Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-20
Wortprotokoll
Ich kann nahtlos dort anschliessen, wo Herr Nationalrat Fluri aufgehört hat. Dieser Minderheitsantrag ist nicht Bestandteil der damaligen Ausschaffungs-Initiative respektive der neuen Verfassungsbestimmung, die Sie umsetzen wollen und umsetzen sollen. An die Adresse all derjenigen, die heute sagen, sie wollten den Volkswillen umsetzen, muss man deshalb sagen, dass das, was hier die Minderheit vorschlägt, gar nichts mit dem Volkswillen zu tun hat. Sie haben den Auftrag, den Text umzusetzen, der von der Bevölkerung im Rahmen der Ausschaffungs-Initiative angenommen worden ist, und dort - noch einmal - steht so etwas nicht drin. Diese Bestimmung, wie sie die Minderheit vorschlägt, stammt aus der Durchsetzungs-Initiative und ist übrigens ein Hauptgrund, weshalb der Bundesrat diese Durchsetzungs-Initiative zur Ablehnung empfiehlt. Aber darauf kommen wir ja später noch zu sprechen.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass es nicht angemessen ist, eine Konfliktregelung, die in der Verfassung steht, einfach auf Gesetzesstufe zu korrigieren. Die Frage ist ausserdem, was das Bundesgericht mit einer solchen Gesetzesbestimmung machen wird. Sie kennen die PKK-Rechtsprechung des Bundesgerichtes, die besagt, dass man den internationalen Menschenrechtsgarantien den Vorrang einräumt. Was bedeutet es für die Richter, wenn Sie, die Bundesversammlung, in einem Bundesgesetz eine solche Regelung aufnehmen? Wir können diese Frage nicht beantworten. Wir können aber immerhin die Frage beantworten, was es für Richter bedeutet, wenn das Parlament im Widerspruch zur Bundesverfassung auf Gesetzesstufe sagt, dass das, was in der Bundesverfassung steht, nicht gilt: Das bringt die Richterinnen und Richter in eine unmögliche Situation. Sie müssten unter Umständen gegen geltendes Verfassungsrecht verstossen. Ich habe heute Morgen schon gesagt, dass wir keinen Richterstaat wollen. Ich will keinen Richterstaat in diesem Land. Das Parlament hat eben die Möglichkeit, selber zu entscheiden, was gilt und was nicht gilt. Wir wollen diese Entscheidung nicht an die Richter abschieben. Vor allem wollen wir den Richtern nicht einen völlig diffusen und widersprüchlichen Auftrag geben.
Dieser Minderheitsantrag ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Durchsetzungs-Initiative eine Mogelpackung ist, wenn sie behauptet, sie wäre einfach die Umsetzung der damaligen Ausschaffungs-Initiative. Auch diese Bestimmung hat mit der Ausschaffungs-Initiative nichts zu tun.
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II (Rutz) abzulehnen.