Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26
Wortprotokoll
Wir empfehlen Ihnen auch die Annahme der Motion, weil das ein guter Weg ist, um Flexibilität zu gewährleisten.
Hier nochmals das Prinzip: Wir haben 50 Jahre als Berechnungsdauer, die Kosten und dann die Aufteilung auf die jährlichen Beiträge, also das Ansparen, damit im Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme die Stilllegungs- und Entsorgungskosten sichergestellt sind. Zu den Eigentümern gehören ja vor allem Partnerwerke. Die Kernkraftwerke Gösgen sowie Leibstadt sind Partnerwerke, für deren Bau und Betrieb die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und die Kernkraftwerk Leibstadt AG gegründet wurden. Diese Aktiengesellschaften sind die Eigentümer der Werke, Eigentümer respektive Aktionäre sind grosse Elektrizitätsversorgungsunternehmen und einzelne Städte. An den Elektrizitätsversorgungsunternehmen wiederum ist die öffentliche Hand beteiligt. Diese Struktur birgt ein gewisses Risiko, denn wenn sonst von Anfang an klar definierte Aktionäre Eigentümer sind, dann ist auch bei einer Ausserbetriebnahme noch jemand da, der haftet. Darum geht es in dieser Motion: dass wir bei diesen Partnerwerken Flexibilität hätten.
Für den Fall, dass ein Betreiber zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme nicht mehr genügend Kapital hätte bzw. vielleicht sogar gar nicht mehr existieren würde, besteht grundsätzlich eine Kaskadenhaftung: Die anderen Kernkraftwerkbetreiber wären dann haftungsmässig verantwortlich. Aber das ist natürlich auch nicht die optimale Lösung. Deshalb meinen wir, dass wir mit dieser Motion auf Verordnungsbasis mehr Sicherheit und Flexibilität bieten können, vor allem für den Fall, dass bei einer endgültigen Ausserbetriebnahme vor diesen rechnerischen 50 Jahren die Aktiva der Betreibergesellschaft für die Gewährung einer gestaffelten Zahlung nicht genügend Sicherheit bieten würden. Das lässt sich umsetzen. Daher meinen wir, dass diese Motion Sinn macht und auch dem Gedanken der besseren Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger Rechnung trägt, aber auch die unterschiedlichen Rechtsformen der Eigentümer der Kraftwerke abbildet.
Auch ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.