Diener Lenz Verena · Ständerat · 2014-03-11
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich tue mich schwer mit diesem Gesetz. Wenn man nicht der Kommission angehört, wie das bei mir der Fall ist, dann ist die Vorbereitung immer noch ein Stück anspruchsvoller, aber vielleicht ist man auch ein Stück weit freier, weil man alle diese Detaildiskussionen nicht mitgemacht hat. Ich merke einfach, dass ich bei allen Entscheidungen, die jetzt anstehen, wie zwei Seelen in meiner Brust habe. Ich komme, je nachdem, welches Argument ich stärker gewichte, zu sehr knappen Entscheiden in mir selber.
Der Blickwinkel des technisch Machbaren, gekoppelt an das Argument, dass das Ausland schon alles anbietet, was in unserem Land noch verboten ist, stellt die individuelle Freiheit fortpflanzungswilliger Menschen ins Zentrum. Eine liberale Gesellschaft mit individueller Entscheidungsfreiheit - das tönt ja so auf den ersten Blick gut, aber es greift für mich trotzdem zu kurz. Ich möchte kurz erklären, warum.
Wenn es um die Frage der Zeugung eines Menschen geht, muss ebenso berücksichtigt werden, was unsere rechtlichen Bestimmungen für diesen heranwachsenden Menschen bedeuten, was sie ihm für neue Fragestellungen aufbürden und wo seine persönliche Integrität beeinträchtigt werden könnte. Ich habe sehr viel gehört über das Selbstbestimmungsrecht der Paare, ich habe bis jetzt sehr wenig gehört über das Selbstbestimmungsrecht des heranwachsenden Kindes. Für mich geht es eben nicht nur um die Befindlichkeit und das Glücksgefühl eines werdenden Vaters oder einer werdenden Mutter, für mich geht es letztendlich um einen neuen Menschen, um ein Kind und die Rahmenbedingungen seines Lebens. Dem sogenannten Recht oder Anspruch der Eltern steht das Recht des Kindes oder eben auch der Respekt vor dem gezeugten Kind gegenüber, auch schon im Stadium eines Embryos.
Ich bin sehr froh, dass uns mit der heutigen Gesetzesvorlage noch lange nicht alle Fragen zu den Möglichkeiten gestellt werden, die heute technisch machbar sind. Das umfassende Designerbaby oder die Leihmutterschaft stehen in unserem Saal heute noch nicht zur Diskussion, aber global gesehen ist diese Machbarkeit schon längst gelebte Realität.
In diesem Spannungsfeld zwischen dem Individuum mit dem Kinderwunsch auf der einen Seite und dem via In-vitro-Fertilisation gezeugten Kind auf der anderen Seite meldet sich für mich auch noch eine dritte Gruppe an, und das ist unsere Gesellschaft. Steht es einer Gesellschaft zu, via Gesetzgebung festzulegen, was ein lebenswertes Leben ist? Ab welchem Schweregrad einer möglichen Behinderung ist ein gezeugtes Leben wertlos und den Eltern und der Gesellschaft nicht zumutbar? Wird diese Nichtzumutbarkeit über die Eltern oder über das Kind oder über den gesellschaftlichen [PAGE 131] Zeitgeist definiert? Die Frage sei erlaubt: Wie werden wir als Gesellschaft längerfristig mit behinderten oder geschädigten Menschen umgehen, die ihr tragisches Schicksal über eine Krankheit oder einen Unfall aufgebürdet bekommen? Mit unserem "Designerrecht" öffnen wir eine zusätzliche Türe, und wir übernehmen eine riesige Verantwortung.
Es ist mir bewusst, dass nachwuchswillige Menschen die Erfüllung ihrer Wünsche und Forderungen heute im Ausland finden können. Nur, dieses Argument greift für mich zu kurz. Damit könnten wir einen grossen Teil unserer schweizerisch-spezifischen Gesetzgebungen über Bord werfen. Das will ich nicht. Ich denke auch, dass wir in unserem Land eine eigene gesellschaftspolitische Verantwortung tragen und darum hier auch die Verantwortung für unsere Gesetzgebung übernehmen müssen.
Ich habe mich entschieden, auf das Gesetz einzutreten, weil ich der Meinung bin, dass gewisse Krankheitsüberprüfungen, wenn sie denn schon gemacht werden sollen, besser beim Embryo, im Anfangszustand, als erst beim Fötus in der 11. bis 16. Woche in Form der Pränataluntersuchung gemacht werden sollen. Mit jedem Entwicklungstag wächst der gezeugte Mensch weiter ins Leben hinein. Ich werde aber weitgehend der zurückhaltenden Linie des Bundesrates folgen.
Jede neue Entscheidungsfreiheit ruft nach der Übernahme von Verantwortung. Wo werden zeugungswillige Frauen und Männer geschult und befähigt, nicht nur den Empfehlungen eines Laborspezialisten zu folgen, sondern die Tragweite ihrer Entscheidungsmöglichkeit selber zu erfassen? Ich betone hier wirklich, dass nicht nur die Frauen in der Verantwortung stehen, Kollege Zanetti, ich bin der Meinung, die Männer stehen hier genauso in der Verantwortung. Zur Zeugung braucht es den Samen des Mannes und das Ei der Frau, das wissen wir alle, und alle Fragen, die aus dieser Zeugung entstehen, sind partnerschaftlich zu teilen. Für mich ist das nicht ein Frauenthema, sondern es ist ein Thema für Mann und für Frau.
Für mich ist einfach die Frage: Wohin führt uns diese schrittweise Nachwuchsoptimierung, und wer übernimmt letztendlich die Verantwortung? Ich habe auch von den Kommissionsmitgliedern nichts darüber gehört, was eigentlich mit all den überzähligen Embryonen geschieht, die keine genetischen oder andere Schäden zeigen. Darum bin ich auch der Meinung, dass wir die begrenzte Anzahl der Embryonen nicht einfach freigeben dürfen.
Ich habe in einem anderen Zusammenhang einem Ethiker und einem Theologen die Frage gestellt, ab wann eigentlich die Seele in einen Embryo eintritt. Wir kommen ja aus der christlichen Tradition, und damit - ich habe das bei anderer Gelegenheit auch schon erwähnt - sprechen wir dem Menschen eine Seele zu. Die Frage ist: Ab wann ist in einem Embryo eine Seele vorhanden? Wir wissen das ja alle nicht, aber ich denke immerhin, Theologen und Ethiker könnten hier vielleicht noch ein paar zusätzliche Gedanken äussern. Ich bin auf Stummheit gestossen. Es gibt Ethiker, die von der Annahme ausgehen, dass die Seele bei der Verschmelzung von Eizelle und Samen in dieses neue Geschöpf eintritt. Je mehr Embryonen wir zeugen, umso grösser ist eigentlich auch unsere Mitverantwortung für das, was nachher mit diesen Embryonen passiert. Ich wäre froh, wenn ich vielleicht vom Kommissionspräsidenten oder auch vom Bundesrat hier noch ein bisschen mehr Auskunft erhalten würde, was man eigentlich in diesem Bereich zu machen gedenkt und worin der Schutz dieser gezeugten Embryonen besteht.
Dann gibt es noch ein weiteres Thema, das auch noch nicht angeschnitten wurde. Ich erlaube mir jetzt trotzdem noch zwei, drei Fragen dazu. Wer bezahlt eigentlich alle diese Eingriffe? Wir haben eine obligatorische Grundversicherung. Diese Grundversicherung trägt den Gedanken der Solidarität in unserer Gesellschaft. Ich weiss, es ist ein ethisches Problem, das wir heute diskutieren, aber wir müssen uns auch mit den ökonomischen Fortsetzungsgeschichten beschäftigen. Das Recht auf einen optimierten Kinderwunsch - muss das letztendlich dann auch aus der Grundversicherung bezahlt werden? Ist das eine Solidaraufgabe in unserer Gesellschaft? Der Anspruch auf Unversehrtheit - soll das künftig aus der Grundversicherung bezahlt werden? Oder auch die Frage des Rechts auf Glücksgefühle, das Recht auf Kinder zum Beispiel; ich habe nichts davon gehört, es würde mich interessieren. Ich habe diese Frage auch einer Ethikerin aus der Ethikkommission gestellt. Sie hat gesagt, sie hätten jetzt diese Fragen zur Prüfung in Auftrag gegeben. Mich würde interessieren, was die Politik dazu denkt. Wo beginnt unsere Solidarität in diesem Bereich, und wo hört sie auf?
Ich bin also für Eintreten. Ich werde der engen Linie des Bundesrates, die manchmal in den Anträgen der Kommissionsmehrheit und manchmal in den Anträgen der Kommissionsminderheit zu finden ist, folgen. Ich hoffe, dass wir uns als Gesellschaft gleichzeitig so weiterentwickeln können, dass wir nachher in der Lage sind, die aufgeworfenen Fragen mit diesen vielen Möglichkeiten verantwortungsbewusst zu beantworten.