Simoneschi-Cortesi Chiara · Nationalrat · 2010-09-16
Simoneschi-Cortesi Chiara · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-16
Wortprotokoll
Nel dicembre dell'anno scorso, il nostro collega Cassis e il consigliere agli Stati Lombardi hanno inoltrato una mozione a nome della deputazione ticinese. Il Consiglio federale raccomanda di accettare la mozione, allargandone un poco il campo di applicazione. Il Consiglio degli Stati l'ha accolta all'unanimità.
Con la mozione si chiede che il Consiglio federale designi un responsabile all'interno dell'amministrazione che abbia il compito di vegliare alla promozione della lingua italiana, come pure ad un'equa rappresentanza degli italofoni nell'amministrazione federale. Il Consiglio federale si dichiara favorevole alla creazione di questo nuovo posto di lavoro in seno all'amministrazione federale, più in particolare presso l'Ufficio federale del personale. Oltre alla promozione della lingua italiana e degli italofoni, il nuovo responsabile [PAGE 1313] dovrà occuparsi anche della promozione della lingua francese e dei francofoni.
Proprio all'inizio di quest'anno è entrata in vigore la legge federale sulle lingue e sulla comprensione tra le comunità e il 1° luglio è entrata in vigore la relativa ordinanza di applicazione. Questa è molto importante perchè dà i mezzi al mediatore o al responsabile delle minoranze di concretizzare l'articolo 9 della legge sulle lingue, che consente l'uso della lingua materna - sarebbe meglio dire della lingua di lavoro - all'interno dell'amministrazione federale. Il Consiglio federale ha pure nominato il nuovo promotore delle lingue e delle minoranze nell'amministrazione, il signor Dumartheray, che ha assunto la carica dal 1° luglio.
La Commissione della scienza, dell'educazione e della cultura del nostro Consiglio ha sentito il signor Dumartheray e ha discusso approfonditamente la mozione. La commissione vi chiede, con 18 voti favorevoli e 4 contrari, di accogliere la mozione Lombardi, affinché il grande lavoro e il cambiamento all'interno dell'amministrazione federale vengano svolti con convinzione e celerità.
Ich werde jetzt versuchen, Sie zu motivieren, diese Motion anzunehmen. Die Motion Lombardi - das gilt auch für eine ähnliche Motion Cassis (09.4268) - wurde im Dezember 2009 im Namen der Tessiner Delegation eingereicht. Sie verlangt, dass der Bundesrat einen Ombudsmann anstellt, der für die Förderung der italienischen Sprache und eine ausgewogene Präsenz der Italienischsprachigen innerhalb der Verwaltung zuständig ist. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion in einer erweiterten Form, das heisst, dass der beim Personalamt vorgesehene Ombudsmann nicht nur die italienische, sondern auch die französische Sprache fördern und dafür sorgen soll, dass die Romands und die Italienischsprachigen in der Verwaltung adäquat vertreten sind; diese Person soll also beiden Minderheiten dienen. Der Bundesrat hat dafür auch schon eine Person angestellt: Seit dem 1. Juli 2010 arbeitet Herr Dumartheray als Delegierter und muss jetzt seine spezifischen Aufgaben planen, aufbauen und durchführen.
Was soll diese Person tun? Der Delegierte soll schon bei den Stellenausschreibungen kontrollieren, dass diese korrekt durchgeführt werden. Das war bisher nicht immer der Fall. Wie Sie wissen, haben wir die Ausschreibungen seit mindestens zehn Jahren kontrolliert und festgestellt, dass die schon lange bestehenden Weisungen des Bundesrates sehr oft verletzt werden; das gilt besonders für die Kader. Diese müssen nebst der Mutter- bzw. Arbeitssprache eine zweite Landessprache aktiv und eine dritte Landessprache passiv beherrschen. Ausschreibungen mit "Muttersprache Deutsch, Kenntnisse in Französisch" sind daher nicht korrekt. Der Delegierte muss also informieren und kontrollieren, dass die Bundesämter und -stellen die Ausschreibungen korrekt machen. Er muss sodann kontrollieren, dass alle Phasen des Verfahrens - Analyse der Dossiers, Gespräche mit den Kandidaten und Kandidatinnen - korrekt verlaufen. Er muss die Verwaltung sensibilisieren und wenn nötig darin ausbilden, wie man ein erfolgreiches Kolloquium mit den Vertretern von Sprachminderheiten durchführt. Das Nationale Forschungsprogramm 56 hat gezeigt, dass in der Bundesverwaltung leider ein Teufelskreis herrscht: Ein deutschsprachiger Chef hat die Tendenz, eine deutschsprachige Person anstatt jemanden französischer oder italienischer Zunge anzustellen. Das Resultat ist, dass die Deutschsprachigen in der Bundesverwaltung überproportional, die Minderheiten hingegen unterproportional vertreten sind. Besonders die Italienischsprachigen fallen zwischen Stuhl und Bank, obschon sie sehr oft mehrsprachig sind! In der Studie des Nationalfonds kann man folgende Aussage lesen: "Nell'amministrazione federale l'italiano non esiste!"
Die Aufgaben des Delegierten sind nicht nur für die Verwaltung wichtig, sondern auch für die Personen, die sich bewerben. Der Delegierte muss sämtlichen Kandidaten und Kandidatinnen sprachlicher Minderheiten für Informationen und Hilfestellung bei Bewerbungen zur Verfügung stehen. Eine andere wichtige Aufgabe besteht darin, dass der Delegierte die am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Verordnung korrekt zu konkretisieren versucht, insbesondere die Bestimmungen, die auf Artikel 9 des Sprachengesetzes basieren. Dieser Artikel besagt, dass jede Person in ihrer Mutter- bzw. Arbeitssprache arbeiten darf. Das ist eine sehr wichtige Bestimmung. Bis jetzt war es so, dass die Botschaften und Gesetze auf Deutsch konzipiert waren. Man hat dann das Ganze in einem zweiten Schritt ins Französische und ins Italienische übersetzt. Jetzt wird es anders sein: Die Italienisch- und Französischsprachigen dürfen in ihrer Arbeitssprache denken und schreiben, und die Übersetzungen werden dann vom Italienischen und vom Französischen ins Deutsche gemacht. Das ist eine kleine Revolution. Diese wichtige Veränderung braucht Zeit und erfordert Informationen und eine Sensibilisierung innerhalb der Bundesverwaltung. Wir sind also am Anfang eines Systemwechsels, der von allen Kadern mitgetragen werden soll, damit die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung wirklich gelebt werden kann.
Einige Kollegen haben in der Kommission gesagt, man solle die Motion nicht annehmen, weil sie schon erfüllt sei. Ich möchte dafür plädieren, dass Sie die Motion annehmen, wie es der Bundesrat beantragt und der Ständerat getan hat, um ein wichtiges Signal zu geben. Wir sind zwar zufrieden, weil der Bundesrat mit der Verordnung und mit der Nomination von Herrn Dumartheray gezeigt hat, dass er die grosse Arbeit der Erreichung einer besseren und echten Mehrsprachigkeit in der Verwaltung beginnen will. Aber, wie schon gesagt, wir stehen erst am Anfang dieses neuen Prozesses in der Bundesverwaltung. Aus diesem Grunde ist es richtig, die Motion anzunehmen und damit ein starkes politisches Zeichen zu setzen. Wir würden damit Herrn Dumartheray den Rücken stärken. Als Politikerinnen und Politiker wissen wir, dass neue Aufgaben viel Motivation erfordern. In dieser Frage gibt es noch sehr viel zu tun!
Ich bitte Sie, diese Motion anzunehmen. In der WBK wurde ihr mit 18 zu 4 Stimmen zugestimmt.