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AB 162528

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2010-09-16

Wortprotokoll

Die drei Vorstösse sind von den Kommissionssprechern vorgestellt und anschliessend kommentiert worden, und die Kommission schlägt Ihnen vor, diese abzulehnen. Der Bundesrat schliesst sich dieser Ablehnung an, aber aus anderen Gründen als die Kommission. Der Bundesrat hat nämlich im April dieses Jahres seinerseits eine Variante präsentiert, im Zusammenhang mit dem sogenannten Planungsbeschluss, mit der man dieses Problem auch kurzfristig hätte lösen können. Ich möchte Sie jetzt in dieser Debatte nochmals an das erinnern, was wir im April vorgeschlagen haben.

Es war zunächst einmal die Tatsache, dass Finanzunternehmen, welche künftig Staatshilfe beanspruchen, bezüglich der Vergütungen mit dem Bund einen Vertrag eingehen müssen. Das war das erste Element. Das zweite Element ist, dass wir Ihnen vorgeschlagen haben, die Besteuerung der Mitarbeiteroptionen ohne Einschlag und ohne Vergünstigungen vorzunehmen. Dieses Geschäft haben Sie jetzt verabschiedet. Dafür bin ich Ihnen dankbar. Das dritte Element war, dass wir gesagt haben, Banken und Versicherungen sollen die variablen Vergütungsbestandteile unter bestimmten Voraussetzungen eben nicht mehr als Personalaufwand abziehen können. Die entsprechenden Beträge würden stattdessen im Unternehmen als Gewinne hinzugerechnet, und wenn sie als Gewinne hinzugerechnet werden, dann unterliegen sie auch der Gewinnsteuer. Das ist eine rein steuerrechtliche Lösung. Der Bundesrat ist heute noch überzeugt, dass das eine praktikable Lösung wäre.

Nun hat sich in der Zwischenzeit der Ständerat mit diesen Fragen beschäftigt und hat dann, nicht zuletzt auf Antrag von Herrn Ständerat Graber, eine weitere Variante ins Spiel gebracht, ich würde mal sagen, eine Tantiemenvariante. Die Kommission des Ständerates hat sich in der Folge mit dieser Variante befasst, und diese führt primär nicht in die Richtung des Steuerrechtes, sondern in die Richtung des Obligationenrechtes, genauer gesagt ins Aktienrecht. Hier ist der Vorschlag gemacht worden, dass Vergütungen über 3 Millionen Franken eben nicht mehr als Lohn, sondern als Gewinnanteile im Sinne des Obligationenrechtes, eben als Tantieme, ausgewiesen werden. Herr Bischof hat darauf hingewiesen, diese Konstruktion kennen wir schon seit über hundert Jahren.

Nun ist die Idee gekommen, dass es wahrscheinlich richtig sei, wenn man schon in Richtung Obligationenrecht zu legiferieren beginnt, dieses ganze Problem in die Debatte und in die Legiferierung über die Abzocker-Initiative zu transferieren. Es sieht jetzt so aus, dass im Ständerat eben dieser Transfer stattfindet und dass man versucht, auf dem Weg über das Obligationenrecht eine solche Lösung zu finden, also eine handelsrechtliche Lösung gleich im Aktienrecht. Ob das gelingen wird, kann ich heute nicht vorhersehen; wir werden sehen. Die Kommission ist jetzt an der Arbeit.

Ich muss Ihnen aber sagen, dass der Bundesrat gegenüber einer solchen Lösung gewisse Vorbehalte hat, denn der Tantiemenvorschlag ist auch gefährlich, nicht für die börsenkotierten Unternehmen, sondern für die anderen. Ich denke hier namentlich auch an Start-up-Unternehmen oder an Unternehmen, die man sanieren muss. Wie will man sanierungswillige Kader finden, wenn diese am Ende für ihre Bemühungen bestraft werden? Sie kommen ja, weil das Unternehmen in einem schlechten Zustand ist, sodass die Tantieme nicht ausbezahlt werden kann. Solche Sanierungen würden bei der handelsrechtlichen Lösung nach unserer Meinung eben erschwert, abgesehen davon, dass man noch den Sanierungszeitraum zu berücksichtigen hätte.

Wir sehen in der bundesrätlichen Lösung mit den steuerrechtlichen Massnahmen gewisse Vorteile: Es würde sich nicht um einen Staatseingriff handeln; es wäre eine Differenzierung der verschiedenen Vergütungselemente; diese könnte man variabel, leistungsbezogen und sogar geschäftsergebnisorientiert erfassen, womit man eben auch keine willkürliche Abzugsfähigkeit einführen würde.

Ich habe jetzt noch einmal ein bisschen Propaganda für den bundesrätlichen Vorschlag gemacht. Es ist dies die letzte Gelegenheit, bei der ich noch einmal auf diese Trommel schlagen kann - es ist heute ja auch mein letzter Tag im Nationalrat. Ich hoffe, dass man im Verlauf dieser Gesetzgebung den Weg findet, entweder über die Abzocker-Initiative oder dann eben auf diesem steuerrechtlichen Weg, den der Bundesrat bevorzugt. Ich hoffe, dass man am Ende, bevor man definitiv entscheidet und zu einer Lösung kommt, noch einmal diese beiden Wege gründlich gegeneinander abwägt und die Vor- und Nachteile noch einmal anschaut.

Dass wir eine Lösung brauchen, Frau Leutenegger Oberholzer, ist klar. Ich glaube, es ist nicht richtig zu sagen, die bürgerlichen Parteien würden sich dem allem widersetzen; das tun sie nicht. Sie wollen nur eine angemessene, eine wettbewerbsfähige, eine gute Lösung für das Problem finden. Es trägt zur Stabilität unseres Landes bei, dass wir uns in allen steuerlichen Fragen Zeit nehmen. Es gibt Länder, die ihre Steuergesetze über Nacht anpassen können; das schafft Unsicherheit. Wir machen das nicht. Unsere Steuergesetze werden erarbeitet, sie gehen in die Vernehmlassung. Es werden alle angehört; am Ende gibt es vielleicht sogar eine Volksabstimmung. Das erhöht die Stabilität und die Rechtssicherheit, und das gibt den Steuerpflichtigen auch die Gewähr, dass sie sich von Anfang an auf den Staat verlassen können und dass sie wissen, was im Schilde geführt wird. Hier sind wir jetzt noch in einer etwas früheren Phase.

In diesem Sinne beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Vorstösse abzulehnen, entsprechend dem Antrag der Mehrheit der Kommission. Er lädt Sie ein, diese Gesetzgebung in der gebotenen Tiefe anzugehen.