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AB 162470

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt Ihnen in einem Mantelerlass die Revision von vier Gesetzen vor, mit dem Ziel, den abgabenfreien Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen bei Ankunft aus dem Zollausland einzuführen und zu regeln. Es handelt sich um eine Revision des Zollgesetzes, des Mehrwertsteuergesetzes, des Alkoholgesetzes und des Tabakgesetzes. Die Vernehmlassung zu diesem Geschäft hat gezeigt, dass eine überwiegende Mehrheit der Angehörten mit der Stossrichtung einverstanden ist. Wir haben ausgesprochen breite Anhörungen durchgeführt und dabei festgestellt, dass selbst die Grossverteiler, die Gewerbler und die Detaillisten in den den Flughäfen nahe gelegenden Orten gesagt haben: Das ist ein anderer Marktplatz, der uns in diesem Sinne eigentlich nicht konkurrenziert. Die Waren, welche zollfrei gekauft werden können, sind in Artikel 69 Absatz 1 der Zollverordnung aufgezählt.

Die Auswirkungen dieser Neuerung auf die Volkswirtschaft sind dargestellt worden: Es handelt sich um zusätzliche Einnahmen für die Flughafenbetreiber, es handelt sich um neue Arbeitsplätze, es handelt sich um Umsätze im Zusammenhang mit Abgaben für diese Produkte, denn die Waren, die verkauft werden, sind mit den landesüblichen Abgaben belegt. Für den Bund erwarten wir nur geringe Mindereinnahmen, für die Standortkantone hingegen zusätzliche Steuereinnahmen. Auch erwarten wir 60 bis 80 neue Arbeitsplätze. Diese Auswirkungen sind positiv und begrüssenswert. Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung wird es einen Aufbau von wenigen Stellen brauchen, der aber intern kompensiert werden kann.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, auf dieses Geschäft einzutreten und es nach den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu behandeln.

Sie haben jetzt in der Diskussion zwei Themen angesprochen, auf die ich noch eingehen möchte. Das eine ist die Frage des Verkaufs von Tabak und Alkohol in diesem Rahmen. Ich habe die Betrachtungen von Frau Thorens Goumaz zum historischen Hintergrund des Tabakverkaufs interessant gefunden. Offensichtlich haben sich die Gewohnheiten der Flugpassagiere im Laufe der Zeit geändert. Vielleicht ist es ihnen früher langweilig gewesen, wenn sie auf einen Flug warten mussten, dann haben sie geraucht. Ich fand das noch interessant.

Aber ich glaube auch, dass es hier Entwicklungen gegeben hat. Heute ist es ja so, dass das Rauchen in Restaurants weitgehend verboten ist. Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden ist verboten, und das Rauchen in Flugzeugen ist verboten. Das heisst, dass überall dort, wo sich Menschen bewegen - auch solche, die dem Passivrauchen ausgesetzt wären -, heute schon Verbote eingeführt sind. Das ist ja hinsichtlich des Gesundheitsaspekts das Wesentliche. Wenn jemand trotzdem Raucherwaren kauft, dann muss er damit so umgehen, dass er trotz dieser Verbote rauchen kann. Aus dieser Optik gibt es keinen Grund, das Produktesortiment einzuschränken.

Die Frage, ob es sich lohnt, wegen ein paar Zigaretten einen Zollfreiladen zu besuchen, ist leicht zu beantworten. Man muss einen Flug hinter sich haben, weil die Zollfreiheit erst bei Ankunft gewährt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand für die 200 Zigaretten, die beim Tax-free-Verkauf zugelassen sind, einen Flug bucht; das wäre ja Unsinn. Es handelt sich vielmehr um einen Kauf, der an einen Flug gebunden ist, den man vorher bezahlt hat, und man wird nicht jedes Mal wegen 200 Zigaretten einen Flug buchen.

Zur Frage der WHO-Konvention, die hier auch aufgeworfen worden ist: Es ist so, dass die Schweiz die WHO-Rahmenkonvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs am 25. Juni 2004 unterzeichnet hat. Aber wir haben sie noch nicht ratifiziert. Gestützt auf diese Konvention hat in diesem Frühjahr in Genf bereits eine vierte Verhandlungsrunde stattgefunden, die sich mit der Abfassung eines Zusatzprotokolls befasst. Der steuer- und zollfreie Verkauf von Tabakfabrikaten ist - das kann ich bestätigen, Herr Nationalrat Schelbert - in der Konvention in der Tat ein Thema. Aber bis heute ist noch keine Einigung erzielt worden, und deshalb sind wir nicht an diese WHO-Konvention gebunden. Wir halten es auch nicht für nötig, hier vorauseilend Bestimmungen zu erlassen, von denen wir nicht sicher sind, ob sie eingeführt werden und wie sie dann ausgestaltet wären.

Aus diesem Grund ersuche ich Sie, auf das Geschäft einzutreten und die Anträge auf Nichteintreten und auf Rückweisung abzulehnen, also den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.