Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-11
Wortprotokoll
Eine Neustrukturierung im Asylbereich schaffen Sie nicht von einem Tag auf den anderen. Das bedingt eine grundsätzlich neue oder andere Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden und hat viele Implikationen, logistische wie juristische. Deshalb wäre es eben falsch zu meinen, wir könnten den Asylbereich von einem Tag auf den anderen neu strukturieren. Ich glaube aber, sagen zu dürfen, dass wir bereits ein gutes Stück Weg zurückgelegt haben, und zwar gerade auch dank der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes, die ja Gegenstand der heutigen Sitzung sind.
Einfach kurz zur Erinnerung: Es war das Parlament, das den Bundesrat beauftragt hat, neue Lösungsansätze vorzuschlagen, immer mit dem Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen. Mein Departement hat dann einen Vorschlag unterbreitet, wonach die Mehrheit der Asylgesuche in Zukunft rasch in Zentren des Bundes behandelt werden soll. Das Parlament hat den Bundesrat in der Folge beauftragt, eine neue Vorlage zur Beschleunigung der Asylverfahren auszuarbeiten. Herr Ständerat Engler hat es gesagt: Letzten Mittwoch hat der Bundesrat diese Botschaft verabschiedet. Nebst diesen gesetzlichen Arbeiten, die jetzt auch fortgesetzt werden, laufen auch die operationellen Vorbereitungsarbeiten zur Neustrukturierung auf Hochtouren.
Etwas muss uns bewusst sein: Der Asylbereich ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten. Alle diese Akteure haben sich an zwei nationalen Asylkonferenzen seit Anfang 2013 eben auf die organisatorischen Eckwerte der Neustrukturierung geeinigt. Sie haben ein Regionenmodell für die Standorte der zukünftigen Bundeszentren verabschiedet, und sie haben eine Kompensationsregelung für die künftigen Aufgaben der Kantone verabschiedet. Es gibt eben Verschiebungen: Was bedeutet es für die anderen Kantone in der Region, wenn die Bundeszentren in gewissen Kantonen sind? Da braucht es ein neues Kompensationsmodell für die Kantone. All diese Entscheide wurden an den beiden Asylkonferenzen einstimmig beschlossen.
Es ist ein grosser Erfolg, dass sich alle Kantone mit dem Bund, mit den Städten und mit den Gemeinden darauf geeinigt haben, wie das Konzept aussehen soll. Und zur Bemerkung, dass das Zeit brauche: Der Föderalismus braucht immer Zeit, immer. Aber das ist wichtig, weil diese Entscheide dann gut und breit abgestützt sind. Auf dieser Basis führt das Bundesamt für Migration Gespräche über die künftigen Standorte von Bundeszentren, wobei dann auch die Gemeinden frühzeitig einbezogen werden sollen.
Herr Ständerat Minder, Sie haben gesagt, wir müssten einen der drei Punkte, die markante Beschleunigung der Verfahren, forcieren. Ja, das ist Inhalt der Vorlage, genau auf diesem Weg sind wir. Wir sollen die Bettenkapazitäten erhöhen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich in Ihren Kantonen engagieren, dass diese Standorte gefunden werden. Es ist schon sehr einfach zu sagen, der Bund solle endlich die Standorte finden, und dann sind es in jedem Kanton und in jeder Gemeinde immer die gleichen Parteien, die sich vehement dagegen wehren, dass irgendwo irgendein Zentrum irgendeinmal eröffnet werden kann. Das ist schon ein bisschen widersprüchlich. Es gibt ja immer Widerstand am Anfang, aber das Gute daran ist: Wenn das Zentrum einmal geöffnet ist - wo sind dann die Probleme? Sagen Sie mir das. Es gibt natürlich immer Probleme hier und dort, aber ich habe von keinen weiteren gehört. Ich kenne im Moment keinen einzigen Standort, wo sich die Bevölkerung nach wie vor vehement wehrt. Aber helfen Sie uns, unterstützen Sie uns, damit wir diese Standorte mit den Gemeinden und Kantonen finden!
Darum geht es. Es ist nicht einfach das Problem des Bundesrates, wenn die Standorte schwierig zu finden sind, es ist unser aller Problem. Ich denke, das muss man in diesem Land endlich begreifen. Wir haben ja ein Konzept - aber wenn wir in dieser Frage weiterkommen wollen, dann müssen auch alle mitmachen, dann müssen alle Verantwortung übernehmen. Ich bin zuversichtlich, denn die Kantone haben sich an der letzten Asylkonferenz einstimmig verpflichtet, in den sechs Regionen Standorte zu suchen und mit dem BFM zusammen zu erarbeiten, welche Standorte geeignet sind. Es gibt Regionen, wo das sehr gut und sehr konstruktiv läuft, und es gibt Regionen, wo es immer noch schwierig ist. Aber ich bin zuversichtlich, denn am Schluss ist es im Interesse von allen, wirklich von allen. Wenn man das begreift, denke ich, werden wir die Standorte auch finden.
Der Testbetrieb konnte am 6. Januar dieses Jahres eröffnet werden. Es stimmt schon - ich habe Verständnis für die Bemerkung von Herrn Engler -: Der Versuch läuft noch, man probiert noch aus, und gleichzeitig macht man schon die Gesetzgebung. Erstens liegen aber bereits erste Zwischenresultate vor. Sie werden - die Kommissionspräsidentin hat es gesagt - das Testzentrum besuchen und vor Ort mit den Leuten sprechen können, und Ende Jahr wird ein Zwischenbericht mit ersten Resultaten vorliegen.
Was ich Ihnen heute schon sagen kann: Erstens hat sich die Befürchtung, dass die unentgeltliche Rechtsvertretung zu [PAGE 761] einer Flut von Rekursen führt, zumindest bisher nicht bewahrheitet - im Gegenteil, die Rekursquote ist tiefer als in den üblichen Verfahren. Zweitens müssen wir immer im Auge behalten: Wenn wir die Verfahren massiv beschleunigen - und wir beschleunigen sie massiv -, es am Schluss aber regelmässig einen Rekurs gibt und der Rekurs vom Bundesverwaltungsgericht unterstützt wird, ist die Beschleunigung dahin. Deshalb haben wir ein grosses Interesse daran, dass die Entscheide so gefällt werden, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverwaltungsgericht die Entscheide unterstützt, hoch ist. Nur so haben wir ein beschleunigtes Verfahren. Deshalb ist diese Rechtsvertretung so wichtig. Aber darüber werden Sie diskutieren; Sie werden in der Kommission erste Resultate hören.
Zudem probieren wir jetzt im Testzentrum natürlich vor allem auch logistische, operative Massnahmen aus: Wie bewährt sich das, wenn alle Akteure vor Ort sind? Was Sie hingegen im Gesetz festhalten werden, sind Fristen, das Plangenehmigungsverfahren - also Grundvoraussetzungen, damit diese Beschleunigung überhaupt möglich ist. Von daher, denke ich, verträgt es sich; doch wir werden selbstverständlich alles dafür tun, dass Sie in Kenntnis aller bereits vorhandenen Informationen dann Ihre Entscheidungen fällen können.
Nun, es ist auch in der Zwischenzeit nicht nichts gelaufen. Wir haben im Rahmen der Verordnung - aufgrund dieser dringlichen Änderungen, die Sie beschlossen haben - die Haftplatzfinanzierung festgelegt. Das heisst, dass der Bund die Kantone in Zukunft finanziell bei der Finanzierung von Administrativhaftplätzen wird unterstützen können; man soll dort jetzt diese Engpässe beseitigen. Die Grundlagen hat der Bund also gelegt, jetzt müssen die Kantone handeln, ist dieser Asylbereich doch eine Hand-in-Hand-Aufgabe. Wir können, denke ich, dank der dringlichen Massnahmen auch die Beschäftigungsprogramme finanzieren. In den vergangenen Monaten ist nämlich sehr viel gearbeitet worden, immer mit dem Ziel, dieser umfassenden Neustrukturierung näher zu kommen.
Heute geht es bei Ihrem Entscheid nur darum, diese dringlichen Massnahmen, diese dringlichen Änderungen zu verlängern. Sie führen damit das dringliche Recht in ordentliches Recht über: Das sage ich, damit das auch geklärt ist. Es heisst zwar noch "dringliche Änderungen", aber es handelt sich bei Ihrem heutigen Beschluss um eine Überführung in ordentliches Recht, wenn auch befristet auf fünf Jahre. Das ist der Inhalt Ihres heutigen Entscheides.
Der Nationalrat hat dieser Verlängerung zugestimmt. Ich bitte Sie, dieser Verlängerung ebenfalls zuzustimmen. Das einzige Problem ist nämlich, dass die heute vorhandenen Massnahmen im September 2015 auslaufen werden. Wir wissen nicht, ob die Neustrukturierungsvorlage bis dahin in Kraft ist, es ist eher unwahrscheinlich. Wir wollen einfach, dass keine Lücke zwischen den dringlichen Änderungen und der Neustrukturierungsvorlage entsteht. Sie haben heute also zu entscheiden, ob die dringlichen Änderungen während fünf Jahren im ordentlichen Recht fortgesetzt werden sollen, damit keine Lücke entsteht.
Mit diesen Ausführungen habe ich, so glaube und hoffe ich, auch die Fragen von Herrn Ständerat Engler beantwortet.
Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission und der Verlängerung dieser dringlichen Massnahmen zuzustimmen.