Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-25
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte Sie im Auftrag des Bundesrates bitten, diese Motion abzulehnen. Im Wesentlichen entsprechen heute die Darstellungen der Sonderrechnungen bezüglich Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis sowie Anhang der ordentlichen Rechnung; das Vorgehen ist bei den Sonderrechnungen und beim Stammhaus Bund gleich. Entsprechendes lässt sich auch für die Bewertung der Bilanzpositionen feststellen. Der Ausweis eines Eigenkapitalnachweises oder einer Geldflussrechnung macht nicht in jedem Fall Sinn, wenn dadurch keine wesentlichen zusätzlichen Informationen gewonnen werden können, das weiss Herr Nationalrat Fischer, der sich selbst damit auseinandergesetzt hat, sicher bestens. Ein Anhang zur Rechnung analog zum Stammhaus Bund wird heute nur für den ETH-Bereich erstellt. Was man aber sicher sagen kann, Herr Nationalrat Fischer, ist Folgendes: Die Sonderrechnungen sind heute weitgehend konform mit dem neuen Rechnungsmodell (NRM). Es läuft also alles nach den Grundregeln des NRM und ist auch vergleichbar.
Nach der vorliegenden Motion Fischer Roland wurde das Postulat Fischer Roland 12.3552 eingereicht. Es wurde in der Zwischenzeit vom Nationalrat angenommen. Die Eidgenössische Finanzverwaltung erarbeitet zurzeit einen entsprechenden Bericht, welcher auch die Sonderrechnungen und die rechtlich unselbstständigen Fonds einschliesst.
Von daher machen wir eigentlich das, was Sie mit der Motion möchten. Ich denke, es würde sich lohnen, die Motion zurückzuziehen und zuerst einmal die Erfüllung des Postulates abzuwarten. Meines Erachtens werden Sie mit den Ergebnissen des Berichtes zufrieden sein.