Lexipedia

preparatory:AB 161851

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2014-06-16

Wortprotokoll

Nach geltendem Recht sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, die Entschädigungen der leitenden Organe offenzulegen. Einige Krankenkassen publizieren diese Angaben jedoch in ihrem Geschäftsbericht. Da dies aber nicht bei sämtlichen Kassen der Fall ist, weiss der Bundesrat nicht, wie viel die höchste Entlöhnung beträgt. Der Entwurf des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, der sich zurzeit in der Beratung bei Ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit befindet, sieht vor, die Krankenkassen zu verpflichten, ihr Entschädigungssystem im Geschäftsbericht offenzulegen. Zudem ist vorgesehen, dass sie den Gesamtbetrag der Entschädigungen für den Verwaltungsrat und den auf jedes einzelne Mitglied entfallenden Betrag veröffentlichen. Für die Geschäftsleitung wäre der Gesamtbetrag der Entschädigungen sowie der höchste auf ein Mitglied entfallende Betrag zu publizieren.