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Schenker Silvia · Nationalrat · 2011-09-27

Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-09-27

Wortprotokoll

Personenbezogene Gesundheitsdaten bedeuten für die Versicherer Wissen und damit Macht und vor allem Geld. Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern er ist in einem Artikel über den Schutz von Gesundheitsdaten zu finden. Gesundheitsdaten sind hochsensible Daten. Es ist unsere Pflicht als Volksvertreterinnen und Volksvertreter, im Sinne der Bevölkerung zu entscheiden, wenn es um diese höchst persönlichen und hochsensiblen Daten geht.

Ich beantrage Ihnen namens der Minderheit, die Absätze 3bis und 4 nicht gemäss dem Entwurf des Bundesrates in Artikel 42 aufzunehmen, sondern bei der ursprünglichen Fassung der Kommission zu bleiben, dies aus zwei Gründen:

1. Es geht um die Art und Weise des Vorgehens. Wir haben letzte Woche in einer Morgensitzung während 45 Minuten über diesen Antrag des Bundesrates gesprochen. Wir hatten demzufolge weder die Zeit noch die Möglichkeit, uns fundiert mit dem Thema auseinanderzusetzen. Insbesondere hatten wir keine Gelegenheit, mit den Konfliktparteien in dieser Angelegenheit - das sind auf der einen Seite die Krankenkassen und auf der anderen Seite die Leistungserbringer bzw. H plus - zu sprechen. Die Parteien konnten sich nicht auf ein Vorgehen bezüglich Datenübermittlung einigen. Gemäss einem Schreiben von H plus, das Ihnen ebenfalls vorliegt, ist noch ein Prozess im Gange, in dem sich die bereits erwähnten Partner auf ein Vorgehen einigen sollen. Es ist befremdlich, dass der Bundesrat während dieses Prozesses in einer Hauruck-Übung eine Gesetzesbestimmung in eine Vorlage aufnimmt, die einem anderen Thema, nämlich der Frage des Tarmed, gewidmet ist.

2. Wie bereits eingangs erwähnt, handelt es sich bei Gesundheitsdaten um sehr heikle Daten. Dass der Datenschutz im Gesundheitswesen vor allem bei den Krankenkassen nicht so hochgehalten wird, wie es eigentlich der Fall sein sollte, ist wiederholt thematisiert worden. Die Bevölkerung hat die aus meiner Sicht berechtigte Angst, dass es zum gläsernen Patienten kommt. Die neue Spitalfinanzierung, die Einführung von Fallpauschalen, E-Health usw. führen zu einem vermehrten Austausch von Gesundheitsdaten - so schnell sind diese Daten, die höchstens in die Hände von Vertrauensärzten gehören, weitergegeben und dann archiviert!

Es ist unsere Pflicht als Gesetzgeber, das Recht der Bevölkerung auf Schutz der Privatsphäre zu wahren. Es gibt grosse Bedenken, ob das Prinzip der Verhältnismässigkeit, das in der Stellungnahme des Bundesrates erwähnt wird, dem Schutz der Daten wirklich genügend Rechnung trägt. Weil wir das in diesem Fall nicht wissen und weil wir uns im Zweifelsfall klar hinter die berechtigten Anliegen der Patientinnen und Patienten stellen, lehnen wir von der Minderheit diese Bestimmung ab. Ich möchte festhalten, dass wir uns nicht grundsätzlich gegen eine Regelung durch den Bund aussprechen, wir wollen sie aber nicht so und nicht jetzt.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.