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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-06-16

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-16

Wortprotokoll

Ich begrüsse es, dass man hier lebhaft über Fragen des Internationalen Währungsfonds diskutiert. Zu viele Jahre hat man sich um diese Fragen eigentlich vonseiten des Parlamentes wenig gekümmert. Es steht doch auch sehr viel Geld auf dem Spiel, auch wenn bis jetzt [PAGE 1028] noch kein Rappen verloren gegangen ist, aber immerhin könnte es ja einmal geschehen. Es ist richtig, dass Sie sich um diese Fragen kümmern. Wir haben ja auch unsere Information in Bezug auf solche Fragen ziemlich verdichtet. Es ist eine etwas komplexe Materie, vor allem Herr Baumann Ruedi hat das hier gesagt. Ich stelle auch fest: Sehr viele hier reden eigentlich über IWF-Programme, obschon es bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen und den Neuen Kreditvereinbarungen um ein besonderes Sicherheitsnetz geht. Alles, was hier über Konditionalität gesagt worden ist, betrifft eigentlich nicht diese Vorlage hier, sondern betrifft andere Kredite.

Aber ich gehe gerne auf die eine oder andere Frage kurz ein. Hier geht es also um die so genannten Allgemeinen Kreditvereinbarungen (AKV) und Neuen Kreditvereinbarungen (NKV) des Währungsfonds. Sie sind ein zusätzliches Sicherheitsnetz des internationalen Finanzsystems. Dank diesen Vereinbarungen zwischen den wichtigsten Industrieländern und einigen Schwellenländern auf der einen Seite und dem Währungsfonds auf der anderen Seite kann der Währungsfonds im ausserordentlichen Bedarfsfall auf insgesamt 34 Milliarden Sonderziehungsrechte zurückgreifen. Das sind etwas über 66 Milliarden Franken. Der IWF hat dies letztmals 1998 getan. Sie sehen also: Das Instrument, über das wir heute reden, ist seit Jahren nicht mehr verwendet worden, wird nur periodisch verwendet, hat also weder mit Argentinien, noch mit der Türkei, noch mit diesen Dingen etwas zu tun. Der IWF tat dies letztmals 1998 im Beistandsabkommen mit Russland bzw. mit Brasilien, und das ist alles längst wieder zurückgekommen. Beide Vereinbarungen - ich werde dann gerne die Frage von Herrn Baumann beantworten, was eigentlich der Unterschied ist - sind alle fünf Jahre zu erneuern. Nach Meinung der Teilnehmerstaaten haben sie sich bewährt - Die letzten Jahre waren ja gekennzeichnet von zum Teil relativ schwierigen Währungs- und Finanzkrisen -, und die Fortführung ist, ausser bei Teilen Ihres Parlamentes, eigentlich auch unbestritten. Auch die Neuaufnahme von Chile als erstes Land aus Lateinamerika ist übrigens unbestritten; es ist das 26. Land in den NKV. Das setzt übrigens die Zustimmung von 80 Prozent der bisherigen Teilnehmer voraus, gemessen an den Anteilen an der Gesamtsumme. Der Zentralbank Chiles wurde im Abkommen ein minimaler Anteil von 340 Millionen Sonderziehungsrechten zugesprochen.

Die Schweiz ist seit 1984 Vollmitglied bei den AKV und seit 1998 - also von Beginn weg - bei den NKV. Die teilnehmende Institution ist die Schweizerische Nationalbank, die allfällige Kredite ohne Bundesgarantie zur Verfügung stellt. Der maximale Beitrag, den wir zur Verfügung zu stellen hätten, wenn alle Rechte gezogen würden, entspricht 1557 Millionen Sonderziehungsrechten, also rund 3 Milliarden Franken. Das ist auch der Höchstbetrag bei beiden Abkommen. Der Anteil entspricht damit 4,5 Prozent, der Anteil an den AKV rund 6 Prozent.

Die Höhe des Anteils ist eigentlich historisch zu verstehen. Er ist etwas höher als das, was uns aufgrund der Wirtschaftskraft zustehen würde, und stammt aus der Zeit des Assoziierungsabkommens - d. h., als wir bei den Allgemeinen Kreditvereinbarungen assoziiert, aber noch nicht Mitglied waren. Wir waren damals eines der wenigen Länder mit einem beständigen Ertragsbilanzüberschuss und hohen Devisenreserven. Seither ist auch der Schweizer Franken gegenüber übrigen Währungen angestiegen.

Was ist der Unterschied? Die AKV, bei denen wir ursprünglich dabei waren, sind eigentlich weniger wichtig geworden. Sie können nur noch in zwei Fällen aktiviert werden, nämlich für G10-Mitglieder, wobei wir dort interessanterweise das elfte Mitglied sind. Als wir nur assoziiert waren, waren es am Anfang eben zehn Mitglieder. Wir sind dann, ich habe es vorhin gesagt, erst 1984 als Vollmitglied dazugekommen. Der zweite Fall ist, wenn bei der Aktivierung der Neuen Kreditvereinbarungen keine Einigung erzielt werden kann.

Warum hat man die NKV überhaupt beschlossen? Man hat natürlich gesehen, dass seit 1968 neue Staaten, Schwellenländer, wirtschaftlichen Erfolg hatten. Man hat sich die Frage gestellt: Ist es richtig, dass eigentlich nur elf Länder solche Kredite gewähren? Man hat dann die Basis ausweiten wollen, aber ohne in den exklusiven Zehner-Klub neue Länder aufnehmen zu müssen, und hat mit dem neuen Vertrag, den Neuen Kreditvereinbarungen, ein neues Forum geschaffen, das in erster Linie aktiviert wird. Das andere ist eigentlich nur noch - wie ich gesagt habe - die Auffangorganisation. Das ist das Verhältnis zwischen den beiden Kreditvereinbarungen.

Die vergangenen Jahre sind durch immer umfangreichere Arbeiten am Ziel der Verstärkung der internationalen Finanzarchitektur gekennzeichnet gewesen. Aber Sie wissen, dass länderübergreifende Währungskrisen natürlich trotzdem immer noch nicht ausgeschlossen werden können. Hier muss ich nun vor allem Herrn Schlüer sagen: Gerade die Schweiz als exportorientiertes Land mit einem grossen Finanzplatz hat natürlich ein besonderes Interesse an einem stabilen internationalen Finanzsystem. Unser ganzer Wohlstand beruht ja auf dem Austausch von Leistungen und auf dem Finanzplatz. Man kann nicht einfach immer wieder sagen: Wir leben eigentlich vom Austausch mit der ganzen Welt, wir leben vom Handel mit der ganzen Welt - aber wenn es darum geht, dass wir uns an den Lösungen der grossen Probleme der ganzen Welt beteiligen, dann schlagen wir uns in die Büsche. Das ist eine Haltung, die ich schlicht nicht verstehe, und es ist auch eine Haltung, die falsch ist, denn wir haben in solchen Gremien etwas einzubringen. Deshalb sollten wir weiterhin einen Beitrag zur Wahrung stabiler externer Rahmenbedingungen im Währungs- und Finanzbereich leisten, und deshalb ist die weitere Mitarbeit in diesen Gremien wünschbar. Ein erster Schritt zum Ausstieg aus etwas, dem unser Volk vor einigen Jahren zugestimmt hat, wäre schlicht falsch.

Wir sind im Übrigen - auch das ist nicht völlig unwichtig, obschon es nicht der einzige Grund sein darf - durch die Beteiligung an den AKV auch Mitglied der Zehnergruppe. Diese Zehnergruppe setzt sich zusammen aus den G7 plus kleineren Ländern - Schweden, Belgien, Holland und der Schweiz. Dieses Gremium hat durchaus etwas an Gewicht eingebüsst, aber es sind immerhin noch die elf grössten Gläubigerländer der Welt. Das ist natürlich ein Gremium, das uns einmal erlaubt, in gleich zusammengesetzten wichtigen internationalen Gremien Einsitz zu nehmen; das betrifft vor allem die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, es betrifft aber auch die so genannte Working Party 3 der OECD und die G10 im engeren Sinn. Ich muss Ihnen sagen: Das ist eigentlich der einzige Bereich, in dem wir gleichberechtigt, z. B. auch mit Finanzministern aus den G7-Ländern, dealen können, mit den Deutschen, den Franzosen, den Amerikanern. Das ist eine Plattform, die für unser Land, das ja im Moment von vielen Seiten unter Beschuss ist - gerade wegen dem Finanzsektor -, eine unschätzbare Möglichkeit bietet, mit diesen Leuten von Gleich zu Gleich zu diskutieren und Fragen von gegenseitigem Interesse zu besprechen. Auch für die bilateralen Verhandlungen im Bankensektor war das ausserordentlich wichtig. Wir sollten auf eine solche Gelegenheit nicht ohne Not verzichten.

Nun sind hier noch zwei Sonderfragen aufgeworfen worden, auf die ich, bevor ich noch auf zwei, drei weitere Fragen eingehe, antworten will:

1. Ihre Kommission hat beantragt - und es gibt dazu keine Minderheit -, dass Sie den Entscheid über die Fortsetzung unserer Mitgliedschaft bei den AKV alle fünf Jahre selber fällen wollen. Sie haben damals, als wir den NKV beigetreten sind, das nicht so beschlossen: Sie haben dort dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Mitgliedschaft alle fünf Jahre zu erneuern. Es ist völlig klar, dass wir dies selbstverständlich auch dann, wenn es um grundsätzliche Veränderungen geht, Ihren Räten wieder vorlegen würden. Aber es ist irgendwie nicht logisch, dass Sie beim Abkommen, das nicht mehr so wichtig ist - bei den AKV -, auf einer Kompetenz beharren, die Sie bei den NKV nicht mehr haben, also bei jenem Gremium, das sehr viel wichtiger geworden ist.

2. Wenn Sie hier wirklich immer wieder über diese Fragen diskutieren wollen - was ich begrüsse -, müssen Sie das [PAGE 1029] aber, bei Gott, nicht nur alle fünf Jahre tun. Denn dazu ist die Beratung des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik - in dem wir seit zwei oder drei Jahren den Bretton-Woods-Institutionen ein eigenes Kapitel widmen - die viel bessere Gelegenheit. Oder Ihre Kommissionen erhalten auch die Newsletter, mit denen wir Sie immer auf dem Laufenden halten, was im Moment läuft. Häufig geht es sehr, sehr rasch. Deshalb sind wir auch froh, dass Sie jetzt dieses Geschäft behandeln und entscheiden. Denn im Allgemeinen hat man nur sechs Monate Zeit, um über eine Verlängerung zu entscheiden. Ich würde es also vorziehen, wenn Sie diese Kompetenz beim Bundesrat beliessen. Ich stelle hier keinen Antrag, weil ich mir über dessen Chancen voll bewusst bin. Ich werde aber vielleicht dann den Ständerat darum bitten, bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung zu bleiben. Wenn Sie aber diese Kompetenz behalten wollen - auch das sage ich hier ganz klar -, ist das für den Bundesrat in keiner Weise ein Casus Belli. Wenn Sie alle fünf Jahre neu entscheiden wollen: A la bonne heure! Es ist nicht sehr zweckmässig, aber es schadet selbstverständlich auch nicht. Wenn es Ihr Interesse wenigstens alle fünf Jahre stimuliert, hat es vielleicht sogar sein Gutes. Ich möchte Sie ermuntern, dieses Interesse jeweilen beim Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik wahrzunehmen.

Jetzt komme ich zum Minderheitsantrag Gysin Remo: Ich möchte Sie ersuchen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen, und zwar nicht, weil ich für das Anliegen kein Verständnis hätte, sondern weil das gerade hier, bei diesen AKV, eigentlich relativ gegenstandslos ist. Denn jene Kredite, bei denen es wirklich um Konditionalitäten geht, die auch ein Land beeinflussen können, sind die IWF-Kredite, um die es hier gerade nicht geht.

Wenn ich jetzt vom IWF und nicht von den AKV rede, dann möchte ich doch zwei, drei Bemerkungen zu dieser Konditionalität machen: Nicht wahr, die Konditionen sind an sich ein wichtiges Element der Kredite. Ich glaube, das ist auch bei Herrn Gysin Remo nicht bestritten, und es ist auch ein legitimes Recht, zu wissen, wie die Schweiz sich hier verhält. Wir informieren ja auch immer darüber. Diese Konditionen sind ein wichtiges Element der Kredite, weil die Bindung an wirtschaftspolitische Auflagen nämlich sicherstellt, dass diese Kredite zweckmässig eingesetzt werden und dass ein solches Land eben eine Chance hat, die Kredite dann auch wieder zurückzuzahlen. Keine Konditionen an die Kredite zu binden würde natürlich dazu führen, dass diese Länder dieses Geld völlig frei verwenden könnten und dass sie das viel weniger diszipliniert tun müssten. Das würde sehr rasch dazu führen, dass die Geberländer kein Geld mehr zur Verfügung stellen würden. Ich müsste Ihnen dann auch beantragen, kein Geld mehr zur Verfügung zu stellen, wenn nicht auch eine minimale Möglichkeit zur Beeinflussung der Wirtschaftspolitik eines solchen Landes besteht.

Ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Es geht hier nicht um die Privatisierung von Wasser oder um solche Dinge, aber es kann sein, dass öffentliche Betriebe, die völlig schlecht organisiert und unrentabel sind, ein Land derart belasten, dass solche Kredite eben zum Fass ohne Boden würden. Dann kann es wohl vorkommen, dass der IWF sagt: Ihr solltet einen solchen Betrieb privatisieren, um dieses Loch wegzukriegen. Aber wir haben in der letzten Zeit auch erlebt, dass diese Konditionalität wieder neu überdacht worden ist, weil man festgestellt hat, dass man eigentlich zu viel verlangt hat. Man ist deshalb wieder auf eine Philosophie zurückgekommen, wonach man die Massnahmen auf das Notwendige reduzieren will und wonach man die - wenn Sie so wollen - spezialisierten Konditionalitäten, die wirklich strukturellen Massnahmen, dann eher der Weltbank und ihren Krediten und weniger dem IWF überlässt.

Ich meine also, dass nicht bei jedem Einzelkredit eine Mitsprache des Parlamentes möglich ist; damit komme ich zur Frage, die Sie zu Recht aufgeworfen haben, Herr Gysin.

In internationalen Organisationen ist diese Mitsprache ein relativ schwieriges Problem, weil es dort hin und wieder um sehr rasche Entscheide geht. Dann müssen diese Grossorganismen - zum Beispiel die 24 oder 28 Exekutivdirektoren des Währungsfonds - in der Lage sein, einen Entscheid zu fällen. Wenn diese noch bei 24 Parlamenten zurückfragen müssten, wäre diese Institution völlig handlungsunfähig. Sie müssen das anders sehen und dem Bundesrat ein gewisses Vertrauen entgegenbringen, dass er im Einzelfall richtig entscheidet. Sogar der Bundesrat selber hat manchmal sehr wenig Zeit, um den eigenen Exekutivdirektor noch zu instruieren. Sie können aber umgekehrt vom Bundesrat durchaus eine offene Rechenschaftsablage verlangen und können, wenn Sie in einem konkreten Fall einmal eine andere Meinung haben, den Bundesrat selbstverständlich zur Rede stellen. Ich habe Ihnen in der Kommission sogar geraten, den Exekutivdirektor einmal kommen zu lassen, ihn zu "verhören" und zu fragen, wie er das sieht, und einmal diese Fragen in Ihren Kommissionen mit ihm zu diskutieren. Ich glaube, so können Sie durchaus einen Einfluss auf die Haltung der Exekutive ausüben, den die Exekutive sehr ernst nimmt. Das ist auch der Grund, weshalb wir Sie sehr viel intensiver mit den Newsletters bedienen als früher.

Nun komme ich noch kurz zum Nichteintretensantrag: Ich muss schon zu einigen Meinungen, die Herr Schlüer hier geäussert hat, meine Meinung bekannt geben. Natürlich sind die Sonderziehungsrechte eine Art synthetische Währung, aber sie sind in diesem Sinne in den letzten Jahren nur noch eine Rechnungseinheit gewesen, die man aus einem Korb von verschiedenen Währungen zusammengestellt hat; das macht nach wie vor Sinn. Aber alles Geld, das die Staaten dem Währungsfonds zur Verfügung stellen und das dieser wiederum den Ländern zur Verfügung stellt, beruht auf realen Währungen und ist voll unterlegt. Das andere ist nur noch eine Messeinheit.

Warum hat das seit 1995 zugenommen, als Sie das das letzte Mal angeschaut haben? Die letzte Quotenerhöhung, jene von 1997, hat dazu geführt, dass alle Quoten erhöht worden sind, das war ein formeller Beschluss. Nun wurde diskutiert, ob man die Quoten weiter erhöhen soll. Die Schweiz war mit anderen Industrieländern der Meinung, man solle nicht zu viel Geld in den Fonds hineingeben, und sie hat sich deshalb einer Quotenerhöhung widersetzt. Eine solche findet im Moment nicht statt, aber es ist nicht auszuschliessen, dass wieder einmal eine Quotenerhöhung kommen wird.

Herr Gysin Remo hat noch ein Problem aufgeworfen, das auch nicht unwichtig ist: Wie könnte man die Entwicklungsländer - man kann das über Quoten machen - zum Beispiel besser beteiligen? Hier sind nun Massnahmen in Prüfung, um diesen Einfluss zu erhöhen, und im Herbst wird dem Ministerrat des IWF ein Bericht darüber unterbreitet werden.

Ich komme zur Behauptung von Herrn Schlüer zurück, wonach alles, was der Fonds tue, eigentlich sinnlos und nur eine Verschleuderung von öffentlichen Mitteln sei. Ich bestreite dies, obschon einige Fragen, die Herr Schlüer aufgeworfen hat, Fragen sind, die auch uns beschäftigen. Gerade wir sind ein Land, das diese Fragen im Exekutivrat immer wieder aufwirft. Zum ersten ist die Haupttätigkeit des Fonds eigentlich nicht die Kreditvergabe, die Haupttätigkeit ist eigentlich die Beratung, die Beeinflussung der Länder zu einer guten Wirtschaftspolitik, mit der Fixierung von Standards, mit einem Reporting usw. Mit solchen Krediten können Sie dann eben wieder Auflagen verbinden, welche diese Länder zu einem besseren ökonomischen Gebaren anhalten. Aber im Vordergrund steht die Beratung, und deshalb hat sich die Schweiz auch dagegen gewendet, dass man immer grössere Programme, immer weitere Programme macht, denn irgendeinmal sind auch die Möglichkeiten des Fonds ausgeschöpft.

Es gibt natürlich einige Programme, die durchaus erfolgreich waren. Ich erinnere an die Asienkrise: Länder wie Korea oder Thailand haben wohl einen kurzen Absturz erlebt, hatten aber nachher dank der Hilfe wieder eine stürmische Entwicklung. Wir sind klar der Meinung, dass der Fonds dort gute Arbeit geleistet habe. Auch Brasilien - ein Kernland in Südamerika - hat stabilisiert werden können. Es braucht aber immer auch die Anstrengungen des Landes selber, das seine Hausaufgaben macht.

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Herr Mörgeli hat das Problem Argentinien aufgeworfen. Dazu muss ich sagen, dass das ein Beispiel eines Landes ist, bei dem die Schweiz sehr grosse Skepsis hatte. Wir hatten uns der Stimme enthalten, wir hatten gewarnt, weil wir glaubten, dass Argentinien seine Hausaufgaben eben gerade nicht gemacht hatte. Es ist immer wieder wichtig, dass gerade ein unabhängiges Land, wie wir es sind und welches sich das erlauben kann, auf diese Dinge hinweist.

Es gib zwei Risiken, die beachtet werden müssen. Das eine ist der "moral hazard", das ist die Verführung zu einem überhöhten Risiko auch der Privaten, weil man vielleicht erwartet, dass dann der Fonds hilft. Hier muss ich mich kurz an Herrn Baumann Ruedi wenden. Ich muss natürlich sagen, dass Ihre Behauptung, gerade ich sei dafür, dass die Privaten ungeschoren davonkämen, völlig falsch ist. Diese Behauptung ist falsch, weil gerade die Schweiz sich immer wieder bemüht, bei der Restrukturierung von Schulden Lösungen zu finden, bei denen die Privaten nicht "schlüpfen" können. Deshalb sind wir die grossen "Treiber" der so genannten Klauseln in den Anleihensverträgen für geordnete Restrukturierungen, und wir arbeiten auch sehr in die Richtung eines - wenn Sie so wollen - Konkursverfahrens für Staaten, wo sich eben alle zusammensetzen und auch alle "bluten" müssen.

Ich halte aber das, was Ihr Beleg für meine falsche Haltung zu sein scheint, die Tobin Tax, für etwas Falsches. Der verstorbene Nobelpreisträger Tobin hat sich auch verwahrt gegen die Art, wie man seine Steuer immer wieder interpretiert. Wir sind mit den meisten Ökonomen der Meinung, dass diese Tobin Tax letztlich nicht zum Ziele führen würde, sondern letztlich der Entwicklung dieser Länder und der Entwicklung des Wohlstandes eher entgegenlaufen würde.

Gestatten Sie mir einfach eine allgemeine Bemerkung. Wir wissen, dass der freie Kapitalverkehr Risiken beinhaltet, vor allem auch Risiken von solchen Instabilitäten. Aber ich glaube, man kann klar belegen, dass der freie Kapitalverkehr langfristig auch in Schwellenländern zu einer besseren und rascheren Entwicklung Richtung Wohlstand führt, als wenn Sie das alles kontrollieren. Deshalb meinen wir, dass es keine Alternative gibt, was nicht heisst, dass man nicht in Einzelfällen eben gewisse Sondermassnahmen treffen muss. Aber wir sind der Meinung, dass sich diese Programme an sich bewährt haben - mit gewissen Ausnahmen. Die Schweiz sieht ihre Rolle nicht zuletzt darin, dort zu warnen, wo wir glauben, dass die Grenzen nicht mehr eingehalten werden. Das haben wir in der Vergangenheit auch immer getan. Deshalb können Sie, Herr Mörgeli, nicht am Fall Argentinien nachweisen, dass die ganze Politik des Währungsfonds und die Mitarbeit der Schweiz falsch seien.

Zusammenfassend möchte ich Sie bitten, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Ich möchte Sie weiter bitten, den Minderheitsantrag Gysin Remo abzulehnen - trotz eines gewissen Verständnisses für diesen Minderheitsantrag. Ich möchte Sie aber ermuntern, in den Kommissionen die Gelegenheit wahrzunehmen, sich über unsere Politik zu informieren und auch Ihre Meinung dazu zu äussern. Wir nehmen Ihre Meinung ernst.