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AB 161951

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25

Wortprotokoll

Ich habe jetzt die Debatte aufmerksam verfolgt und stelle fest, dass ich ausser aus den Reihen der GLP und der Grünen keine Votanten gehört habe, welche die Volksinitiative unterstützen. Die Gründe für die Ablehnung sind vorab wirtschafts-, regional- und sozialpolitischer Art. Hinzu kommen Umsetzungsprobleme und die kurze Anpassungszeit, welche gegen die Initiative sprechen. Gleichzeitig stelle ich fest, auch aufgrund der Voten der Gegner der Volksinitiative, dass der Einführung einer Lenkungsabgabe viele oder mindestens gewisse Sympathien entgegengebracht werden; einer Lenkungsabgabe, die im Rahmen des zweiten Massnahmenpaketes der Energiestrategie 2050 diskutiert werden soll. Damit liegen Sie grundsätzlich auf der Linie der Mehrheit der Kommission.

Zwei, drei kurze Bemerkungen zu von den Befürwortern der Initiative gemachten Aussagen: Wenn gesagt wurde, die Mehrwertsteuer sei keine gute und keine gerechte Steuer, so stellt sich die Frage, ob es überhaupt eine gute und eine gerechte Steuer gibt. Es ist hier nicht Platz und Zeit, darüber zu philosophieren; immerhin aber lässt sich sagen, dass die Mehrwertsteuer heute für unseren Staatshaushalt absolut zentral ist. Darauf zu verzichten wäre ein finanzpolitisch nicht vertretbares Abenteuer. Weiter ist die Mehrwertsteuer weitgehend aussenhandelsneutral, weil das Bestimmungslandprinzip gilt.

Was die Belastung der Haushalte mit der Mehrwertsteuer betrifft, so zeigen verschiedene Studien, dass Haushalte mit kleineren Einkommen wohl höher belastet werden; aber eine Energiesteuer würde diese noch stärker belasten. Gleiches gilt grundsätzlich auch für Unternehmen. Eine Energiesteuer würde Unternehmen, vor allem natürlich auch produzierende Unternehmen, höher belasten. Was auch gesagt werden kann, ist, dass die Abschaffung der Mehrwertsteuer die Unternehmen administrativ entlasten würde. Würde aber beim Import und beim Export die graue Energie im Sinne der vorgeschlagenen Grenzausgleichsmassnahmen erfasst, so wäre das mit sehr erheblichen Aufwendungen [PAGE 1806] verbunden. Es sind Aufwendungen, welche die administrativen Entlastungen wiederum aufheben würden.

Eine letzte Bemerkung: Mehrmals wurde gesagt, der Bundesrat hätte dem Parlament einen Gegenvorschlag unterbreiten sollen oder die Kommission hätte den Gegenvorschlag unterstützen müssen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist wesentlich, dass der Bundesrat heute anerkennt, dass eine Lenkungsabgabe das grundsätzlich richtige Instrument ist, um das Klima und die natürlichen Ressourcen zu schonen. Es ist aber nach Meinung der Kommissionsmehrheit auch richtig, diese Massnahme erst im Rahmen des zweiten Massnahmenpaketes zur Energiestrategie 2050 vorzusehen und dannzumal auch zu diskutieren. Das ermöglicht es, eine letztlich in sich stimmige und konsistente Energie- und Klimapolitik zu betreiben und eine Verfassungsvorlage zu unterbreiten, die breit abgestützt und auch entsprechend durchdacht ist.

Ich ersuche Sie noch einmal, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Kommission hat die Volksinitiative mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ebenfalls bitte ich Sie, den Gegenvorschlag abzulehnen bzw. nicht auf den entsprechenden Entwurf einzutreten.