Egloff Hans · Nationalrat · 2014-09-25
Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-25
Wortprotokoll
2,7 Prozent - so wenig fehlte bei der Abstimmung am 23. September 2012, sonst wäre die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" angenommen worden, obwohl die Medien, der Bundesrat, die Kantone, diverse Organisationen und Verbände fast geschlossen dagegen waren. Sie, Frau Bundesrätin, sagten am Abend des Abstimmungssonntags, die Initianten hätten einen Achtungserfolg errungen, der Handlungsbedarf sei ausgewiesen. Die Unzufriedenheit über die heutige Rechtslage ist weit verbreitet und sehr gross. Die Motion berücksichtigt die im Abstimmungskampf vorgebrachte Kritik und schafft mit dem Wahlrecht für alle Eigentümer eine gerechte Lösung. Sie kommt dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach, greift nur moderat ins heutige System ein und beseitigt dessen gröbste Mängel.
Das heutige System fördert die Verschuldung der privaten Haushalte. Sie beträgt über 650 Milliarden Franken; das ist mehr als das Bruttoinlandprodukt der Schweiz im Jahre 2011 beziehungsweise in etwa das Zehnfache der Gesamtausgaben des Bundes für das Jahr 2011. Die Motion schafft Anreize, diese Verschuldung zu reduzieren.
Die Besteuerung eines fiktiven Einkommens, das nie erzielt wird, einzig beim selbstgenutzten Wohneigentum ist ungerecht. Es geht nicht darum, neue Privilegien für Eigentümer zu schaffen, sondern darum, eine bestehende Ungerechtigkeit abzuschaffen. Auch zahlreiche Nichtwohneigentümer empfinden das heutige System als ungerecht. Gemäss der Vox-Analyse zur Abstimmung über die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" haben 37 Prozent der Mieter Ja gestimmt. Die stetig wachsende Gruppe von unzufriedenen Eigentümern wartet noch immer auf mehr Gerechtigkeit.
Ein genereller Systemwechsel ganz ohne Abzugsmöglichkeit wäre keine sachgerechte Lösung, da damit eine Umverteilung zwischen verschiedenen Eigentümerkategorien erfolgte. Bestraft würden namentlich jene, die sich eine vollständige oder weitgehende Rückzahlung der Hypothek nicht leisten können. Der Bundesrat hat bezogen auf das Jahr 2008 berechnet, dass ein genereller Systemwechsel ohne flankierende Massnahmen zu Mehrerträgen von zirka 750 Millionen Franken allein beim Bund führen würde. Mit dieser unverantwortlichen Mehrbelastung der Wohneigentümer würde auch das Ziel der Motion, nämlich die Abschaffung der bestehenden ungerechten Behandlung bestimmter Eigentümer, verfehlt oder, besser gesagt, ins Gegenteil verkehrt.
Die periodische Festlegung des Eigenmietwerts sowie die anschliessenden Beschwerdeverfahren bedeuten für die Eigentümer und die Gemeinwesen einen enormen Aufwand. Mit dem Wahlrecht würde der Aufwand geringer, und die Steuerbehörden würden entlastet.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion.