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AB 162988

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt uns eine Verlängerung der befristeten dringlichen Änderungen des Asylgesetzes vor, dies, um eine allfällige Lücke bis zur Inkraftsetzung der Neustrukturierung des Asylbereichs zu vermeiden. Sie erinnern sich sicher noch an die dringliche Vorlage, die am 29. September 2012, also vor zwei Jahren, in Kraft gesetzt wurde und in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2013 von 78 Prozent der Bevölkerung bestätigt wurde.

Diese dringlichen Änderungen sind ein gewichtiger Schritt für eine grundlegende Neustrukturierung des Asylbereiches und haben sich, soweit man das heute beurteilen kann, auch schon bewährt. Sie sind aber, und hier kommt das Aber, durch ihre Befristung nur bis zum 28. September 2015 gültig, also jetzt noch ein Jahr. Sie sollten aber nahtlos in die neue Asylvorlage aufgenommen und damit in ordentliches Recht überführt werden. Allerdings ist der Zeitbedarf für diese Asylvorlage noch offen. Wir werden uns als Erstrat dann in der Kommission mit ihr auseinandersetzen.

Darum beantragt der Bundesrat eine Verlängerung des dringlichen Bundesbeschlusses um vier Jahre, also bis zum 28. September 2019. Der Nationalrat hat dieser Vorlage mit 116 zu 0 Stimmen bei 52 Enthaltungen zugestimmt.

Ihre Kommission bittet Sie mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Vorlage ebenfalls zuzustimmen.