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Hadorn Philipp · Nationalrat · 2014-03-17

Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-17

Wortprotokoll

Nicht ohne Grund behandeln wir die beiden vorliegenden Geschäfte zum Güterverkehr gemeinsam. Der Entscheid zum Zahlungsrahmen hängt mit dem Rück- und Ausblick des Verlagerungsberichtes eng zusammen. Trotzdem versuche ich mich auf den Verlagerungsbericht zu konzentrieren. Als Zentralsekretär des SEV, der Gewerkschaft des Verkehrspersonals, bei der ich unter anderem für die Sozialpartnerschaft bei SBB Cargo verantwortlich bin, kenne ich die Sorgen, Hoffnungen und Nöte dieser Branche recht gut. Als Verkehrs- und Finanzpolitiker ist es mir ein Anliegen, dass der vom Volk - vom Souverän - beschlossene Verlagerungsauftrag mit Effizienz, in einem bestmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnis, erfüllt wird.

Doch wo stehen wir heute? Die Erreichung des Verlagerungszieles von jährlich maximal 650 000 alpenquerenden Fahrten mit LKW zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels ist in weite Ferne gerückt. Die Zwischenziele wurden klar verpasst. 2013 sollen es 1,1 Millionen Fahrten gewesen sein. Der Bundesrat hält fest, dass während der nächsten Berichtsperiode bis zur Inbetriebnahme der Neat keinerlei Massnahmen mit zusätzlichem Verlagerungspotenzial vorgesehen seien. Vielmehr konzentriere man sich auf die Vermeidung von Rückverlagerungen auf die Strasse. Als Präsident der Neat-Aufsichtsdelegation konnte ich mir vor Ort erklären lassen, welche möglichen Auswirkungen die Neat-Inbetriebnahme - ebenfalls der laufende Ausbau des 4-Meter-Korridors - auf den Schienengüterverkehr mit sich bringe. Wenn wir trotz dieser enormen Investition wegen fehlenden politischen Willens und/oder in Unkenntnis ergänzender Massnahmen die Verlagerungsziele aufgeben, müssen wir uns den berechtigten Vorwurf der Volkstäuschung gefallen lassen.

Die Absichten des Bundesrates zur Totalrevision des Gütertransportgesetzes im Zusammenhang mit der Gesamtkonzeption für die Förderung des Schienengüterverkehrs in der Fläche lassen erkennen, dass dieser im Moment nicht einmal bereit ist, ernsthaft der auch von diesem Rat angenommenen Motion 10.3881 Folge zu leisten. Meine "Durchsetzungsmotion" 13.3586 empfiehlt er uns zur Ablehnung. Noch fehlen uns die Grundlagen für eine gewissenhafte Definition unserer Verkehrspolitik. Es darf nicht sein, dass sich der Bundesrat weigert, Massnahmen zu erarbeiten, welche die Erfüllung von Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen sowie von parlamentarischen Aufträgen beinhalten. Nur in Kenntnis des Auftrags, von Kosten und Nutzen, verbunden mit allfällig veränderten Grundlagen, dürfen die Ziele in demokratischen Verfahren allenfalls angepasst werden. Es ist nicht gerade ambitiös, lediglich geeignete Instrumente zur Kapazitätssicherung für den Schienengüterverkehr zu erarbeiten. "Steigerung des Anteils auf der Schiene" lautet der unmissverständliche Verlagerungsauftrag. Das Fehlen der Erarbeitung von notwendigen Massnahmen, selbstverständlich mit Kostennachweis, stellt etwas zwischen Arbeitsverweigerung und Kapitulation vor einzelnen Stakeholdern dar. Das kann es nicht sein.

Immerhin empfiehlt der Bericht, dass die politische Diskussion über die weitere Vorgehensweise angebracht sei, dass auch die Verlagerungspolitik noch stärker als bisher in die Klima- und Energiepolitik einzubetten und auch mit diesen Argumenten zu begründen sei. Aus meiner Sicht könnten diese Argumente auch noch ergänzt werden mit den Themen Versorgungs- und Verkehrssicherheit sowie Auswirkungen des absehbaren Zuwachses der zu transportierenden Gütermengen in den kommenden Jahren; auch die Immissionen für die Bevölkerung und die Anwohner und Anwohnerinnen gehören dazu. Der anhaltende Smog lässt Frankreich gegenwärtig einschneidende Massnahmen in der Region von Paris verordnen.

Die Freiheit im Bereich der Mobilität in ihren verschiedenen Formen braucht angepasste staatliche Eingriffe, damit diese gesichert und kanalisiert werden kann. Nur mit einem Kraftakt sind die vorgegebenen Ziele zu erreichen, nur ein Kraftakt kann uns vor einem verkehrstechnischen und/oder ökologischen Kollaps bewahren. Dieser Preis wäre viel höher, und die Folgen wären nicht mehr absehbar.

Noch kann der Bundesrat seine Aufgaben wahrnehmen und sinnvolle und ergebnisorientierte Lösungen aufzeigen. Das erwartet meine Fraktion.