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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-09-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-09-11

Wortprotokoll

Es ist irgendetwas an mir vorbeigegangen, es tut mir leid, aber in der Frage zur Differenzbereinigung hat der Bundesrat eine andere Meinung. Er beantragt Ihnen, hier an Ihrem Beschluss festzuhalten und auf dieses Differenzbereinigungsverfahren, wie es Ihnen der Nationalrat und jetzt auch Ihre Kommission vorschlagen, nicht einzusteigen. Ich bin der Meinung, dass eine Einigungskonferenz zu dieser Frage, auch wenn es frühmorgens ist, gut investierte Zeit ist.

Ich möchte, wenn ich darf, die Haltung des Bundesrates doch noch kurz begründen: Mit dem ersten Kompromiss kann der Bundesrat leben. Ich möchte aber einfach nochmals in Erinnerung rufen, dass es bei der vorläufigen Anwendung eines völkerrechtlichen Vertrages erstens um wichtige Interessen der Schweiz geht - nicht um irgendetwas. Und es geht zweitens - das ist eben ein wichtiger Punkt - um eine gewisse Dringlichkeit; es muss Dringlichkeit vorhanden sein. Eine Differenzbereinigung in einer solchen dringlichen Angelegenheit ist nicht wirklich sinnvoll, wie auch die Ausführungen des Kommissionspräsidenten gezeigt haben, und dies trotz seiner Bemühungen, das Verfahren einfach und verständlich darzulegen. Noch einmal: Wenn es um wichtige Interessen der Schweiz geht und diese besondere Dringlichkeit vorhanden ist, bräuchte es doch sehr, sehr gewichtige Gründe, um mit einem Differenzbereinigungsverfahren zu riskieren, dass eine schnelle Entscheidung nicht mehr möglich ist.

Ich bin der Meinung, dass Sie hier noch einmal an Ihrem Beschluss festhalten, Ihre ursprünglichen Überlegungen beibehalten und versuchen sollten, auch den Nationalrat von diesen Überlegungen zu überzeugen. Ich kann mir auch vorstellen, dass dies noch gelingen könnte. Wenn Sie allerdings jetzt auf dieses Differenzbereinigungsverfahren auch einsteigen, scheint es mir einfach zwingend - das möchte ich zuhanden der Materialien hier festhalten -, dass die Kommissionen dann in der Lage sein müssen, sehr rasche Entscheidungen zu fällen. Sie wissen, dass dies in unserem politischen System nicht unbedingt gegeben ist. In solchen Fällen muss es aber möglich sein, rasch Kommissionssitzungen einzuberufen, allenfalls auch zwischen den Sessionen, was unter Umständen einfach schwierig sein kann.

Sie haben mit dieser Vorlage jetzt schon davon Abstand genommen, dass der Bundesrat nur die Kommissionspräsidien konsultieren kann; das ist mit dieser Vorlage jetzt auch nicht mehr möglich. Jetzt müssen beide Kommissionen konsultiert werden. Es ist richtig, sie können beide ablehnen, und dann wird der Bundesrat auf eine vorläufige Anwendung verzichten. Dass Sie jetzt aber bei Fragen, für welche ja zwingend immer beide Kommissionen konsultiert werden, noch diese Differenzbereinigung einführen wollen, ist aus meiner Sicht wirklich nicht einleuchtend und auch nicht sinnvoll. Deshalb würde ich gerne eine Abstimmung beantragen.

Ich beantrage Ihnen, dass Sie an Ihrem ursprünglichen Vorschlag festhalten und auf diese Differenzbereinigung verzichten.