Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-09-25
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Die Motion verlangt eine Strategie und ein Konzept, damit möglichst bald auf möglichst vielen Dächern von Bundesbauten Solaranlagen errichtet werden können. Es ist davon auszugehen, dass das Potenzial gross ist und ein wesentlicher Beitrag zur Energiegewinnung geleistet werden könnte. Dazu ist es sicher angezeigt, dass der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wenn er eine Energiewende einleitet. Schon das sind meiner Ansicht nach gute Gründe für die Motion.
Der Bundesrat legt in einem Bericht vom September 2012 eine Potenzialanalyse für neue erneuerbare Energien auf, an und in Gebäuden des Bundes vor. Der Bericht zeigt, dass tatsächlich ein grosses Potenzial nutzbar gemacht werden könnte. Für relativ geringe Investitionskosten von rund 10 Millionen Franken könnte in einer Reihe von Objekten rund die Hälfte der errechneten Potenziale genutzt werden, und zwar bis 2016. Setzt der Bund dies um, nimmt er seine Rolle als Vorbild in einem guten Sinne wahr. Natürlich wäre dann die Entwicklung nicht abgeschlossen.
Auslöser für die Motion war der Neubau eines Werkhofes an der A2 in Emmen, wo ursprünglich keine solchen Investitionen vorgesehen waren. Das stiess verbreitet auf Unverständnis. Ich habe deshalb den Bundesrat in einer Interpellation dazu um Auskunft gebeten. In der Beantwortung der Interpellation 13.3040 bringt der Bundesrat schwerverständliche formale Vorbehalte zum Ausbau der Solarenergie vor. Bei Anlagen der Nationalstrasse sieht er die Gebundenheit der Mittel als Hindernis, um die Anlagen optimal auszugestalten. Wörtlich führt er aus: "Das Astra kann nicht als Energieproduzent für Dritte auftreten, sondern baut lediglich Solaranlagen, falls diese zur Deckung des Eigenbedarfs benötigt werden." Diese Position ist im Lichte der absehbaren Entwicklungen schwer bis nicht nachvollziehbar, je nachdem, wie eng der Begriff "Eigenbedarf" bestimmt wird.
Es ist grundsätzlich nicht nachhaltig, wenn vorhandene, wirtschaftlich sinnvolle Potenziale nicht oder nicht vollständig genutzt werden. Dies ist insbesondere auch deshalb der Fall, weil zumindest ein grosser Teil der Energieversorgung auch im Verkehr in Zukunft nicht mehr auf den fossilen Energieträgern basieren wird, sondern gestützt auf erneuerbare Elektrizität erfolgen wird. Der Bundesrat bzw. das Astra können aus betriebs- und volkswirtschaftlichen Gründen den Bezug von Astra- oder Bundeselektrizität für Arbeiten an Autobahnbauten vertraglich absichern. Das verbilligt entsprechend die Ausführung: Das Astra ist dann nicht Energieproduzent für Dritte, sondern produziert den Strom letztlich für sich selbst.
Mit dem erwähnten Bericht zur Potenzialanalyse wird die vorliegende Motion nicht überflüssig, im Gegenteil. Der Bericht sieht vor, dass zu den interessanten Orten schnell Abklärungen gemacht werden sollen, damit die Umsetzung auch rasch an die Hand genommen werden kann. Es versteht sich, dass beim Bau von neuen Gebäuden immer darauf geachtet wird, dass die Tragstruktur der Dachflächen entsprechend dimensioniert wird. Das Potenzial der Bundesbauten insgesamt beträgt laut Bericht 4 Gigawattstunden mit Fotovoltaik und 1 Gigawattstunde mit Biomasse, Wasser und Wind. Die vom Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation angesprochene Lösung, dass Dritte Solaranlagen auf der Infrastruktur oder auf dem Areal der Nationalstrasse installieren, muss eine Notlösung sein. Die Motion dagegen ist als Aufforderung an den Bund zu verstehen, die vorhandenen Potenziale rasch auszuschöpfen und dies selbst zu tun.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.