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Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2003-06-20

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-20

Wortprotokoll

Ständerat David und ich haben am Menschenrechtstag, am 10. Dezember 2001, zwei gleichlautende Parlamentarische Initiativen eingereicht, weil wir zusammen mit allen relevanten Organisationen und Institutionen der Meinung sind: Wer sich international so stark für Menschenrechte einsetzt, hat alles Interesse, sich im eigenen Land um die optimale Umsetzung eingegangener Verpflichtungen zu bemühen.

Wie hat es Luzius Wildhaber vorgestern Morgen an diesem Pult gesagt? Man kann Menschenrechte eben nicht mit einem einzigen politischen Entscheid ein für alle Mal erringen [PAGE 1216] und dann mühelos besitzen. Menschenrechte zur gelebten Wirklichkeit im Alltag machen, stellt gewissermassen einen Dauerauftrag jeder demokratischen Gesellschaft dar, und eine freie und offene Gesellschaft kann ohne Pluralismus und Toleranz, ohne Kritikempfänglichkeit und Innovationsbereitschaft nicht bestehen - so der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

Einer dieser Daueraufträge als Beispiel: Jedes Jahr sind in der Schweiz mehr als 100 000 Frauen und Kinder Opfer häuslicher Gewalt. Schutzmassnahmen sind in folgenden Menschenrechtsverträgen enthalten: im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, im Pakt über bürgerliche und politische Rechte, im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und im Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Zuständig für die Umsetzung inklusive Berichterstattung an die internationalen Gremien sind das Seco, das Bundesamt für Justiz, das Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und die Direktion für Völkerrecht. Viele konkrete Vollzugsaufgaben obliegen weiter den Kantonen und Gemeinden.

Diese Verfahren sind heute nicht vereinheitlicht. So führen das EDI und das EDA eine Vernehmlassung durch, das EVD und das EJPD nicht. Weiter ist nicht sichergestellt, dass die Empfehlungen der Uno oder von Europaratsgremien von den Parlamentskommissionen zur Kenntnis genommen werden. So hat zum Beispiel im letzten Juni der Uno-Ausschuss zur Kinderrechtskonvention der Schweiz explizit nahe gelegt, eine nationale Menschenrechtsinstitution einzurichten. Ein halbes Jahr vorher hat der Uno-Menschenrechtsausschuss das Gleiche empfohlen. 1993 hat die Schweiz an der Wiener Menschenrechtskonferenz den Aktionsplan mit verabschiedet. Seither haben über 60 Länder solche Institutionen. Diese Tatsache zeigt, dass dies den jeweiligen nationalen Politiken einen Mehrwert bringt. Der Vergleich verschiedener Modelle in unserem westeuropäischen Umfeld, zum Beispiel jenem in Deutschland, wo es seit zwei Jahren eine nationale Instanz gibt, zeigt weiter, dass die Einrichtung solcher Institutionen den je nationalen Spezifitäten angepasst ist.

108 Kolleginnen und Kollegen haben die Parlamentarische Initiative mit unterschrieben. Sie haben so ausgedrückt, dass sie die Schweizer Unterschrift unter die Wiener Erklärung ernst nehmen und konkretisieren wollen. Ständerat David und ich haben die Forderung bewusst als allgemeine Anregung eingereicht, weil administrative Ansiedlung, Pflichtenheft und Ausgestaltung der Menschenrechtsinstanz eine vertiefte Situationsanalyse voraussetzen. Zuerst soll sorgfältig geprüft werden, wo Vollzugsinkohärenzen bestehen, wo sie mit unserem föderalistischen System zu tun haben, welchen Nutzen darum speziell Kantone und Gemeinden von einem beratenden Gremium haben können, wo Menschenrechtsprobleme zwischen Stuhl und Bank fallen, warum Randgruppen und Minderheiten davon stärker betroffen sind und wie Menschenrechtsbildung in unseren Schulen verankert ist. Erst dann kann vernünftigerweise die definitive Form der unabhängigen Institution definiert werden. Dann kann über die wirkungsvollste Vernetzung mit Wissenschaft, Organisationen der Zivilgesellschaft inklusive Wirtschaft entschieden werden.

Darum ist es verfrüht, heute über die konkretere Ausgestaltung zu debattieren. Halten Sie sich darum auch an den Ständerat, der im letzten September aufgrund der Parlamentarischen Initiative David 01.463 Handlungsbedarf festgestellt hat, sich aber noch nicht festlegen wollte und darum vom Bundesrat einen Bericht mit Konkretisierungsvorschlägen gefordert hat. Dieser Bericht ist in Ausarbeitung und sollte im Herbst bereit sein. Das heisst, dass nach dem heutigen Folgegeben die Konkretisierungsarbeit der Staatspolitischen Kommission darauf basieren kann. Das Timing stimmt also bestens.

Unsere Regierung hat sich nach dem Uno-Ja mit Erfolg eingesetzt, dass mit Professor Walter Kälin jetzt ein Schweizer Experte im Uno-Menschenrechtsausschuss wirkt. Angepeilt wird weiter ein Sitz in der Uno-Menschenrechtskommission - klare schweizerische Signale für die Verstärkung der internationalen Menschenrechtspolitik. Setzen Sie heute das dazu passende innerschweizerische Signal.