Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-09-30
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt Ihnen mit der Immobilienbotschaft 2011 einen Gesamtkredit von 220 Millionen Franken. Wie immer setzt sich der Gesamtkredit aus einem Rahmenkredit und einem Einzelkredit für grössere Vorhaben zusammen.
Der Rahmenkredit von 150 Millionen Franken umfasst eine Vielzahl von kleineren und mittleren Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 10 Millionen Franken. Dabei handelt es sich um bauliche Massnahmen im Bereich von Neu- und Umbauten inklusive energetischer Gebäudesanierungen, Unterhaltsarbeiten, Liegenschaftenkäufe, Vorstudien, Projektierungsarbeiten usw. Bei einem Teil dieser Projekte handelt es sich um Bauvorhaben an Botschaftsgebäuden im Ausland. Bekanntlich verfügt der Bund über eine grosse Anzahl von Liegenschaften, entsprechend gross ist der finanzielle Aufwand für deren Instandhaltung. Sodann ändern sich im Laufe der Zeit auch die Ansprüche an ein Gebäude, was wiederum zu Umbauten oder Umnutzungen führen kann.
Die KöB beantragt Ihnen, diesen Rahmenkredit unverändert zu genehmigen. Nach Ansicht der KöB werden diese Bauvorhaben durch das BBL sorgfältig vorbereitet und umgesetzt. Dabei wird grossen Wert auf nachhaltiges Bauen gelegt. In der Regel wird bei Bundesbauten heute der Minergie-Eco-Standard realisiert.
Demgegenüber lehnt die KöB den Einzelkredit von 70 Millionen Franken für den Umbau und die Sanierung des Bundeshauses Ost ab. Nachdem bereits der Bernerhof, das Bundeshaus West und das Parlamentsgebäude baulich saniert worden sind, ist nun das Bundeshaus Ost an der Reihe. Es soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Vorgesehen ist eine Sanierung der Innenräume mit verschiedenen Anpassungen der Raumstruktur zur Verbesserung der betrieblichen Abläufe, die Erneuerung der haus- und sicherheitstechnischen Anlagen sowie eine punktuelle Sanierung der Gebäudehülle. Das Bundeshaus Ost wird nach der Sanierung weiter als Sitz des EVD und VBS dienen. Weiter werden auch das Integrationsbüro und Teile der Parlamentsdienste dort untergebracht. Andererseits wird das Seco ausziehen. Sodann ist eine unterirdische Erweiterung vorgesehen. Der Umbau und die Sanierungsarbeiten sind grundsätzlich unbestritten.
Die KöB lehnt jedoch die geplante Erweiterung im Untergeschoss ab. Diese zusätzliche Unterkellerung des Bundeshauses Ost ist mit ungefähr 24 Millionen Franken veranschlagt. Nach Ansicht der KöB stimmen bei dieser Unterkellerung Aufwand und Ertrag nicht überein. Naturgemäss sind für eine zusätzliche Unterkellerung umfangreiche und teure Unterfangungen, Fundationen und Sicherungen notwendig. Sodann überzeugte auch das vorgesehene Raumprogramm in den beiden Untergeschossen nicht. So liessen sich nach Ansicht der KöB die im neuen Untergeschoss vorgesehenen Betriebs- und Technikräume sowie das Rechenzentrum der Parlamentsdienste auch im bestehenden Tiefparterre unterbringen. In diesem Tiefparterre sind eine grosse Anzahl Reservebüros, Archiv- und Lagerräume vorgesehen, welche bei Bedarf ohne Weiteres andernorts kostengünstiger untergebracht werden können.
Nach Auffassung der KöB ist das Projekt für die Sanierung des Bundeshauses Ost zu überarbeiten mit dem Ziel, auf das neue, zusätzliche Untergeschoss zu verzichten. Ich beantrage Ihnen namens der einstimmigen KöB, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 1 lediglich den Gesamtkredit von 150 Millionen Franken zu bewilligen.