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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-17

Wortprotokoll

Dank dem Projekt E-SchKG ist es seit 2011 möglich, Betreibungsbegehren elektronisch beim zuständigen Betreibungsamt einzureichen. Ende 2014 wird der gesamte Datenaustausch zwischen Gläubigern und allen Betreibungsämtern elektronisch abgewickelt werden können. Heute werden rund eine halbe Million Betreibungsbegehren pro Jahr auf diesem Weg eingereicht. Dies entspricht knapp 20 Prozent aller Begehren. Im Kanton Freiburg wurde gar schon fast die Hälfte aller Betreibungsbegehren elektronisch eingereicht und automatisch abgewickelt. Im Kanton des Fragestellers war es knapp ein Drittel. Das Projekt ist nicht gescheitert, sondern vielmehr äusserst erfolgreich.

Der Bund hat seit Projektbeginn im Jahr 2005 rund 6 Millionen Franken investiert, und zwar für die Entwicklung der E-SchKG-Standards 1.1 und 2.0, für die Unterstützung der Softwareanbieter und der Kantone bei der Einführung sowie für den Betreibungsschalter. Dieser unterstützt KMU und Private bei der Erstellung eines korrekten Betreibungsbegehrens. Der investierte Betrag ist für ein nationales Projekt eher günstig angesichts der bereits eingetretenen Effizienzgewinne bei Gläubigern und Betreibungsämtern. Die Summe der bisher bei den Kantonen angefallenen Kosten ist dem Bund nicht bekannt. Sie fallen je nach kantonaler Organisation unterschiedlich aus.

Der Hauptgrund für die geringfügige Verzögerung der Einführung von E-SchKG 2.0 liegt in Reorganisationen des Betreibungswesens auf kantonaler Ebene. Der Bund hat auf diese föderalen Umstände Rücksicht genommen und die Übergangsfrist für die obligatorische Einführung verlängert. Bisher war für die Betreibungsämter eine Erstreckung der Einführungsfrist vom 31. Dezember 2013 bis am 30. Juni 2014 möglich. Mit einer Verlängerung der Frist bis am 31. Dezember 2014 kann nun verhindert werden, dass den Kantonen unnötige Mehrkosten entstehen.