Stamm Luzi · Nationalrat · 2011-09-27
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-27
Wortprotokoll
Um das Ergebnis bezüglich der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes vorwegzunehmen: Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Vorerst sah das nicht so aus. An der Sitzung vom 24. und 25. März 2011 wurde nach einer kurzen Diskussion ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen, dies, nachdem wir Experten angehört hatten, Experten vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, von Swissmem, von den Wirtschaftsprüfern usw.
Wie gesagt, zuerst war Eintreten unbestritten, und auch ich mache einige Ausführungen zur Frage, was die Vorlage eigentlich wollte: Nach dem Zusammenbruch der Swissair vor genau zehn Jahren war der Bundesrat gebeten worden, zu prüfen, ob das SchKG revisionsbedürftig sei. Der Bundesrat kam - selbstverständlich nach Einbezug der entsprechenden Experten - zum Schluss, es bestehe ein gewisser Revisionsbedarf, wobei schon die zuständige Bundesrätin vor zu hohen Erwartungen warnte: Wenn ein Unternehmen langfristig nur geringe Erfolgschancen hat, ist es wahrscheinlich so oder so nicht zu retten. Die Verwaltung wies darauf hin, dass wir von rund 5 Prozent der gesamten Konkurse sprechen, bei 95 Prozent ist ohnehin nichts mehr zu holen. Wir reden also von den 5 Prozent, bei denen vielleicht etwas erreicht werden kann, bei denen vielleicht eine Weiterführung der Gesellschaft ermöglicht würde. Das kann allerdings sehr grosse Unternehmen betreffen.
Schon bei der Totalrevision des SchKG 1997 war erstmals das Ziel definiert worden, dass nicht nur eine geordnete Liquidation möglich sein soll, sondern dass auch gezielt Sanierungen begünstigt werden sollen. An diesem Grundsatz wollten Bundesrat und Verwaltung mit der jetzt geplanten Revision festhalten. Die 1997 eingeführte Regelung habe sich grundsätzlich bewährt; die Mitglieder der Expertengruppe, die nach dem Fall Swissair gebildet worden sei, hätten in den letzten zehn Jahren allerdings konkrete Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Es wäre also heute keine grundsätzliche Neuausrichtung geplant gewesen, sondern nur eine Reihe von punktuellen Verbesserungen. Der zentrale Grundgedanke bei dieser jetzigen Revision wäre gewesen, dass die Nachlassstundung neu nicht mehr zwingend in einem Nachlassvertrag oder in einem Konkurs enden, sondern dass sie auch zu reinen Stundungszwecken möglich sein soll, also dass derjenige ein Nachlassgesuch stellen kann, welcher seinen Gläubigern keinen Nachlassvertrag vorschlagen möchte, sondern welcher eine Sanierung beabsichtigt.
Ein kurzes Wort zu den Arbeitnehmern - mit ein Grund, weshalb von der Mehrheit jetzt Nichteintreten beantragt wird -: Bereits bei den Expertenanhörungen hatten wir [PAGE 1701] hierzu Ausführungen. Es gab Elemente, z. B. eine gewisse Sozialplanpflicht, die eher zugunsten der Arbeitnehmerrechte gesprochen hätten. Auf der anderen Seite, Stichwort "Artikel 333 OR", hätte die Modifizierung im Nachlassverfahren dazu geführt, dass die Arbeitnehmer schlechtergestellt werden.
Ich habe es gesagt: In der ersten Sitzung war Eintreten unbestritten. In der zweiten Sitzung vom 23./24. Juni 2011 sah es dann anders aus, wie mein Vorredner gesagt hat. Von den verschiedenen politischen Seiten sagten die einen, es sei ohnehin nicht zweckdienlich, diese Neuerungen einzuführen. Wenn der Unternehmer zu langsam reagiere, dann nützten die besten Gesetzesänderungen nichts. Es sei nicht eine Frage des Gesetzes, sondern eine Frage des Unternehmers. Das Grundproblem, mit dem wir im geltenden Recht zu kämpfen haben, bestehe darin, dass das förmliche Sanierungsverfahren zu spät eingeleitet wird. In der Stunde der Not beschränke sich der Verwaltungsrat erfahrungsgemäss auf hektische Aktivitäten, bis der letzte Franken verbraucht ist, und dann sei es eben zu spät; das sei keine Frage von Gesetzesänderungen. Es herrschte in der Kommission auch eine gewisse Meinung vor, man müsse im Obligationenrecht eine Änderung vornehmen. Herr Präsident, ich kürze ab und komme zum Ende: Von der anderen politischen Seite her standen die Arbeitnehmer im Vordergrund, das habe ich bereits erwähnt.
Wie dem auch sei, mit 15 zu 9 Stimmen wurde Nichteintreten beschlossen. Die Minderheit der Kommission beantragt, auf die Sache einzutreten.