Lexipedia

Fetz Anita · Ständerat · 2014-03-11

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Der medizinische Fortschritt ist gleichzeitig Segen und Fluch für unsere Gesellschaft. Segen, weil er viel Leid bei den Betroffenen verhindert: Im Fall der Präimplantationsdiagnostik sind es unfruchtbare oder erblich belastete Paare, die darauf dringend angewiesen sind. Fluch ist er aber, weil uns der medizinische Fortschritt zwingt, heikle ethische Fragen zu beantworten. Ich meine, wir haben das in der Kommission in allem Respekt gegenüber den unterschiedlichen Positionen intensiv und seriös gemacht.

Die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik, wie sie uns der Bundesrat vorschlägt, begrüsse ich voll und ganz. Warum aber unterstütze ich die Kommissionsmehrheit, die einen Schritt weiter gehen will? Im Balanceakt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Paare und dem Schutz der Embryonen habe ich mich für das Selbstbestimmungsrecht der Paare entschieden. Das ist eine Güterabwägung, wie es viele andere auch gibt. Gleichzeitig will ich aber auch deutlich festhalten: Es gibt für mich kein Recht auf ein gesundes Kind; dennoch: Wer bin ich, dass ich Betroffenen vorschreiben kann, ob sie sich den Kinderwunsch erfüllen dürfen oder nicht, wenn es möglich ist?

Dennoch verstehe ich die Bedenken vieler Menschen, denn wir bewegen uns hier in einem ethisch heiklen Bereich; das kann ich absolut nachvollziehen. Was wir als Gesellschaft auf keinen Fall zulassen dürfen und in der Kommission auch alle, völlig unabhängig, wo sie sich positioniert haben, gesagt haben: Es darf nicht dazu kommen, dass Behinderte oder Eltern von Behinderten diskriminiert werden. Aber das ist unsere gesellschaftliche Aufgabe, das kann man nicht mit einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik erreichen. Man muss heute schon zur Kenntnis nehmen, dass in 90 Prozent der Schwangerschaften mit einer Trisomie-21-Diagnose in den ersten Schwangerschaftswochen abgetrieben wird. Umso glücklicher bin ich, dass dieser Rat einstimmig die Motion Zanetti 13.3720 überwiesen hat, die Eltern unterstützt, die sich entschieden haben, diese Diagnosen nicht machen zu lassen, aber dann auch unterstützt werden, falls sie ein Trisomie-21-Kind haben. Das, denke ich, ist die richtige Art, mit diesem Thema umzugehen. Den Einzelnen das Selbstbestimmungsrecht zu lassen, aber gesellschaftlich dafür zu sorgen, dass Eltern mit behinderten Kindern echt unterstützt werden und nicht nur verbal.

Der tiefere Grund, warum ich bereit bin, Methoden zuzulassen, die helfen, die Embryonen auf ihre Überlebensfähigkeit zu testen, ist für mich auch ein ethischer. An den Embryonen wird in der Präimplantationsphase das getestet, was heute pränatal in den ersten Schwangerschaftswochen auch getestet werden kann, und in vielen Fällen kommt es dann zur Abtreibung. Ich kann nicht einsehen - jetzt wirklich ganz banal gesagt -, warum man Embryonen nicht untersuchen soll, ob sie überlebensfähig sind, sondern sie zuerst einpflanzen, dann untersuchen und dann abtreiben soll. Das ist Schwangerschaft auf Probe, das ist eine enorme Belastung für die betroffene Frau. Ich finde das ethisch und auch sachlich nicht nachvollziehbar. Das ist für mich der Grund, warum ich die Kommissionsmehrheit unterstütze.

Gleichzeitig bin ich aber nicht bereit, weitere Öffnungsschritte zu machen, und werde in der Detailberatung die entsprechenden Minderheitsanträge ablehnen.