Rechsteiner Paul · Ständerat · 2014-03-20
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20
Wortprotokoll
Das Freihandelsabkommen mit China liegt zweifellos im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz wie sicher auch im wirtschaftlichen Interesse von China. Darüber müssen wir uns keine Gedanken machen.
Die Schwierigkeiten liegen auf der Hand. Sie sind darin begründet, dass China ein Land ist, von dem man sagen muss, dass es menschenrechtlich sehr defizitär ist, auch bezüglich der fundamentalen Ansprüche an arbeitsrechtliche Schutznormen. Die Frage ist, was daraus mit Blick auf die in Frage stehenden Interessen folgt. Ist diesen Interessen gedient, wenn wir das Abkommen ablehnen, oder ist diesen Interessen gedient, wenn wir einem Rückweisungsantrag mit zwingenden Vorschriften für den Bundesrat zustimmen, der ihn verpflichtet, bestimmte Rechte im Abkommen zu verankern?
Es liegt auf der Hand, dass man nachher auch ebenso gut Nein sagen kann. Die Schweiz wird nicht in der Lage sein, hier auf dem Weg des Diktates die Chinesen zu zwingen, so etwas zu unterschreiben. Wir haben also das Abkommen, so, wie es vorliegt, und zwar mit dem Zusatzabkommen, das mitberücksichtigt werden muss, und das heute bisher kaum angesprochen worden ist, d. h. das Abkommen über die Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen, das Staatsvertragscharakter hat. Das muss gewichtet werden.
Wenn die Lage nüchtern angeschaut wird, muss man doch feststellen, dass es bei allen schwerwiegenden Defiziten, die in den Bereichen der Menschenrechte und der fundamentalen Arbeitsrechte bestehen, es der Schweiz zum ersten Mal gelungen ist, so etwas auf Staatsvertragsebene zu regeln. Vorher gab es offenbar nur ein Memorandum of Understanding als Maximum. Auf Staatsvertragsebene war so etwas bisher nicht möglich.
Das Abkommen geht nicht weit genug. Mir wäre es recht und ich würde mir wünschen, dass es so weit ginge, wie es der Minderheitsantrag will. Aber es ist deutlich mehr als bisher verankert worden ist, und es ist nicht einfach null. Bei dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wie diese Bestimmungen, die jetzt neu in dieses Abkommen integriert werden konnten, umgesetzt werden. Das ist der Knackpunkt, der entscheidende Punkt. Deshalb ist hier auch Bundesrat Schneider-Ammann gefragt, sich zu erklären, wie diese Bestimmungen, die nicht allzu weit gehen, aber die doch eine gewisse Substanz haben, umgesetzt werden. Bleiben sie toter Buchstabe, oder unternimmt man etwas, um sie auch konkret umzusetzen? Das ist am Schluss die entscheidende Frage, auch für die Betroffenen. Herr Stadler hat darauf hingewiesen: Es kommt bei schwerwiegender Verletzung von Menschenrechten, aber auch von Arbeitsrechten, darauf an, ob man schweigt oder ob man diese Fragen zur Sprache bringt.
Das ist das Entscheidende, d. h., es kommt eben darauf an, ob die Mittel, die das Abkommen nun erstmals so bringt, auch genutzt werden. Weil in diesem Zusammenhang auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf verwiesen wird, haben wir die Möglichkeiten, wenn wir bereit sind, solch schwerwiegende Verletzungen von fundamentalen Rechten eben auch zur Sprache zu bringen. Um diesen Punkt geht es hier.
Wir haben gehört, dass eine regelmässige Berichterstattung über die Umsetzung erfolgen soll. Das ist das eine, aber es braucht auch den Einbezug der Organisationen. Es ist entscheidend, dass das eben nicht nur in eine periodische, jährliche Berichterstattung mündet, sondern dass man die NGO und die Gewerkschaften, die mit diesen Fragen beschäftigt sind, einbezieht. Es ist auch vorgesehen, dass sich die tripartite Kommission für ILO-Angelegenheiten regelmässig damit befasst. Wenn das passiert, wenn diese Bestimmungen, die hier gegeben sind, nicht toter Buchstabe bleiben, sondern wenn das ein konkreter Ansatzpunkt ist, um auch die Menschenrechte und die fundamentalen Arbeitsrechte [PAGE 357] zu fördern, dann ist das eben mehr als nichts und dann bringt das Abkommen auch in dieser Richtung etwas und nicht nur bezüglich der wirtschaftlichen Interessen.
Eine Schlussbemerkung, gerade auch im Licht des besorgten Votums von Herrn Stadler: Man muss sich auch historisch Rechenschaft darüber geben, wie es in China zu Zeiten von Mao ausgesehen hat, als China vollkommen geschlossen war. War es da für die Menschen bezüglich der Menschenrechte, bezüglich der fundamentalen Arbeitsrechte besser? Die Antwort ergibt sich von selbst. Für uns und für die Umsetzung dieses Abkommens ist entscheidend, ob die Schweiz als kleines, aber wirtschaftlich nicht unbedeutendes Land - wir sind nicht so klein, wie wir uns gelegentlich selber auch darstellen - von diesen Mitteln Gebrauch macht, die das Abkommen einräumt. Wenn wir davon Gebrauch machen, spricht das für und nicht gegen das Abkommen.