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preparatory:AB 16161

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-10-04

Wortprotokoll

Es ist eine Standesinitiative, wir dürfen sie nicht einfach so erledigen, deshalb ein paar Worte dazu. Es liegt ein schriftlicher Bericht Ihrer Kommission vor, und ich kann grundsätzlich auf diesen verweisen.

Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig bei zwei Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Die Standesinitiative umfasst zwei Forderungen. Gemäss der ersten Forderung der Initiative wird verlangt, dass in den Auslagen die Produkte mit schweizerischer und ausländischer Herkunftsbezeichnung zwecks Vermeidung von Irreführung voneinander unterscheidbar gemacht oder klar voneinander getrennt werden. Die zweite Forderung verlangt eine neue Aufgabenteilung zwischen Tierarzt und Lebensmittelchemiker.

Nach Auffassung Ihrer Kommission ist die erste Forderung der Initiative unnötig und unverhältnismässig. Die Rückverfolgbarkeit und die Herkunft der Produkte sind bereits heute im Lebensmittelrecht geregelt. Sie entsprechen den international geltenden Regeln im Warenverkehr sowie den Regeln der EU als wichtigem Handelspartner. Eine Irreführung ist weder gegeben noch beabsichtigt. Mit der Rohstoffkennzeichnungsverordnung und den AOC-Bestimmungen sind zusätzliche Instrumente geschaffen worden, um mögliche Täuschungen zu verhindern und regionale oder landestypische Produkte auszuloben. Die verlangte Trennung von schweizerischen und ausländischen Produkten in den Auslagen würde zahllose Abgrenzungsdiskussionen provozieren. Schon eine Unterscheidung in rein schweizerische Produkte aus inländischen Rohstoffen und solche aus ausländischen Rohstoffen ist praktisch nicht möglich.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten wäre so eine zusätzliche Verwirrung vorprogrammiert. Beim Vollzug wären Hersteller, Importeure und Detailhändler mit unverhältnismässigem Aufwand für eine nahezu unmögliche Umsetzung konfrontiert, dem kein Nutzen oder Mehrwert gegenüberstünde. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die Schweiz so eine weltweit singuläre Regelung treffen würde, welche von den Handelspartnern wohl schwer verstanden würde. Der Vorwurf der Diskriminierung im Warenverkehr wäre nahe liegend. Ihre Kommission ist der Meinung, dass hier also im Bezug auf die Gesetzesebene kein Handlungsbedarf besteht.

Die zweite Forderung - neue Aufgabenteilung zwischen Tierarzt und Lebensmittelchemiker - greift eine Frage auf, die gemäss unseren Feststellungen nur in vereinzelten Kantonen ein Problem ist. Der Vollzug der Kontrolle obliegt ja den Kantonen. Das Lebensmittelgesetz aus dem Jahre 1995 hat das Prinzip der durchgehenden Kontrolle vom Stall bis auf den Tisch in Artikel 2 bereits festgelegt. Das Prinzip ist im Bereich der einzelnen Bundesämter durch geeignete Koordinationsmassnahmen bzw. durch eine Reorganisation noch umzusetzen. Entsprechend sind, wo notwendig, auch die kantonalen Kontrollbehörden zu reorganisieren. Ihre Kommission sieht also auch bei der zweiten Forderung der Initiative auf der Ebene der Bundesgesetzgebung keinen Handlungsbedarf.

[PAGE 687] Ich beantrage Ihnen daher, der Standesinitiative Freiburg keine Folge zu geben.