bzw. eine Verweigerung der Umsetzung der Gafi-Empfehlungen nicht angezeigt sind, dass das im Gegenteil nur dem Finanzplatz Schweiz schadet. Der Finanzplatz Schweiz ist auf einen guten Ruf angewiesen. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass im Einklang mit den internationalen Erfordernissen reguliert wird. Voraussetzung dazu ist, dass die neuen Empfehlungen der Gafi umgesetzt werden. Dazu gehört - ich erinnere an ein paar Punkte -, dass vollständige Transparenz über die Eigentümer von Inhaberaktien besteht. Wir hätten es begrüsst, wenn man die Inhaberaktie überhaupt abgeschafft hätte; das wäre also nur ein minimaler Schritt. Dazu gehört auch klar, dass schwere Steuerdelikte zu einer Vortat der Geldwäscherei werden. Wir haben jetzt einen Kompromissantrag, nämlich dass dafür 300 000 Franken an Steuern hinterzogen werden müssen. Das ist eine sehr hohe Schwelle. Die SP begrüsst es, wenn im Rahmen des Steuerstrafrechts tatsächlich die Steuerhinterziehung wirksam bekämpft wird. Aber wir können jetzt im Rahmen dieser Differenzbereinigung damit leben. Dazu gehört auch, dass das Barzahlungsverbot mit 100 000 Franken ins Gesetz aufgenommen wird. Zum guten Ruf des Finanzplatzes Schweiz gehört jetzt auch, dass die Mitglieder der Bundesversammlung selbstverständlich zu politisch exponierten Personen (PEP) erklärt werden, mindestens für so lange, wie sie Mitglieder des Parlamentes sind.

Wir begrüssen es deshalb, dass die Mehrheit auf den Pfad der Tugend zurückgekehrt ist - mindestens teilweise. Wir ersuchen Sie, der Mehrheit zu folgen, und bitten Sie, alle Minderheitsanträge Schwander abzulehnen. Ebenfalls ersuchen wir Sie, die Einzelanträge, die Herr Portmann jetzt eingereicht hat, abzulehnen. Denn auch sie führen zu einer Aufweichung dieser Vorlage, und das wollen wir nicht.

Noch eine kurze Bemerkung zu den kirchlichen Stiftungen: Es ist selbstverständlich, dass auch diese im Handelsregister eingetragen werden müssen. Es ist nicht ersichtlich, warum hier eine Ausnahmebestimmung gelten sollte. Wir können mit dieser fünfjährigen Übergangsfrist leben, die jetzt in dieses Gesetz Eingang gefunden hat, aber nachher ist es völlig klar: Die Eintragungspflicht betrifft auch diese Stiftungen.

Es ist auch ganz klar, dass die Erwerber von Inhaberaktien ganz unabhängig von der Grösse der Gesellschaft erfasst werden müssen, dass nachvollzogen werden muss, wer die wirtschaftlich Berechtigten bzw. die Eigentümer sind. Wir bedauern es ausserordentlich, dass im Gegenteil nicht ein Register aller an einer Gesellschaft beteiligten Personen geschaffen wird, wie es zum Beispiel auf anderen Finanzplätzen der Fall ist.

Aber wie gesagt, diese Revision ist jetzt eine kleine Revision. Wir können mit diesen Kompromissanträgen leben, sie sorgen für eine Gafi-Konformität. Es ist aber nur ein erster Schritt in einem wichtigen Bereich.

Ich bitte Sie wie gesagt: Folgen Sie der Mehrheit, lehnen Sie alle Einzelanträge Portmann ab. Damit machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung der Gafi-Empfehlungen und in Richtung eines sauberen Finanzplatzes, der auch den internationalen Regulierungen gehorcht.