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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2012-06-04

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-06-04

Wortprotokoll

Wenn Sie diese Vorlage angeschaut haben, dann haben Sie auch nüchtern feststellen können, dass wir heute in Bezug auf unser Betäubungsmittelgesetz nicht von grossen Reformen sprechen können. Es geht ja wirklich nur um eine kleine Modifizierung. Im Übrigen wird die etablierte und bewährte Viersäulenpolitik nicht infrage gestellt. Es geht ja heute nur um diesen kleinen Schritt bzw. um die Frage, wie der Cannabiskonsum geahndet werden soll. Der Konsum ist strafbar, und es kommt heute zu einem ordentlichen Strafverfahren, wenn wir Cannabis konsumieren. Wer den Cannabis hingegen mitführt - in geringfügigen Mengen -, geht straffrei aus, und das ist in der heutigen Situation eigentlich ein Manko. Erstens ist das "geringfügig" nicht definiert, und die Kantone haben hier eine sehr unterschiedliche Handhabung. Das ist keine zeitgemässe Antwort. Zweitens haben wir in unserem Land wohl mehrere [PAGE 410] Hunderttausend Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten. Viele von ihnen konsumieren nicht regelmässig, sondern ab und zu. Sie sind weder ein öffentliches Ärgernis, noch stehen wegen ihnen irgendwelche sozialen Probleme im Raum. Hier ist das heutige System einfach unverhältnismässig. Zudem führt der Kampf gegen das Kiffen bei Polizei und Justiz zu hohen Kosten, die in keinem Verhältnis zu dem stehen, was man erreicht. Das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ist heute also schlecht.

Ich bin darum für diesen Wechsel zu einem Ordnungsbussensystem, allerdings - das ist klar, auch in dieser Vorlage - nur für erwachsene Personen. Es ist einfach und unkompliziert, und es ermöglicht uns, unsere Kräfte dort zu fokussieren, wo wir die wirklichen Problemfelder haben.

Wenn man die nationalrätliche Version auf der Fahne anschaut, kann man allerdings nur dann von einer Verbesserung sprechen, wenn wir die entsprechenden Artikel noch modifizieren. Ich denke da insbesondere an Artikel 28b; dort geht es um leichte Fälle. In solchen leichten Fällen soll von einer Ordnungsbusse abgesehen werden können. Wenn dem nicht so ist, wenn wir hier keinen Ermessensspielraum schaffen, dann gibt es einige Kantone, in denen sich die heutige Situation verschlechtert; das ist nicht anzustreben. Ich denke da z. B. an den Kanton Basel-Stadt, ich denke aber auch an St. Gallen. Dort ist es dann vor allem auch die Höhe der Busse; das ist das zweite Feld, wo wir eine Korrektur machen müssen. Der Nationalrat hat sich für eine Busse von 200 Franken ausgesprochen. Die Busse sollte möglichst sofort, im Moment, beglichen werden können. Heute, wo viele Menschen gar nicht mehr viel Bargeld in ihrer Tasche oder in ihrem Portemonnaie auf sich tragen, sind 200 Franken eindeutig eine Hürde, die wir nicht einbauen sollten. Ich bin froh, dass sich die Mehrheit bei 100 Franken gefunden hat. Ich persönlich befinde mich sogar bei der Minderheit, die 50 Franken beantragt, denn der gelegentliche Konsum stellt weder für die Gesellschaft noch für das Individuum ein Problem dar. Auch mit 50 Franken wäre der Symbolik Genüge getan.

Wenn wir hier nicht korrigieren, führt die heute vorliegende Vorlage zu einer Verschlechterung für diverse Kantone. Ich mindestens würde dieser Vorlage nachher nicht mehr zustimmen.

Begrüssenswert an dieser Vorlage ist, dass "geringfügige Menge" jetzt auch definiert wird. Es geht jetzt um 10 Gramm. Es ist mir auch klar, dass die Polizisten wohl kaum mit einer Briefwaage im Hosensack herumlaufen werden, aber 10 Gramm scheinen sich in der Szene auch optisch einigermassen klar erkennen zu lassen. Von daher ist es sicher besser, wenn man mit Gramm definiert, als wenn jeder Kanton selber definiert, was eine geringe Menge ist.

Wichtig für mich ist, dass der Jugendschutz nicht angetastet wird. Das wird er mit dieser Vorlage nicht.

Von daher bin ich für Eintreten. Ich möchte Sie bitten, bei Artikel 28b der Mehrheit zu folgen. Meines Erachtens ist es ganz wichtig, dass hier auch für die Polizisten ein Ermessensspielraum geschaffen wird, auch wenn das für die Polizisten vielleicht nicht immer nur angenehm ist. Aber es ist im Rahmen unserer liberalen Gesellschaft ein notwendiger Aspekt in dieser Gesetzesrevision.

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