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Waber Christian · Nationalrat · 2003-06-16

Waber Christian · Nationalrat · Bern · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-06-16

Wortprotokoll

Kollegin Fässler hat im Büro am 16. Mai 2003 den Antrag gestellt, dass das Betäubungsmittelgesetz zwingend in dieser Session behandelt werden soll. Das Büro hat diesem Anliegen zugestimmt. Unser Programm ist so gestaltet, dass die Beratung des Betäubungsmittelgesetzes ab heute auf der Liste ist.

Nun sind verschiedene Bemühungen im Gange, dass dieses Gesetz nicht einmal mehr in dieser Legislatur behandelt wird, sondern erst in der Wintersession oder sogar erst im Jahre 2004. Ich frage mich: Wer hat Angst vor dieser Revision des Betäubungsmittelgesetzes? Sind es die Parteien, die sich täglich im politischen Spagat üben müssen, oder sind es Kolleginnen oder Kollegen, die sich den Angstschweiss von der Stirne wischen, weil sie sich in der Frage des Betäubungsmittelgesetzes nicht positionieren können? Nun, Angst ist ein schlechter Ratgeber, und ich glaube, dass es diesem Rat gut anstehen würde, wenn wir das Betäubungsmittelgesetz noch in dieser Session oder wenigstens in der Herbstsession beraten würden.

Mein Ordnungsantrag beruft sich auf den Antrag vom 16. Mai 2003. Ich weiss, was die neue Lage ist; deshalb bin ich einverstanden, dass die KVG-Revision ebenfalls grosse Priorität hat; es geht nicht an, dass jetzt die beiden Gesetzesrevisionen gegeneinander ausgespielt werden. Es kann aber auch nicht sein, dass das Parlament eine "Nebelpetarde" zündet und sich feige und heuchlerisch aus dem Staube macht und in dieser Frage vor den Wahlen keine Position bezieht. Folgendes ist zwingend, nämlich - darum habe ich meinen Ordnungsantrag in zwei Punkten abgeändert -: Die Eintretensdebatte ist noch in dieser Session zu führen; das aus dem Grunde, weil wir ja ein Zeitfenster haben, und wenn Zeit bleibt, sollen wir hier eben die Eintretensdebatte führen. Es liegen auch Nichteintretensanträge vor. Also ist es ja möglich, dass die Nichteintretensanträge angenommen werden und somit die Revision vom Tisch ist. Zweitens ist das Gesetz zwingend in der Herbstsession 2003 zu traktandieren und zu behandeln.

Es sind also zwei Anträge: Erstens ist die Eintretensdebatte, wenn Zeit ist, noch in dieser Session zu führen, und zweitens ist das Gesetz in der Herbstsession zwingend zu traktandieren.

Ich möchte Sie dringend bitten, diesen zwei Anträgen zuzustimmen, damit wir somit die Möglichkeit haben, auch in einen fairen Wahlkampf einzutreten, wo doch die Revision des Betäubungsmittelgesetzes und die ganze Frage der Betäubungsmittel ganz sicher zum Wahlkampfthema werden.