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Fluri Kurt · Nationalrat · 2010-09-16

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-09-16

Wortprotokoll

Unsere Fraktion ist der Meinung, dass wir bei Artikel 28 der Kommissionsmehrheit folgen sollten. Das gilt auch für Artikel 34, es geht um ein Gesamtkonzept.

Frau Heim hat vorhin gesagt, man solle in diesen Fragen vorsichtig agieren. Wir sind der Meinung, wir sollten aber auch umsichtig agieren. Der Titel unserer Initiative lautet ja "Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen". Weil wir neben der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auch das dritte Element, die Handlungsfähigkeit, bewahren wollen, wie wir das in der Eintretensdebatte bereits festgehalten haben, sind wir der Meinung, dass der Bundesrat unter Umständen auch handeln können sollte, bevor die Bundesversammlung Stellung genommen hat.

Sie sehen auf der Fahne zu Artikel 28 unter dem Entwurf der Kommission, dass wir in Absatz 1 die vorgängige Zustimmung der Finanzdelegation vorschreiben wollen, dass wir in Absatz 2 die nachträgliche Genehmigung durch die Bundesversammlung vorsehen und dass in Absatz 3 festgehalten wird, dass dort, wo die dringliche Verpflichtung 500 Millionen Franken überschreitet, die Bundesversammlung einberufen werden können soll, und zwar innert drei Wochen bzw. in der dritten Kalenderwoche nach der Einreichung des entsprechenden Begehrens. Wir sind der Auffassung, dass diese Kaskade der Entscheidungszuständigkeit, der Entscheidungskompetenz in diesen dringlichen Fällen angemessen ist.

Wir sind auch der Meinung, dass das Konzept der Minderheit, das im Kern eigentlich der parlamentarischen Initiative Schelbert entspricht, eben die zwingende vorgängige Genehmigung durch die Bundesversammlung, nicht tauglich ist, dass die Handlungsfähigkeit dann nicht mehr gegeben wäre. Weil wir alle drei Elemente - Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Handlungsfähigkeit - betonen und aufeinander abgestimmt haben wollen, sind wir der Meinung, dass das Konzept der Minderheit, der Initiative Schelbert, nicht richtig ist.

Beim Eintreten haben wir auf die frühere Unterstützung der Idee der Initiative Schelbert zurückgeblickt. Ich sagte damals, sie habe im Ständerat keinen Rückhalt gefunden. Ich möchte mich hier korrigieren: Die Idee hat im Ständerat Rückhalt gefunden, erhielt aber nicht genügend Stimmen, um mehrheitsfähig zu sein. Das möchte ich hier so korrigiert haben. Der Ständerat hat das Vorhaben abgelehnt, unsere Kommission ist deshalb der Meinung, dass es sinnlos ist, darauf zurückzukommen und darauf zu beharren. Wir sind deshalb der Meinung, der Minderheitsantrag und damit auch die Initiative Schelbert seien abzulehnen.

Sie sehen noch eine Differenz bei Absatz 3: Der Bundesrat verlangt dort, dass die ausserordentliche Session innert fünf Wochen und nicht innert drei Wochen einberufen werden soll. In der Diskussion in der Kommission hat der Bundesrat bzw. die Frau Bundeskanzlerin praktische Gründe geltend gemacht. Wir haben Verständnis für diese Argumente, sind aber, gerade auch in Kenntnis der heutigen Kommunikationsmittel, der Meinung, dass es möglich sein sollte, eine Session innerhalb von drei Wochen einzuberufen. Wir haben ja gesehen, wie schnell die Entscheidfassung im Falle UBS war. Summa summarum sind wir deshalb der Meinung, dass der Antrag der Kommissionsmehrheit eine angemessene Antwort auf solche ausserordentlichen Fälle ist. Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit zuzustimmen, bei Absatz 3 den anderslautenden Antrag des Bundesrates abzulehnen und sowohl bei Artikel 28 als auch bei Artikel 34 den Minderheitsantrag abzulehnen. Es handelt sich um Konzepte: um ein Konzept der Minderheit und um ein Konzept der Mehrheit.

Ich bitte Sie im Namen der FDP-Liberalen, der Mehrheit zu folgen.