Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-20
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen zuerst für diese lebhafte Debatte danken. Ich möchte Ihnen auch danken für Ihre guten und gutgemeinten Vorschläge, und ich möchte Ihnen auch danken für das Angebot, den Bundesrat bei seinen weiteren Arbeiten zu unterstützen. Es sind heute im Wesentlichen vier Fragenkomplexe angesprochen worden, und darauf möchte ich eingehen:
1. Wie sieht der weitere Zeitplan für die Umsetzung dieser neuen Verfassungsbestimmung aus?
2. Welche Anspruchspersonen und -gruppen werden einbezogen, wann und wie erfolgt dieser Einbezug?
3. Wie wurde und wird die EU informiert, wie sehen die diesbezüglichen Verhandlungen aus? [PAGE 488]
4. Welches sind die Auswirkungen dieser neuen Verfassungsbestimmungen auf andere Abkommen, wie sieht hier das weitere Vorgehen aus?
Zum ersten Fragenkomplex: Für die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen ist eine Frist von drei Jahren festgelegt. Mit der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen wird eine grundlegende Änderung des schweizerischen Zulassungssystems erfolgen. Es wird deswegen ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchgeführt, und dieses gewährleistet die erforderliche Sorgfalt für dieses grosse Gesetzesprojekt. Der Bundesrat hat die Arbeiten rasch an die Hand genommen, und er ist bestrebt, den Verfassungsauftrag innerhalb der gesetzten Dreijahresfrist zu erfüllen.
Zum zweiten Fragenkomplex: Bis Ende Juni 2014 soll ein Umsetzungskonzept vorliegen. Der Bundesrat hat mein Departement zusammen mit dem EDA und dem WBF beauftragt, ein solches Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Eine technische Arbeitsgruppe wird in diese Arbeit einbezogen. Diese technische Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus den Sozialpartnern, aus den vollziehenden Behörden von Kantonen und Gemeinden sowie aus den betroffenen Departementen und Ämtern. Diese Expertengruppe ist nicht eine Verhandlungsrunde, sondern bietet fachliche Unterstützung. In dieser Phase werden zudem weitere interessierte Kreise angehört.
Es wurde die Frage gestellt, warum der Bundesrat diesmal keine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, wie er es damals bei der Umsetzungsarbeit für die Ausschaffungs-Initiative gemacht hat. Es gibt zwischen der Ausschaffungs-Initiative und der Masseneinwanderungs-Initiative einen grundlegenden Unterschied: Bei der Ausschaffungs-Initiative gab es Konflikte mit wesentlichen anderen Bestimmungen in unserer Bundesverfassung; das hatte der Bundesrat auch vor der Abstimmung gesagt. Deshalb hat der Bundesrat dann gesagt, dass man in einer Arbeitsgruppe nach Lösungen suche, wie man diese verschiedenen in Konflikt stehenden Verfassungsbestimmungen in Einklang bringen könne, wie eine solche Umsetzung aussehen würde. Wir haben nach Wegen gesucht. Eine neue Verfassungsbestimmung ist ja nicht die Aufhebung aller bestehenden Verfassungsbestimmungen. Eine neue Verfassungsbestimmung ist auch nicht stärker demokratisch legitimiert als andere Verfassungsbestimmungen. Jeder einzelne Verfassungsartikel ist von Volk und Ständen so angenommen und legitimiert worden. Solche Wege für eine Umsetzung haben wir gesucht. Wir werden heute im Verlauf des Tages noch ausführlich über Lösungsvorschläge diskutieren können. Einen Konflikt mit bestehenden Verfassungsartikeln hat aber die Masseneinwanderungs-Initiative nicht.
Bis Ende 2014, das hat der Bundesrat ebenfalls entschieden, soll ein Gesetzentwurf für die Vernehmlassung vorliegen. Dann haben wie immer alle interessierten Kreise die Gelegenheit, sich einzubringen.
Es wurde heute die Forderung gestellt, der Bundesrat solle jetzt aufgrund der neuen Verfassungsbestimmung Sofortmassnahmen ergreifen, allenfalls sogar auf dem Verordnungsweg. Die neue Verfassungsbestimmung sieht eine dreijährige Frist bis zur Inkraftsetzung der neuen Ausführungsgesetzgebung vor. In dieser Zeit obliegt die Gesetzgebungsarbeit ausschliesslich Ihnen, dem Parlament, und nicht dem Bundesrat - die Verordnungsebene ist nicht betroffen. Die Ausführungsbestimmungen müssen Sie in diesen drei Jahren erlassen. Der neue Verfassungstext sagt explizit, dass der Bundesrat diese neue Verfassungsbestimmung nur dann vorübergehend auf dem Verordnungsweg umsetzen wird, wenn eine Inkraftsetzung innerhalb dieser drei Jahre nicht erfolgt.
Der Bundesrat verschliesst sich aber den möglichen Spielräumen für rasche Massnahmen im Rahmen der geltenden Bestimmungen nicht. Es wurde immer wieder erwähnt, ich möchte deshalb hier kurz darauf eingehen, dass der Bundesrat die Möglichkeit hätte, im Zusammenhang mit dem Familiennachzug bei Personen, die aus Drittstaaten, also von ausserhalb des EU-Raumes, in die Schweiz kommen, bereits Massnahmen vorzusehen.
Ich möchte Ihnen einfach mal die Zahlen nennen, damit Sie das im Detail wissen. Der Familiennachzug aus Drittstaaten betrug im Jahr 2013 knapp 22 000 Personen; 4500 davon waren Kinder. Von den 17 500 erwachsenen Personen sind rund ein Drittel Ehegatten von Schweizerinnen und Schweizern. Wollen Sie den Schweizerinnen und Schweizern verbieten, dass ihre Ehegatten - vor allem ihre Ehegattinnen - mit ihnen in der Schweiz leben? Ein weiteres Drittel sind Ehegatten von Hochqualifizierten. Wie wollen Sie Hochqualifizierte in die Schweiz holen, wenn Sie ihnen sagen: "Ihr könnt kommen, aber eure Familien könnt ihr zu Hause lassen!" Glauben Sie, dass in diesem Fall weiterhin hochqualifizierte Arbeitskräfte in unser Land kommen? Ein weiteres Drittel sind Ehegatten von sehr gut integrierten Ausländerinnen und Ausländern, die seit Jahren in der Schweiz leben, die sich hier eingearbeitet haben, die über genügend Wohnraum verfügen, die keine Sozialhilfe beziehen, die sich angestrengt haben. Ausgerechnet diesen Personen - Sie verlangen ja von ihnen immer, dass sie sich integrieren - wollen Sie sagen: "Eure Familie muss draussen bleiben."
Das wollte ich Ihnen hier aufzeigen. Suchen Sie mit dem Bundesrat nach Lösungen, aber bleiben Sie sich auch bewusst, was hier die Realität und was Fantasie ist.
Ich komme zurück zum weiteren Vorgehen: Klar ist, dass bis zu einer Anpassung oder einer allfälligen Kündigung des Freizügigkeitsabkommens dieses Abkommen weiterhin gilt. Parallel zu den innenpolitischen Umsetzungsarbeiten finden jetzt selbstverständlich exploratorische Gespräche mit der Europäischen Union und mit ihren Mitgliedstaaten statt. In diesen werden im Hinblick auf spätere Verhandlungen die Interessenlagen von beiden Seiten geklärt - so, wie man das immer macht. Wenn Sie mit jemandem in Verhandlungen treten wollen, dann klären Sie die gegenseitigen Interessenlagen. Das ist auch der Auftrag der neuen Verfassungsbestimmung, die eben besagt, das Freizügigkeitsabkommen oder Abkommen, die mit den neuen Verfassungsbestimmungen nicht vereinbar sind, müssen neu verhandelt und angepasst werden. Der Bundesrat wird nach Vorliegen eines Umsetzungskonzepts über das weitere Vorgehen betreffend Verhandlungen mit der Europäischen Union entscheiden.
Zum dritten Fragenkomplex, zur Information der Europäischen Union durch den Bundesrat: Unmittelbar nach der Volksabstimmung vom 9. Februar wurde unter anderem die kroatische Aussenministerin darüber informiert, dass das Protokoll zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien, das sogenannte Protokoll III, in der vorliegenden Form nicht unterzeichnet werden kann. Das Protokoll III sieht nach Ablauf einer zehnjährigen Übergangsfrist die volle Personenfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige vor. Diese Regelung widerspricht den neuen Verfassungsbestimmungen. Das Protokoll III ist ein Vertrag mit einem neuen Vertragspartner, mit einer neuen Vertragspartei. Der neue Verfassungsartikel sagt eben explizit, dass keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden dürfen, die den neuen Verfassungsbestimmungen widersprechen. Das ist eine direkt anwendbare Bestimmung, und die gilt jetzt eben für dieses Protokoll III. Übrigens wäre es auch völkerrechtlich nicht möglich, diesen Vertrag zu unterzeichnen. Es gibt ein Verbot von widersprüchlichem Verhalten. Die Unterzeichnung eines Vertrags wäre nicht rechtens, wenn Sie ihn unterzeichnen und von Anfang an wissen, dass Sie ihn am Schluss nicht ratifizieren können. Trotzdem, das hat der Bundesrat deutlich gesagt, soll eine Nichtdiskriminierung Kroatiens gegenüber den anderen 27 europäischen Staaten angestrebt und so bald als möglich umgesetzt werden. Die entsprechenden Lösungsvorschläge werden zurzeit erarbeitet.
Zum vierten Fragenkomplex, zu den Auswirkungen auf andere Abkommen: Die Europäische Union hat im Nachgang zur Abstimmung vom 9. Februar verschiedene Verhandlungen bezüglich der Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen ausgesetzt. Davon betroffen sind Erasmus plus, Horizon 2020 und das Media-Abkommen. Zudem hat die [PAGE 489] Europäische Union ausstehende Treffen zu den Dossiers Strom und Emissionshandelssystem abgesagt und die Verabschiedung ihres institutionellen Verhandlungsmandates verschoben. Sie will sich zunächst mehr Klarheit über die Zukunft ihrer Beziehungen mit der Schweiz verschaffen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat das WBF beauftragt, die Arbeiten für Übergangsmassnahmen betreffend Erasmus plus und Horizon 2020 im Sinne der früheren indirekten Teilnahme der Schweiz weiterzuführen. Bezüglich des Media-Abkommens hat der Bundesrat das EDI mit der Umsetzung einer Übergangslösung für das Jahr 2014 beauftragt, damit bereits laufende mehrjährige Projekte weitergeführt werden können.
Sie sehen, rund sechs Wochen nach der Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen sind die Arbeiten betreffend Umsetzung des Verfassungsauftrags auf verschiedenen Ebenen angelaufen. Es gibt eine Reihe von offenen Fragen, und das ist jetzt auch mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Was wir tun müssen - der Bundesrat dankt Ihnen für Ihre Unterstützung dabei -, ist, jetzt zügig mit der Arbeit voranzugehen, die Arbeiten gleichzeitig aber seriös und sorgfältig zu erledigen. Es sind komplexe innen- und aussenpolitische Fragestellungen, deren Beantwortung beträchtliche Auswirkungen auf die Zukunft unseres Landes haben wird.