Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-16
Wortprotokoll
Der Anteil aus dem Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze, der für die Geothermie-Garantien gesetzlich vorgesehen ist, beträgt maximal 150 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Betrag befindet sich auf einem separaten Konto, das durch die Stiftung KEV verwaltet wird. Nach Auszahlung einer Risikogarantie, wie dies voraussichtlich beim Projekt in St. Gallen der Fall sein wird, wird das Konto wieder bis zum Betrag von 150 Millionen Franken geäufnet. In den nächsten Jahren sind nach dem Projekt in St. Gallen keine weiteren Projekte in Sicht, welche in die Realisierungsphase kommen und ebenfalls die Risikogarantie in Anspruch nehmen könnten.
Aufgrund einer Änderung im Energiegesetz, basierend auf der parlamentarischen Initiative 12.400, müssen in den Jahren 2014 und 2015 rund 270 Millionen Franken an Einmalvergütungen für kleine Fotovoltaikanlagen ausbezahlt werden. Da der Netzzuschlag sich noch auf dem Niveau von 0,6 Rappen pro Kilowattstunde befindet, werden rund 90 Millionen Franken der Gelder der Geothermie-Garantien temporär bis Ende 2015 zur Sicherstellung der Liquidität für die Auszahlung der Einmalvergütungen für Fotovoltaikanlagen verwendet. Im Jahr 2016 wird das Konto der Geothermie-Garantien wieder geäufnet. Diese Umbuchung hätte vermieden werden können, wenn der Netzzuschlag bereits für das Jahr 2014 erhöht worden wäre. Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings die Änderungen im Energiegesetz noch nicht beschlossen.