AB 162958
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-05-08
Wortprotokoll
Art. 31
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
[VS]
Neuer Antrag der Mehrheit
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf WAK-NR
[VS]
Neuer Antrag der Minderheit
(Caroni, Flach, Germanier, Maier Thomas, Müller Philipp, Noser)
Abs. 2
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
[VS]
Antrag Landolt
Abs. 1
... verlassen. Sie fordert von der Konsumentin oder dem Konsumenten zumindest den Auszug aus dem Betreibungsregister und den Lohnnachweis ein oder, wenn keine unselbstständige Tätigkeit vorliegt, sonstige Dokumente, die über deren oder dessen Einkommen Auskunft geben.
Schriftliche Begründung
Der Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, insbesondere auch von jungen Konsumentinnen und Konsumenten, vor missbräuchlicher bzw. fahrlässiger Kreditvergabe kann nicht primär über Werbeverbote oder -einschränkungen erreicht werden. Vielmehr gilt es, wirksame Anforderungen an die Kreditvergabe zu definieren. Ein seriöses, sorgfältig handelndes Kreditinstitut wird - auch im eigenen Interesse - eine Bonitätsprüfung auf der Basis von Betreibungsauszug und Lohnnachweis vornehmen. Eine im Gesetz vorgeschlagene Kann-Formulierung wird diese Institute kaum einschränken, während die Minderheit der weniger verantwortungsvollen Institute bei einer Kann-Formulierung genau auf diese Abklärungen verzichten wird. Daran würde auch die Selbstregulierung der Branche nichts ändern. Es gilt deshalb, diesen Artikel griffiger zu formulieren, da es sich um einen Bereich handelt, der wesentlich wirksamer ist als Werbeverbote oder -einschränkungen.
[VS]
Art. 31
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
[VS]
Nouvelle proposition de la majorité
Al. 2
Adhérer au projet CER-CN
[VS]
Nouvelle proposition de la minorité
(Caroni, Flach, Germanier, Maier Thomas, Müller Philipp, Noser)
Al. 2
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
[VS]
Proposition Landolt
Al. 1
... art. 30 al. 1). Il exige du consommateur qu'il lui fournisse au moins un extrait du registre des poursuites et une attestation de salaire ou, s'il n'exerce pas d'activité dépendante, d'autres documents attestant de ses revenus.