Gasser Josias F. · Nationalrat · 2014-03-17
Gasser Josias F. · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion · 2014-03-17
Wortprotokoll
Ich spreche vorerst kurz zum Verlagerungsbericht und dann zum Zahlungsrahmen. Vorerst möchte ich allen Beteiligten ein Kränzchen winden für den sehr ausführlichen und aufschlussreichen Bericht für die Jahre 2011 bis 2013. Er ist übersichtlich, detailliert und geradezu spannend zu lesen - bravo! In der kurzen Zeit kann ich nur wenige Bemerkungen zu den absoluten Schwerpunkten hier darlegen.
Zur Ausgangslage: Der Schwerpunkt und das Hauptanliegen der schweizerischen Verkehrspolitik ist die Verlagerung des Güterschwerverkehrs von der Strasse auf die Schiene, selbstverständlich nicht zum Selbstzweck, sondern dort, wo es Sinn macht, und dazu zählen vor allem die Hauptverkehrsachsen. Insbesondere gilt dies für den alpenquerenden Güterschwerverkehr, der im Transitbereich von Grenze zu Grenze zu 100 Prozent auf die Schiene verlagert werden soll - so wollte es das Volk mit der Annahme des Alpenschutzartikels vor ziemlich genau zwanzig Jahren.
In diesem Sinne, so meine ich, haben die Folgerungen, Einschätzungen und die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates den Charakter einer, wenn ich das populär ausdrücke, behördlichen Durchsetzungsinitiative. Daran soll der Bericht und die Einschätzung des Bundesrates gemessen werden. Da kommen aus grünliberaler Sicht die ersten Fragen: Wie kann das Erreichen eines derart gewichtigen Hauptzieles der Schweizer Verkehrspolitik, die Verlagerungspolitik, zudem noch direktdemokratisch mit dem Alpenschutzartikel unterlegt, im jetzigen Zeitpunkt mit folgender Aussage im Bericht derart relativiert werden? Es steht da: "Es sind heute auch keine zusätzlichen Massnahmen absehbar, die die Zielerreichung im Rahmen der geltenden Verfassungsbestimmungen und internationalen Abkommen - insbesondere dem Landverkehrsabkommen mit der EU - gewährleisten könnten. Diese vom Bundesrat im Verlagerungsbericht 2011 gemachte Feststellung gilt somit auch nach der Analyse dieser Berichtsperiode." Diese Schlussfolgerung und Einschätzung korrespondiert unserer Meinung nach nicht mit dem Zahlenmaterial, das ich hier kurz darlegen will.
Der alpenquerende Güterverkehr nahm 2013 gegenüber dem Referenzjahr für das Güterverlagerungsgesetz, dem Jahr 2000, um rund 18 Prozent ab. Der Anteil der Bahn stieg 2013 von 63,4 sogar auf 66 Prozent. Interessant wird es, wenn die Referenzentwicklung des alpenquerenden Güterverkehrs betrachtet wird. Das heisst, wir stellen uns die Frage: Wie hätte sich der alpenquerende Güterverkehr entwickelt, wenn die Schweiz keine Massnahmen ergriffen hätte, wenn sie insbesondere weder die LSVA eingeführt noch die Gewichtslimite erhöht hätte? Wie hätte er sich entwickelt, wenn keine flankierenden Massnahmen wie Schwerverkehrskontrollen und Terminalfinanzierung und eben die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs durch die Subvention des Betriebes als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Neat ergriffen worden wären? Ohne diese Massnahmen hätte es zwischen 2010 und 2012 - und jetzt hören Sie gut zu! - 650 000 bis 700 000 mehr Fahrten schwerer Güterfahrzeuge durch die Schweizer Alpen gegeben. Fazit: Das Ziel im Güterverkehrsverlagerungsgesetz von 650 000 Fahrten wurde im Jahr 2013 um rund 490 000 Fahrten verfehlt, und dies alles - das scheint mir wichtig zu sein - ohne die Inbetriebnahme der Neat, der Basistunnels, natürlich auch nicht des Ceneri-Basistunnels, ohne Inbetriebnahme des 4-Meter-Korridors und der Zulaufstrecken, die erst 2020 und später in Betrieb genommen werden.
Es kann doch nicht sein, dass die obigen flankierenden Massnahmen die Hauptwirkung erzielen. Es wäre eine bedenkliche Fehlallokation der Ressourcen. Den Hauptbeitrag der Verlagerung werden doch die zusätzlichen Schienenkapazitäten in den Basistunnels und auf den Zulaufstrecken und die Terminalausbauten leisten müssen. Es darf nicht an den Zielen herumgewerkelt werden. Mit diesem Verlagerungsziel wurde doch all das viele Neat-Geld dem Volk beliebt gemacht. Es wäre ja geradezu beschämend, wenn durch das teuerste Kernstück der Verlagerungspolitik, den Kapazitätsausbau, die sichtbaren Verlagerungstrends nicht massiv beschleunigt werden könnten.
Statt wertvolle erneuerbare Energie - und da denke ich auch an Ihre Energie, Frau Bundesrätin - in Diskussionen über diese fragwürdige Zielkorrektur zu verschwenden, wäre es doch bedeutend sinnvoller, im Sinne einer Durchsetzungsinitiative, diese Energie in die mehrfach geprüfte und als wirkungsvoll betrachtete Alpentransitbörse zu stecken. Der Verkehr braucht mehr Markt. Jede Marktwirtschaft lenkt die Menge über den Preis. Wir sollten dem Merkantilismus und der Planwirtschaft auch im Verkehrsbereich definitiv den Rücken kehren. Als Übergangslösung mögen Subventionen ihre Berechtigung haben. So unterstützen die Grünliberalen die Erhöhung des Zahlungsrahmens zur Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs und die Verlängerung bis Ende 2023.
Die Grünliberalen bitten Sie in diesem Sinne, dem Verlagerungsbericht wohlwollend zuzustimmen. Mit etwas gemischten Gefühlen gilt dies auch für die Erhöhung des Zahlungsrahmens, gemäss Bundesrat, im Sinne einer grosszügigen Übergangslösung für die verladenden Unternehmungen. Mit viel Geld müssen ambitionierte Ziele erreicht werden können. Wir müssen nur wollen - ohne Kompromisse. Wir können es.