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Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-06-13

Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-13

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, im KVG Anreize zu schaffen, damit der Beitritt zu einem Pflege- bzw. einem Fallmanagementprogramm, also einem sogenannten Case Management, für kostenintensive Patienten attraktiver wird. Die SGK Ihres Rates hat die Motion mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Nationalrat seinerseits hat die Motion am 5. März 2014 deutlich mit 122 zu 54 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen; dies auch vor dem Hintergrund der Erklärung von Bundesrat Berset im Nationalrat, der sich in der Debatte für eine Annahme offen gezeigt hat - ich komme noch darauf zurück.

Die effiziente und qualitätsbewusste Betreuung von kostenintensiven chronischkranken und multimorbiden Personen über die ganze Behandlungskette hinweg ist ein Anliegen, das in verschiedenen Kontexten immer wieder thematisiert wird. Dies war auch bei der vom Volk abgelehnten Vorlage zu Managed Care der Fall. Im vorliegenden Fall geht es aber nicht um einzelne Elemente von Managed Care, wie man das bei der Lektüre des Textes des Bundesrates glauben könnte, sondern um eine Form von Case Management der Versicherer, das im KVG nicht explizit geregelt ist. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission macht es Sinn, auch hier für die Verbesserung der Betreuung der betroffenen Personen spezielle Anreize zu schaffen.

Das heutige KVG bietet kaum Möglichkeiten für Krankenversicherungen, Anreize für Patienten zu schaffen, damit sich eine grössere Eigenverantwortung z. B. in der Behandlung lohnt. Mit dieser Motion soll dies grundsätzlich möglich werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz rechnen damit, dass der Effizienzmangel im Gesundheitswesen 6 bis 7 Milliarden Franken kostet. Die WHO schätzt, dass 50 Prozent der Chronischkranken ihre Medikamente nicht korrekt einnehmen. Bei Krankheiten wie Diabetes, hohem Blutdruck oder HIV sind die individuellen gesundheitlichen Folgen wie auch die finanziellen Folgen für die Allgemeinheit beträchtlich. Auch bei Patienten im hohen Alter oder allgemein bei Chronischkranken wären die Kosteneinsparungen beträchtlich, wenn sichergestellt werden könnte, dass sie die Anweisungen ihres Arztes in der Behandlungskette besser einhalten würden.

In der Schweiz bieten bereits heute verschiedene Krankenversicherungen und die Suva ihren besonders kostenintensiven Patienten Case-Management-Programme an. Die gezielte Betreuung und Begleitung ist zwar kostenintensiv, verhindert aber oft die Entwicklung einer Kostenspirale und hat positive Effekte sowohl für den betroffenen Patienten als auch für die Allgemeinheit. Erfolgreiche Krankenversicherer rechnen damit, dass für jeden im Fallmanagement-System investierten Franken 4 Franken gespart werden können. Case-Management-Systeme helfen den Patienten sehr oft, sich im Dickicht der verschiedenen Sozialversicherungen zurechtzufinden. Der Case Manager führt Patienten, welche aufgrund ihrer physischen Situation oftmals nicht die Kraft haben, sich zusätzlich mit der Gesundheitsbürokratie auseinanderzusetzen, durch den Koordinationsdschungel von UVG, IVG, KVG, Sozialhilfe usw. Indem der Case Manager alle Beteiligten an einen Tisch bringt, trägt er massgeblich zur Koordination der Sozialwerke und der medizinischen Versorgung bei und verringert die Fragmentierung im Gesundheitswesen. So wird auch den Schwächsten geholfen.

In der Kommission wurde aber auch die Befürchtung geäussert, dass eine Stigmatisierung von Chronischkranken erfolgen könnte. Zudem könne man die Leute ja nicht zwingen, die Behandlungsanweisungen einzuhalten. Allerdings gilt es hier zum einen zu bedenken, dass die Wahl eines solchen Case Managements freiwillig sein soll. Zum andern kann das KVG hier auf die kommenden technologischen Entwicklungen vorbereitet werden. Das Potenzial von E-Health-Anwendungen ist im Bereich der medizinischen Compliance enorm. Gerade bei Chronischkranken wird es in Zukunft einfacher sein, die Einhaltung von Behandlungsanweisungen zu überprüfen. Es gibt Diabetes-Apps, Fitness-Tracker und eine Überprüfung der Medikamenteneinnahme bei älteren Patienten; in all diesen Bereichen finden rasante Entwicklungen statt. Hier geht es darum, dass das KVG mit der Zeit geht und sich auf einen solchen Einsatz von Technologie einstellt. [PAGE 551]

Das heutige KVG verhindert Case-Management-Programme nicht. Es sieht aber auch keine Möglichkeit vor, erfolgreiches Case Management zu fördern. Das KVG soll Anreize vorsehen, damit Patienten mit hohen oder potenziell stark anwachsenden Kosten Fallmanagement-Programmen beitreten können, in welchen auch solche Technologien zum Einsatz kommen. Das Einverständnis des Patienten ist natürlich zwingend.

Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, dass der verfeinerte Risikoausgleich jetzt endlich beschlossene Sache ist. Er führt dazu, dass Krankenversicherer mit einem aktiven Beitrag zu einer guten, raschen Behandlung und Genesung der Patienten besser fahren als mit dem Abschieben schlechter Risiken und dem Anlocken gesunder junger Leute.

Das führt zu einer völlig neuen Rolle für die Krankenversicherung. Es ist für sie attraktiv, sich mit dem Behandlungspfad Chronischkranker zu beschäftigen. Die Anreize sind aufseiten der Krankenversicherung jetzt richtig gesetzt. Die Motion will erwirken, dass auf Patientenseite ähnliche Anreize gesetzt werden. So können Präventionsmassnahmen, welche für Patienten und Prämienzahler messbar wirksam sind, ihre Wirkung voll entfalten.

Ich habe es eingangs gesagt: Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Im Nationalrat wurde die Motion klar angenommen; ich habe darüber informiert. In der ständerätlichen SGK wurde ausgeführt, dass die Arbeiten im Bundesamt für Gesundheit in diese Richtung laufen. Die Motion behindert also die vom Bundesrat angedachten Entwicklungen nicht. Sie, Herr Bundesrat Berset, haben sich in der Debatte des Nationalrates ja offen für die Motion gezeigt, als Sie den Motionstext nochmals vor sich hatten und ihn nochmals gelesen haben. Sie haben auch bestätigt, dass die Motion im Einklang mit den Arbeiten des Bundesrates steht. Ich erlaube mir, Sie zu zitieren. Sie haben in der nationalrätlichen Debatte gesagt: "J'ai vu - je dois bien le reconnaître ici en lisant son libellé exact - que cette motion était rédigée de manière assez ouverte et qu'en soi elle ne s'opposait pas à la poursuite des travaux que nous menons. Nous devons aller ici dans la même direction." (AB 2014 N 113)

Die Offenheit der Formulierung der Motion und die im Nationalrat von Bundesrat Berset geäusserte Offenheit haben letztlich auch dazu geführt, dass die SGK-SR Ihnen mehrheitlich empfiehlt, die Motion anzunehmen.