Candinas Martin · Nationalrat · 2014-03-17
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-17
Wortprotokoll
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich im Januar 2014 mit dem Verlagerungsbericht 2013 und anschliessend mit dem Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs befasst. Der Bundesrat hat in seinem Verlagerungsbericht 2013 ausführlich über die Rahmenbedingungen, die erreichten und unerreichten Ziele und die künftigen Herausforderungen für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene berichtet.
Im Güterverkehr durch die Schweizer Alpen werden die meisten Waren per Bahn befördert. Mit einem Anteil von 63,4 Prozent des Transports über die Schiene liegt die Schweiz im internationalen Vergleich mit Abstand an der Spitze. Dank der vom Stimmvolk beschlossenen Verkehrsverlagerung können jährlich 650 000 bis 700 000 Lastwagenfahrten durch die Alpen vermieden werden. Im Jahr 2012 querten rund 1,2 Millionen Lastwagen die Schweizer Alpen. Eine Reduktion der alpenquerenden Lastwagenfahrten auf das gesetzlich vorgesehene Verlagerungsziel - 650 000 Fahrten im Jahr 2018 - ist jedoch, gemäss Verlagerungsbericht 2013, weiterhin nicht zu erreichen.
Im Verlagerungsbericht 2013 schlägt der Bundesrat vor, die Verlagerungspolitik stärker umwelt- und klimapolitisch einzubetten. Die Verlagerungspolitik leistet einen substanziellen Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen der Schweiz. Zudem führt der technische Fortschritt bei den Lastwagen, insbesondere mit der Entwicklung der abgasarmen Fahrzeuge, zu einer besseren Situation bei den Luftschadstoffen. Verschiedene Prognosen gehen davon aus, dass die vom Schwerverkehr verursachte Umweltbelastung im Alpenraum dank der Erneuerung des Fahrzeugparks und den bisherigen Verlagerungsmassnahmen bis im Jahr 2020 zurückgeht. Das wirft grundsätzliche Fragen zur Zielsetzung der Verlagerungspolitik und zum Schutz der Lebensräume im Alpenraum auf.
Der Stand der Zielerreichung wurde in der Kommission erwartungsgemäss unterschiedlich beurteilt. Im Grundsatz hat die Kommission aber den Willen zur Verlagerung bekräftigt und den Weg des Bundesrates unterstützt, weiterhin verschiedene Massnahmen zu deren Förderung zu treffen. Zwei beantragte Kommissionsmotionen zur Alpentransitbörse und zu den LSVA-Höchstbeträgen wurden abgelehnt. Der Hauptgrund dafür war, dass beide Themen in [PAGE 364] gleichlautenden Motionen der KVF-SR (12.3401) und der KVF-NR (12.3330) die im Juni bzw. im September 2012 in beiden Räten angenommen wurde, enthalten sind. Ein Antrag für ein Kommissionspostulat, mit dem die Frage geklärt werden sollte, ob und wie das Verlagerungsziel ersetzt werden könnte, wurde ebenfalls abgelehnt.
Betreffend Anpassung des Verlagerungsziels gehen die Meinungen weit auseinander. Die Kommissionsmehrheit will im Moment nichts unternehmen, die Entwicklung der verschiedenen Massnahmen zur Verlagerungspolitik abwarten und das Verlagerungsziel - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - nicht anpassen.
Eine der neu vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates ist, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs von 2019 bis 2023 zu verlängern. Mit der durchgehenden Flachbahn auf der Gotthardachse sowie dem 4-Meter-Korridor erhält die Schiene ab 2020 eine konkurrenzfähige Infrastruktur. Nach Ablauf der vorgeschlagenen Verlängerung sollen die Transporte nicht mehr abgegolten werden. Durch die frühzeitige Bekanntgabe dieser Fristen können sich die Unternehmen auf die Situation einstellen. Der Bundesrat will die Beiträge so ausgestalten, dass sie pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr sinken. Mit der Verlängerung des Zahlungsrahmens kann die Reduktion bis zum Wegfall der Beiträge besser abgefedert werden. Insgesamt will der Bundesrat für die Verlängerung der Zahlungen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr 350 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Davon stammen 170 Millionen aus dem bestehenden Zahlungsrahmen, der wegen einer inzwischen erfolgten Entlastung des Güterverkehrs bei den Trassenpreisen nicht ausgeschöpft wurde; 180 Millionen sind neue Mittel.
Die Kommissionsminderheit Binder möchte den Zahlungsrahmen um drei Jahre verlängern, ihn jedoch nicht um weitere 180 Millionen Franken aufstocken. Dies wird damit begründet, dass heute 170 Millionen des aktuellen Zahlungsrahmens nicht ausgeschöpft werden.
Die Kommissionsmehrheit begrüsst die vorgeschlagene Erhöhung und Verlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs. Bis die Neat durchgehend in Betrieb und der 4-Meter-Korridor am Gotthard verwirklicht ist und die Wirtschaft die ersten Erfahrungen damit gesammelt hat, soll der unbegleitete kombinierte Verkehr unterstützt werden. Darum macht es Sinn, den entsprechenden Zahlungsrahmen bis 2023 zu verlängern und ihn um 180 Millionen Franken aufzustocken. Mit der zusätzlichen Abgeltung soll die Verlagerung weiterhin vorangetrieben werden. Zudem wird der Branche mit der Verlängerung des Zahlungsrahmens Planungssicherheit garantiert. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass wir einen Verfassungsauftrag haben und möglichst konsequent in diese Richtung arbeiten müssen. Darum wollen Kommissionsmehrheit und Bundesrat den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs moderat erhöhen - von heute 1495 auf 1675 Millionen Franken - und um fünf Jahre, bis 2023, verlängern.
Namens der Kommission empfehle ich Ihnen, vom Verlagerungsbericht Kenntnis zu nehmen. Beim Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs beantragt Ihre Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Antrag der Minderheit Binder abzulehnen.