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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-07

Wortprotokoll

Ich kann mich in der Detailberatung kurz fassen. Ich danke Herrn Kollege Janiak, dass er in seinem Eintretensvotum auf den Kerngehalt der Vorlage hingewiesen hat; das erspart mir langfädige Erläuterungen.

Hier muss ich aber doch etwas sagen: Nach geltendem Recht - Frau Bundesrätin Sommaruga hat darauf hingewiesen - wird die Namensänderung bewilligt, wenn "wichtige Gründe" vorliegen; wir beantragen, dass sie bewilligt wird, wenn "achtenswerte Gründe" vorliegen. Das ist nicht nur eine sprachliche Spielerei. Den Begriff "wichtige Gründe" finden Sie in sehr vielen Gesetzen. Es ist festzuhalten, dass bei der Frage, ob "wichtige Gründe" vorliegen, die Anforderungen sehr hoch sind: Es wird davon ausgegangen, dass eine spezifische Ausnahmesituation vorliegen muss. Vor diesem Hintergrund sind wir der Meinung, dass anstelle von "wichtigen Gründen" von "achtenswerten Gründen" zu sprechen ist.

Die Aufhebung von Absatz 2 ist eine Folge der Rechtsänderungen in den nachfolgenden Bestimmungen.