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Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-10-04

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-10-04

Wortprotokoll

Ich äussere mich wie folgt zu den Antworten des Bundesrates: Frage 1: Antwort befriedigend; Frage 2: Antwort teilweise befriedigend; Fragenkomplex 3: Antwort eher nicht befriedigend.

Vorweg danke ich dem Bundesrat, dass er sich bemüht hat, meine Fragen zur Zukunft unserer diplomatischen und konsularischen Dienste mit Tiefgang zu beantworten. Ich glaube, in einer Zeit, in der viel von Rationalisierung und Effizienzsteigerung in einer globalisierten Welt die Rede ist, ist es richtig, sich auch einmal dieser Thematik anzunehmen.

Die Frage 1 betrifft grundsätzlich die Anwendung der neuen Technologien in unserem Aussendienst. Ich darf mit Genugtuung feststellen, dass wir hier durchaus à jour sind, und bin deshalb befriedigt, um nicht zu sagen sehr befriedigt von der Antwort des Bundesrates.

Mit der Frage 2 habe ich generell das Thema der Präsenz vor Ort - qualitativ, aber auch quantitativ - aufgegriffen. Ich habe diese Präsenz nie infrage gestellt, wie man aus dem letzten Satz der bundesrätlichen Antwort auf die Frage 2 fälschlicherweise herauslesen könnte. Ich habe lediglich das heutige Ausmass zur Diskussion gestellt. Da, scheint mir, wäre eine gewisse Straffung im Netz wie auch auf einigen Posten durchaus erstrebenswert. Ich möchte aus Zeitgründen nicht in Details gehen, sondern verweise als Beispiel lediglich auf die bereits einmal in einer Sitzung der APK angesprochene Übervertretung von eigenen Diplomaten in Genf. Was man von der Zentrale in Bern aus machen kann, sollte man auch von hier aus tun. Auch die Lösung des Falles Vatikan, angesprochen in Frage 3, mit Umweg über Prag, kann ja wohl nicht das Gelbe vom Ei sein. Deshalb bin ich hier von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt.

Noch weniger befriedigt bin ich in Sachen Rotationssystem, der Ziffer 3 der Antwort. Hier weicht die Antwort des Bundesrates den aktuellen Problemen doch etwas aus und wirkt beschönigend. Zwar hält die Antwort fest, dass es schwierige und schwierigste Posten gibt, für die das Interesse der Bewerber - im Gegensatz zu den begehrten Posten - nicht eben gross ist. Wegen der Zuteilung dieser begehrten und begehrtesten Posten kommt es nun leider zu dem von mir erwähnten Gerangel, mit entsprechendem Druck, insbesondere auf den Vorsteher des EDA.

Im Zuge der verstärkten Mitwirkung des Parlamentes in aussenpolitischen Angelegenheiten - die Vertretung unseres Landes im Ausland gehört meines Erachtens auch zu diesem Aufgabenbereich - schlage ich Ihnen, Herr Bundesrat, vor, dass wir uns demnächst einmal in der Aussenpolitischen Kommission vertieft mit den Mängeln des heutigen Systems und deren Behebung befassen sollten. Zwei Dinge schweben mir dabei vor; Herr Bundesrat, ich möchte Sie bereits heute bitten, sich auf die erwähnte Aussprache in der Kommission hin darüber doch einmal näher Gedanken zu machen:

1. Weil sich, wie erwähnt, zu viele Botschafter für die begehrten und zu wenige für die schwierigen und schwierigsten Posten melden, könnte folgende Regelung in Erwägung gezogen werden: Es sollte jedem Diplomaten und jeder Diplomatin, zumindest mit Botschafterrang, zur Pflicht gemacht werden, auch ein bis zwei so genannt schwierige Posten zu besetzen. Dann wäre das besagte Gerangel um die begehrten Posten um einiges entschärft und der Versetzungspraxis auch mehr Gerechtigkeit zugeordnet. Über die Klassifizierung der Posten von "sehr begehrt" bis "sehr schwierig" besitzt das EDA meines Wissens bereits heute fundierte Unterlagen.

2. Als weiteren Verbesserungspunkt - dabei denke ich nicht zuletzt an die Entlastung des EDA-Vorstehers - könnte in das Auswahlverfahren für die gewichtigeren Posten auch ein verwaltungsunabhängiges Gremium beigezogen werden, z. B. Leute aus der Wirtschaft, aus dem Parlament, beispielsweise Mitglieder der APK. In anderen Ländern hat man mit ähnlichen Assessmentverfahren bereits gute Erfahrungen gemacht. Dieses Gremium könnte die Bewerber für die wichtigen oder sehr wichtigen Posten anhören und dann dem Bundesrat seine Wahlvorschläge unterbreiten - oder auch umgekehrt: Es könnte die Wahlvorschläge des Departementschefs vor der definitiven Wahl durch den [PAGE 683] Gesamtbundesrat begutachten. Man könnte das Timing der Anhörung derart mit der jährlichen Botschafterkonferenz koppeln, dass kaum ein administrativer Zusatzaufwand entstünde.

Ich glaube, Herr Bundesrat, dass es Sinn machen würde, diese beiden Anregungen wie erwähnt in einer der nächsten Kommissionssitzungen einmal näher zu erörtern.

In diesem Sinne beschliesse ich mein jetziges Votum und erwarte von Ihnen zu Ziffer 3 und meinen eben gemachten Anregungen heute noch gar nicht unbedingt eine Stellungnahme.