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Landolt Martin · Nationalrat · 2014-03-20

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD · 2014-03-20

Wortprotokoll

Die BDP-Fraktion lehnt die Initiative ab, und zwar aus einem einfachen und naheliegenden Grund: Sie ist unnötig: ihre Forderung ist inzwischen umgesetzt und somit überflüssig. Das Schweizer Stimmvolk hat am 28. November 2010 die sogenannte Ausschaffungs-Initiative angenommen, die Initianten hatten den Text der damaligen Initiative unter anderem so formuliert, dass sie dem Gesetzgeber maximal fünf Jahre Zeit für die Umsetzung gaben. Trotzdem wurde dann zusätzlich die heute vorliegende Durchsetzungs-Initiative eingereicht. Man wollte vor lauter Ungeduld noch ein Brikett nachlegen. Das darf man tun, aber man muss sich dann auch die Frage gefallen lassen, ob man damit nicht schon im Vorfeld die Spielregeln für die Umsetzung der eigenen Initiative ändert und auch verletzt. Es muss auch nicht unbedingt zu einem Trend werden, dass man nach gewonnenen Volksabstimmungen die Umsetzung mit sogenannten Durchsetzungsmassnahmen quasi gleich selber in die Hand nimmt.

So oder so, die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative ist auf gutem Weg, wir haben heute die Gesetzesvorlage durchberaten, sie untersteht dem fakultativen Referendum. Falls jemand zum Schluss kommt, die Initiative sei damit nicht durchgesetzt, kann er das Referendum ergreifen, und er wird, falls er einigermassen richtig liegt, problemlos die dafür notwendigen Unterschriften finden. Diese Initiative ist deshalb unnötig. Wenn sie nicht zurückgezogen wird, verschaukeln die Initianten damit das Stimmvolk und riskieren letztlich eine faktische Verzögerung der ursprünglichen und eigentlichen Ausschaffungs-Initiative.

Die BDP unterstützt auch den Antrag des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit auf Teilungültigkeit. Hier geht es unseres Erachtens um die wichtige Frage, wie wir zu unserer direkten Demokratie Sorge tragen wollen - und das müssen wir unbedingt tun. Es darf nicht passieren, dass das Schweizer Stimmvolk über Verfassungsbestimmungen abstimmt und wir ihm nachher erklären müssen, dass diese Bestimmungen nicht umgesetzt werden können. Das führt aus verständlichen Gründen zu Unmut, zu Verdruss, zu Überdruss. Es gehört deshalb zu unserer Aufgabe, die Machbarkeit im Voraus zu prüfen und sicherzustellen, dass wir dem Stimmvolk Vorlagen unterbreiten, bei denen wir ihm auch eine rechtskonforme Umsetzung in Aussicht stellen können. Wenn wir dies nicht tun, schwächen wir die direkte Demokratie, und das will die BDP auf keinen Fall.

Wir bitten Sie also, die Teilungültigkeit im Sinne von Bundesrat und Kommissionsmehrheit zu unterstützen und anschliessend die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.