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Fetz Anita · Ständerat · 2011-12-19

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-19

Wortprotokoll

Ich begründe den Minderheitsantrag auf Rückweisung, doch zuerst eine Vorbemerkung: Wir unterstützen das Ziel, die IV zu sanieren und die 15 Milliarden Franken Schulden an die AHV zurückzuzahlen. Das ist klar. Weshalb also der Rückweisungsantrag?

Wir halten die Ausgestaltung der IV-Revision 6b für überhastet und auch unseriös. Weshalb? Erstens wurden die vorhergehenden Revisionen, also 5 und 6a, nicht ausgewertet. Die Revision 6a tritt ja auf den 1. Januar 2012 überhaupt erst in Kraft. Das heisst, wir haben keine Ahnung, ob die geplante Integration von 17 000 IV-Rentnerinnen und -Rentnern gelingen wird. Das ist die Aufgabe der Arbeitgeber, und wir wollen mindestens ein Jahr abwarten, ob da auch wirklich etwas geschieht. Es ist viel versprochen worden, aber wir wissen immer noch nicht, ob im ersten Arbeitsmarkt effektiv so viele Stellen für IV-Rentner und -Rentnerinnen vorhanden sind. Auch die 5. IV-Revision, die seit 2008 in Kraft ist, ist noch nicht evaluiert. Insbesondere wissen wir nicht, ob die millionenschweren Integrationsmassnahmen, die wir in den Revisionen 5, aber auch 6a beschlossen haben, effektiv wirken. Wenn man die Grundlagen für eine Revision nicht hat, ist es unseriös, sozusagen überschiessend weiterzureformieren, ohne die effektiven Daten und Fakten vorliegen zu haben. Diese Grundlagen soll uns der Bundesrat noch nachliefern.

Es gibt einen zweiten Grund, warum wir für eine Rückweisung sind: Es geht um das stufenlose Rentensystem. Aus meiner Sicht ist das im Prinzip machbar, allerdings wird es in der Vorlage so ausgestaltet, dass wirklich einseitig auf dem Buckel der Schwerbehinderten gespart wird. Es ist nämlich so, dass man neu erst mit einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent statt wie heute mit einem solchen von 70 Prozent eine volle IV-Rente bekommt. Ich sehe keinen einzigen sachlichen Grund, das zu ändern, ausser dass man Einsparungen machen will.

Bei Prozentzahlen tönt es immer so harmlos: Zehn Prozent weniger, das ist ja nicht so schlimm. Zur Erinnerung: Die minimale IV-Rente beträgt 1160 Franken. Stellen Sie sich vor, da kürzt man nochmals 10 Prozent weg. Die Maximalrente ist mit 2320 Franken auch nicht umwerfend. Bei diesen kleinen Beträgen hat jede Kürzung gravierende Auswirkungen. Es findet nichts anderes als eine Verschiebung der Kosten von der IV hin zu den Ergänzungsleistungen statt. Wie Sie wissen, werden die Ergänzungsleistungen mehrheitlich durch die Kantone finanziert. Das ist also wieder eine Vorlage, die die Kosten zu einem grossen Teil auf die Kantone verschiebt. Das hat schon in der letzten Legislatur Schule gemacht. Ich habe einmal zusammengerechnet, was für ein Betrag in der letzten Legislatur bei verschiedenen Sparmassnahmen im Prinzip nicht eingespart, sondern einfach zu den Kantonen und Gemeinden verschoben worden ist: Ich bin auf einen Betrag von 800 Millionen Franken gekommen. Das ist mit ein Grund, warum wir hier Rückweisung beantragen.

Die Ausgestaltung des stufenlosen Rentensystems wirkt manipulativ zuungunsten der betroffenen Behinderten. Sie müssen mir vor allem sagen, wie jemand, der behindert ist, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine 20-Prozent-Stelle finden soll - das ist ja die Idee, wenn er erst ab 80 Prozent eine Vollrente erhält. Sie alle wissen, dass es auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht einfach ist, eine 20- oder 30-Prozent-Stelle zu finden, auch wenn man nicht behindert ist. Hier ist also zu wenig nachgedacht worden. In der Theorie scheint das stufenlose Rentensystem gut, aber in der praktischen Ausgestaltung und Umsetzung ist es dann wenig überzeugend und wird auch hier eine Kostenverschiebung auf die Kantone bewirken.

Der dritte Grund: Sehr unglücklich ist die Neudefinition des Rentenanspruchs. Diese finde ich sehr fragwürdig, und sie macht, meine ich, die IV als Sozialversicherung auch etwas unglaubwürdig. Bisher war die Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für eine IV-Rente - so weit, so klar. Neu soll es die Eingliederungsunfähigkeit sein. Jetzt müssen Sie sich einmal überlegen, was das in der Praxis hiesse. Faktisch hiesse das, dass praktisch alle IV-Versicherten - wir alle könnten ja irgendwann mal betroffen sein - in eine Endlosschlaufe von medizinischen Abklärungen und Abklärungen zur Arbeitseinsatzfähigkeit manövriert würden und es eigentlich nie ganz klar wäre, wann jemand eingliederungsunfähig ist. Das ist ein extremer Gummibegriff! Wir wollen die alte Variante, dass nämlich Arbeitsunfähigkeit die Voraussetzung für eine IV-Rente ist. Alles andere würde einem Sozialversicherungssystem - und ein solches haben wir, immerhin bezahlen wir alle Beiträge an diese Versicherung - widersprechen; darum muss dies klar sein.

Ich habe manchmal auch den Verdacht, dass man es mit den vielen Millionen Franken für die Integrationsmassnahmen eigentlich gut meint; aber auf der praktischen Ebene bleibt dann alles wieder daran hängen, dass es auf dem ersten Arbeitsmarkt einfach keine Bereitschaft gibt, behinderte Leute anzustellen. Diese Neudefinition heisst also: Wer keine Anstellung findet, hat einfach keine Rente und bleibt dann ewig in der Abklärungsschlaufe. Das überzeugt nicht. Das ist vielleicht für die Integrationsindustrie interessant, aber nicht für die betroffenen Menschen.

Ein vierter und letzter Grund, der uns zum Rückweisungsantrag bewogen hat, sind die Finanzen. Immerhin wird die IV dieses Jahr zum ersten Mal schwarze Zahlen liefern, und zwar sehr viel früher als erwartet. Es ist auch kein Wunder, dass die schwarzen Zahlen - das war ja das Ziel der Übung - schneller kommen, weil in den letzten vier Jahren auf Kosten der Behinderten etwa 750 Millionen Franken pro [PAGE 1192] Jahr eingespart wurden. Aber ich meine, dass diese schwarzen Zahlen und der Trend nachhaltig sind. Dies sollte uns dazu veranlassen, das Ganze nochmals zu überprüfen und zu evaluieren, weil wir genügend Zeit haben und nicht gedrängt werden von einem Defizit, das unabsehbar ist. Nach dem mittleren Szenario des Bundesrates wird die IV 2012 beim strukturellen Defizit den Turnaround definitiv geschafft haben - definitiv. Ab dann wird sie also im Plus sein und Gewinne machen und auch schon erste Rückzahlungen der Schulden an die AHV machen können.

Es war übrigens nie die politische Auflage der Volksabstimmung, das Defizit subito abzubauen: Die Auflage war, das strukturelle Defizit wegzubekommen. Natürlich wollen wir alle die Schulden auch abbauen. Aber da gibt es grosse Unterschiede, ob man das subito macht und auf wessen Kosten man es macht; darüber kann man sich auch noch unterhalten.

Beim Schuldenabbau gibt es zwei Möglichkeiten, zwei Wege: Beim ersten Weg machen wir einen kontinuierlichen Schuldenabbau über die Überschüsse, die, wie gesagt, ab 2012 kommen und über die nächsten Jahre nachhaltig sein werden. Dann werden die Schulden mit dieser Revision 6b im Jahr 2025 abgebaut sein. Ohne diese Revision wird es einfach sechs Jahre länger gehen, was nun echt keine Katastrophe ist.

Es gäbe aber auch noch einen zweiten, sehr viel schnelleren Weg: einen raschen Schuldenabbau durch den Bund. Heute bezahlt der Bund für die Verzinsung der IV-Schulden bei der AHV. Es wäre wesentlich günstiger, wenn der Bund diesen Beitrag sofort an die AHV überweisen würde, weil dann sehr viel Geld für die Verzinsung gespart werden könnte. Jetzt fragen Sie natürlich berechtigterweise, woher wir denn das Geld nehmen sollen. Zurzeit liegen auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse 15 Milliarden Franken. Es wäre keine Sache, die Schulden rasch abzubauen und entsprechend Gelder für die Verzinsung einzusparen. Das wäre auch ein denkbarer Weg.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Schuldenbremse: Wir haben die Schuldenbremse nicht zu einem Teil des Rückweisungsantrages gemacht. Persönlich habe ich im Prinzip nichts gegen eine Schuldenbremse, wir kennen sie bereits aus der Arbeitslosenversicherung. Allerdings ist die Ausgestaltung sehr einseitig ausgefallen, der Interventionsmechanismus ist zu eingeschränkt. Vor allem die unbefristete Aushebelung der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung ist nicht akzeptabel. Dazu können wir auf keinen Fall Ja sagen.

Fazit: Ich beantrage Ihnen Rückweisung des Geschäftes an den Bundesrat, erstens weil das ein Gebot der Stunde ist, da die Wirkung der Revisionen 5 und 6a noch nicht abgeklärt worden ist - das ist unseriös -; zweitens weil das stufenlose Rentensystem zuungunsten der Schwerbehinderten interpretiert wird und es dafür keinen sachlichen Grund gibt; drittens weil es keinen dringlichen Grund gibt, so hektisch zu legiferieren, da die IV bereits in diesem Jahr schwarze Zahlen schreibt. Wir wollen nicht, dass die Behinderten sozusagen auf Vorrat geschröpft werden.

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