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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2000-03-06

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2000-03-06

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt die Anträge der Minderheit Thanei zu Absatz 1 und zu Absatz 2ter.

Warum unterstützt die grüne Fraktion die Linie der Minderheit Thanei? Die Logik dieser Anträge ist für uns überzeugender als diejenige der Anträge der Kommissionsmehrheit und als diejenige der Beschlüsse des Ständerates. Die Argumente hat Frau Thanei schon erwähnt: In Absatz 2ter wimmelt es nur so von Stolpersteinen und unbestimmten Rechtsbegriffen. Wenn eine Kündigung als nichtig erklärt werden muss, heisst das nichts anderes, als dass dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin vonseiten des Arbeitgebers zu Unrecht gekündigt worden ist, sei das durch die Verletzung formaler oder inhaltlicher Vorschriften oder sonst aus einem unhaltbaren Grund. Das ist ein Fall von solcher Tragweite für die Betroffenen - damit ist einer der Kernpunkte des Geschäftes betroffen: die Schaffung eines guten Kündigungsschutzes versus die Aufgabe des Beamtenstatus -, dass man nur hoffen kann, dass dieser Fall nie eintrifft oder alles unternommen wird, um die Folgen einer solchen nichtigen Kündigung abzufedern, falls es doch passiert. Dafür scheint uns die Logik des Konzeptes der Minderheit Thanei besser geeignet, weil sie erstens einen Teil der unbestimmten Rechtsbegriffe erläutert - z. B. deutscht sie aus, was "unmittelbar" heisst, nämlich "innert dreissig Tagen" - und weil sie zweitens die Beweislast nicht einseitig bei der gekündigten Person belässt.

Diese Gründe veranlassen uns, in Artikel 13 die Anträge der Minderheit Thanei zu unterstützen.

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