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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2003-06-16

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-16

Wortprotokoll

Bei dieser wichtigen Differenz im Fusionsgesetz darf ich nochmals an das erinnern, was wir hier schon verschiedentlich gesagt haben, nämlich dass das Fusionsgesetz zum Ziel hat, Fusionen, Spaltungen, Neustrukturierungen zu erleichtern und nicht zu erschweren. Dazu gehört ohne Zweifel auch diese Bestimmung über die Handänderung. Ich möchte Ihnen im Namen der FDP-Fraktion beliebt machen, in diesem Punkt der Minderheit Vallender zu folgen.

Kantonale Handänderungssteuern sind ein echtes Hindernis bei vielen Umstrukturierungen. Frau Kollegin Leutenegger Oberholzer hat sich nach entsprechenden Firmen erkundigt. Sie wird nicht erwarten, dass ich Namen nenne, aber ich habe in den letzten Tagen mit verschiedenen Wirtschaftsanwälten, gerade auch solchen aus der Region Basel, gesprochen, und die Meinung ist klar: Gerade bei KMU sind oft die Grundstücke die einzigen wesentlichen Werte, und gerade bei KMU werden solche Fusionsprozesse - das haben verschiedenste Wirtschaftsanwälte bestätigt - enorm erschwert. Es werden Umwege gefahren; das kann nicht der Sinn des Gesetzes sein.

Es kommt noch dazu, dass Veräusserungen im Rahmen einer Fusion wirtschaftlich gesehen keine Veräusserungen sind. Diese Klausel ist also unlogisch. Es kommt weiter dazu, dass Handänderungsgebühren den Willen des Gesetzgebers in diesem Punkt, der klar ist und der nach Steuerneutralität fragt, hintertreiben. Auch das möchten wir nicht.

Alle diese Gründe führen uns dazu, dem Argument des Eingriffes in die kantonale Steuerhoheit zwar wohl die gebührende Beachtung zu schenken, aber es doch so zu werten, dass die Kantone für ihre Gesetze nur so lange Hoheit beanspruchen dürfen, als diese Vollzug und Anwendung von Bundesgesetzen nicht über Gebühr erschweren. Wir sind der Meinung - und das war auch die Argumentation im Ständerat -, dass dies diesen Eingriff rechtfertigen würde.

Kollege Baumann hat zu Recht auf die verschiedenen Präzedenzfälle in diesem Zusammenhang hingewiesen, wo diese Handänderungssteuer nicht mehr erhoben wird. Zum Beispiel bezahlen die Eidgenossenschaft und ihre Anstalten keine solchen Steuern, wenn sie Liegenschaften erwerben. Die Swisscom muss diese nicht berappen, die Post und auch die SBB sind dieser Steuer enthoben. Aber das ist zukünftig auch im Privatrecht vorgesehen; so werden Genossenschaftsbanken bei der Umwandlung in juristische Personen gemäss Bankengesetz keine Handänderungssteuern mehr bezahlen müssen.

Im Kontext dieses Gesetzes, das Fusionen erleichtern soll - gerade auch bei KMU, bei denen die Liegenschaften oft die wirklich relevanten materiellen Werte sind -, sehen wir klar, dass es in denjenigen Kantonen, in denen diese Steuer noch besteht, noch eine hohe Schwelle gibt.

Ich bitte Sie deshalb, diese Schwelle gemäss Antrag der Minderheit zu beseitigen. Ich darf darauf hinweisen, dass dieser Beschluss, im Fusionsgesetz die Handänderungssteuer abzuschaffen, durch einen Antrag der WAK-NR zustande gekommen ist.

Ich bitte Sie, dieser Minderheit zuzustimmen.