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preparatory:AB 161530

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-16

Wortprotokoll

Gemäss Bundesgesetz über die Archivierung unterliegen Akten im Bundesarchiv grundsätzlich einer Schutzfrist von dreissig Jahren, bei Personendaten von fünfzig Jahren. Der Zugang zu Akten innerhalb dieser Schutzfrist kann von den Akten abliefernden Stellen bewilligt werden, sofern keine gesetzlichen Vorschriften sowie keine überwiegenden schutzwürdigen öffentlichen und privaten Interessen entgegenstehen. In diesem Rahmen wurde den Forschungsgruppen des Nationalfonds bisher grosszügig Akteneinsicht gewährt.

Mit der Einreichung von Sammelklagen in den Vereinigten Staaten gegen verschiedene Firmen, u. a. aus der Schweiz, haben sich nun die Rahmenbedingungen verändert. Weil dem öffentlichen Interesse an der Forschung neu konkrete private Interessen sowie die Gefahr von Schadenersatzforderungen von Unternehmen, Banken und Bankkunden an den Bund gegenüberstanden, drängte sich eine Neubeurteilung der Akteneinsichtspraxis auf. Insbesondere bestand das Risiko, dass Schweizer Unternehmen wegen dem in der Schweiz viel leichteren Zugang zu Datenmaterial aus dem Kontext isoliert und in verzerrtem Ausmass belastet werden. In der Güterabwägung zwischen der möglichst breiten Abstützung von Forschungsergebnissen auf der einen Seite und gleich langen Spiessen in internationalen Rechtsverfahren auf der anderen Seite hat sich der Bundesrat für den Schutz der Rechtsgleichheit von schweizerischen und ausländischen Verfahrensparteien entschieden.

Vorläufig verweigert wird der Zugang zu Dossiers, die im Zusammenhang mit Südafrika eingesehen werden sollen und die Dokumente enthalten, in welchen einzelne Unternehmen in Zusammenhang mit Kapital- und anderen Exportgeschäften genannt werden. Die restriktivere Einsichtspraxis soll aber nur befristet gelten, und der Bundesrat wird periodisch überprüfen, ob die Rahmenbedingungen wieder eine breitere Öffnung der Archive zulassen.

Kein Land ausser der Schweiz leistet eine dem NFP 42+ vergleichbare historische Aufarbeitung, und der Bundesrat ist sehr daran interessiert, dieses Programm nicht zur Alibiübung verkommen zu lassen. Er hat deshalb verschiedene Möglichkeiten geprüft, um die Forschungsarbeiten trotz dem notwendig gewordenen restriktiveren Zugang möglichst wenig zu stören. Insbesondere wird den Forschern die Auswertung des bereits eingesehenen Datenmaterials weiterhin ermöglicht. Die NFP-Projekte werden derzeit gestaffelt bis spätestens Ende 2003 abgeschlossen. Der Grossteil der Akteneinsicht hat deshalb bereits stattgefunden. Mit dem Bundesratsentscheid wurden für die Forscher zudem rasch klare Rahmenbedingungen für die Fertigstellung ihrer Arbeiten geschaffen. Ein Rechtsverfahren mit Bundesgerichtsentscheid wäre zeitlich vor Abschluss der NFP-Arbeiten nicht möglich gewesen.

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