Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-11-27
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-11-27
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, alle drei Minderheitsanträge abzulehnen: die ersten beiden Anträge auf Erhöhung der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer im Budget sowie den Antrag der Minderheit Schibli.
Zur Erhöhung der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer und aus der Mehrwertsteuer: Es wird beantragt, dass man die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer um 50 Millionen Franken erhöht. Wir haben hier 20,369 Milliarden Franken eingebucht. Ich möchte eine generelle Vorbemerkung zu den beiden Anträgen machen: Das Ausmass der Intensivierung der Revisionstätigkeit ist unklar; man kann nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, wie viele zusätzliche Inspektoren welche zusätzlichen Mittel einbringen würden. Wir wissen aus Erfahrung, dass mehr Inspektoren auch Mehreinnahmen bringen, aber hier eine genaue Zahl einzubuchen macht keinen Sinn. Es wäre im Übrigen eine Scheingenauigkeit, wenn Sie das Budget bei der direkten Bundessteuer einfach um 50 Millionen Franken erhöhen würden, in der Annahme, dass dann so viel hereinkommt, denn dieser Betrag liegt im Schwankungsbereich. Das sehen Sie, wenn Sie berücksichtigen, wie sich die direkte Bundessteuer in den letzten Jahren entwickelt hat. Das gilt auch für die Mehrwertsteuer, dort soll gemäss Minderheit der Betrag einfach um 200 Millionen Franken erhöht werden. Aber wir wissen ja, dass die Höhe der Mehrwertsteuereinnahmen massgeblich davon abhängt, wie sich die Wirtschaft entwickelt. Sie hängt vom Wirtschaftswachstum und von der Konjunkturentwicklung ab. Angesichts einer Budgetierung in der Höhe von 24 Milliarden Franken scheint mir die Einbuchung von zusätzlichen 200 Millionen Franken eine Scheingenauigkeit zu sein.
Ich bitte Sie, auf solche Übungen zu verzichten.
Ich möchte Sie auch bitten, den Antrag der Minderheit Schibli abzulehnen. Herr Schibli, Sie haben gestern gesagt, dass es richtig sei, dass genügend Steuerfachleute zur Verfügung stünden, um die Amtshilfegesuche zu erledigen, wenn der Bedarf ausgewiesen sei. Sie haben auch gesagt, dass es richtig sei, dass man nicht allzu lange brauche, um solche Amtshilfegesuche zu erledigen. Ich habe Ihnen in der Finanzkommission aufgezeigt, dass wir heute mit rund 20 Mitarbeitern, die in dieser Abteilung arbeiten, Hunderte von [PAGE 1959] Amtshilfegesuchen erledigen müssen. Wir sind bereits in der Situation, dass wir viele zusätzliche Amtshilfegesuche haben, weil jetzt Fatca umgesetzt wird und wir etliche Doppelbesteuerungsabkommen angepasst haben, die zusätzliche Möglichkeiten für Amtshilfegesuche vorsehen. Wir haben auch Tax Information Exchange Agreements, also Informationsaustauschabkommen, unterzeichnet, die ebenfalls mit zusätzlichen Aufgaben verbunden sind. Wir können das mit 20 Leuten nicht bewerkstelligen.
Gerade auch um Ihrem Anliegen Rechnung zu tragen und nicht einfach aufzustocken, wollen wir befristet aufstocken; Sie haben die Zahlen dazu erhalten. Ab 2015 wollen wir in diesem Bereich um 30 Stellen und bis Ende 2017 um insgesamt 47 Stellen aufstocken. Alle diese Stellen sind befristet. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich Ihr Argument verstehe: Wenn sich in ein paar Jahren die Masse der Amtshilfegesuche reduzieren würde, könnten wir diese Stellen wieder zurückbauen; diese sind, wie Sie gesehen haben, befristet.
Zu Ihrem Einwand, der auch richtig ist, dass man nicht immer alle Anfragen direkt beantworten muss, ist zu sagen, dass es eine Regel gibt, dass man innerhalb von 90 Tagen, also von drei Monaten, solche Amtshilfegesuche erledigen können soll. Das ist auch in unserem Interesse. Heute ist es so, dass wir auch innerhalb eines halben oder ganzen Jahres nicht in der Lage sind, gewisse Amtshilfegesuche zu erledigen und seriös abzuklären, weil die Menge einfach zu gross ist. Es ist ja wichtig, dass wir Gesuche auch seriös abklären, bevor wir Daten herausgeben.
Ich möchte Sie also bitten, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen und diese Stellen zu bewilligen. Es geht um befristete Stellen, die 2017 wieder diskutiert und aufgehoben werden können, wenn man sieht, dass sich die Lage geändert hat.
Der zweite Block bei dieser Position betrifft die Verstärkung der Steuerprüfung. Auch hier möchte ich Sie bitten, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Es ist so, und das können Sie auch nachlesen, dass die Zahl der Steuerpflichtigen und die Zahl der eingereichten Deklarationen und Formulare zugenommen haben und dass derzeit die Kontrollintervalle bei der Mehrwertsteuer ungefähr dreissig Jahre betragen. Jetzt können Sie sagen, das spiele keine Rolle. Aber es spielt schon eine Rolle. Denn diejenigen, die geprüft werden, finden es natürlich auch nicht fair, wenn andere einfach aus Kapazitätsgründen nicht geprüft werden. Ich denke, es ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen.
Ich möchte Sie also bitten, den Antrag der Minderheit Schibli abzulehnen und dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen.